Appell der Jägerschaft Emden Brut- und Setzzeit: Tierischer Nachwuchs braucht nun seine Ruhe
Ab 1. April gilt für Hunde Leinenpflicht - zum Schutz der wildlebenden Tiere, die nun ihren Nachwuchs aufziehen. Für den Menschen gilt: Auf den Wegen bleiben.
Emden - Tot gebissene oder verwaiste Rehkitze, Hasenjunge, die dem langsamen Hungertod geweiht und als Beute für Fuchs und Marderhund freigegeben sind, weil ihre Elterntiere vertrieben oder zu Tode gehetzt wurden: „Aber alles passiert ja nur, weil wir die Natur lieben. Rücksichtnahme, doch eher nur ein Fremdwort“, sagt Ute Radke von der Jägerschaft Emden. Die Jägerschaft wendet sich mit einem dringlichen Appell an alle Naturliebhaber, mit Beginn der Brut- und Aufzuchtzeit besondere Rücksicht auf die wildlebenden Tiere zu nehmen.
Insbesondere die vielen „Tut nix“ oder „Will nur gucken“ sind Ute Radke zufolge mitverantwortlich für verlassene Vogelgelege und verwaiste Jungtiere. Deshalb erinnern die Jäger an die vom 1. April bis 15. Juli geltende Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft. Denn selbst das „Will nur gucken“ führe dazu, dass Elterntiere ihre Jungen verlassen und nicht mehr zu ihnen zurückkehren.
Den Tieren ihre Ruhe lassen
Auch an die Menschen ohne Hund appelliert die Jägerschaft: „Bleiben Sie auf den Wegen. Geben Sie der heimischen Tierwelt die Ruhe, die sie zur Aufzucht ihrer Jungen braucht.“ Denn, so erklärt Ute Radke: „Nicht nur Prädatoren, wie Fuchs, Marder oder andere Beutegreifer zu Boden und in der Luft gefährden die Aufzucht der Jungtiere. Nein, auch ständige Unruhe durch Menschen, die in die natürlichen Lebensräume unserer heimischen Tierbestände eindringen, kann eine erfolgreiche Aufzucht durch das ständige Aufscheuchen und Ermüden zum Scheitern bringen.“
Entdeckte Jungtiere nicht mitnehmen
Sollte man beim Spaziergang Jungtiere entdecken, bittet die Jägerschaft: „Lassen Sie vermeintlich verlassene Jungtiere an Ort und Stelle und melden Sie sich bei der Jägerschaft. Der zuständige Jagdausübungsberechtigte wird dann schon das Nötige veranlassen.“
Denn Jahr für Jahr haben die Jäger mit „geretteten“ Hasenjungen und Rehkitzen zu tun, deren Überlebenschance nun drastisch gesunken ist. „Nicht alles möchte gerettet werden“, betont Ute Radke: „Es hat oft schon seine Richtigkeit und dient dem Schutz des jungen Wildes, dass es am Feldrand vom Muttertier abgelegt wurde. Stress und Leid und oft auch der Tod in der Obhut des Menschen, bliebe diesen Tieren erspart.“
Gesetzliche Grundlagen der Leinenpflicht
Gemäß Nds. Waldgesetz (§ 33 Abs. 1 Ziff. 1 b NWaldLG) gilt während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft Leinenpflicht. Die „freie Landschaft“ sind Flächen des Waldes und alle Gebiete außerhalb der Bebauung als Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebiete.
Nicht zur „freien Landschaft“ gehören Straßen und Wege des öffentlichen Verkehrs samt Böschungen, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Rad- und Gehwege. Insbesondere bewachsene Straßenböschungen und Randstreifen sind allerdings ebenfalls häufig von Wildtieren genutzt.