Hamburg Kann das Cannabis-Gesetz noch kippen? Das sind die Möglichkeiten des Bundesrats
Es war eines der großen Versprechen der Ampel: die Legalisierung von Cannabis. Doch das Gesetz könnte laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach immer noch scheitern, obwohl es der Bundesrat eigentlich nicht verhindern kann. Was steckt dahinter?
Die Cannabis-Legalisierung soll nach dem Willen Karl Lauterbachs (SPD) am Freitag durch den Bundesrat gehen. Doch das Gesetz ist nicht nur bei CDU-Politikern umstritten: Auch Landesregierungen mit Ampel-Beteiligung sehen die geplante Legalisierung von Cannabis kritisch. Besonders die erneute Prüfung bereits abgeschlossene Strafverfahren bereitet den Ländern Sorge, weswegen eine Billigung des Gesetzes am Freitag keine Selbstverständlichkeit ist.
Verhindern kann der Bundesrat das Gesetz eigentlich nicht, aber immer wieder droht Lauterbach bei weiteren Verzögerungen mit dem Scheitern der Legalisierung. Was sind die Möglichkeiten des Bundesrats bei der Cannabis-Legalisierung, warum kann das Gremium das Gesetz eigentlich nicht stoppen und was passiert bei einem Einspruch des Bundesrats?
Bei dem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis handelt es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz: Es betrifft nicht direkt den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Daher sind nach der Zustimmung des Bundestags auch die Einflussmöglichkeiten der Länderregierungen im Bundesrat bei einem solchen Vorgang begrenzt.
Im Gegensatz zu sogenannten Zustimmungsgesetzen ist eine Zustimmung des Bundesrats nicht notwendig, um das Gesetz zu verabschieden. Das ist auch der Grund, weswegen der Bundesrat das Gesetz formal nicht stoppen kann. Bei einem Einspruchsgesetz, wie der geplanten Cannabis-Legalisierung, kann der Bundesrat in einer Sitzung, wie sie am Freitag stattfindet, das Gesetz entweder billigen oder mit einer Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen.
Der Vermittlungsausschuss setzt sich aus 16 Teilnehmern des Bundesrats und 16 Teilnehmern der Bundesregierung zusammen und berät in mehreren Sitzungen über Änderungen am Gesetz. Nach der zweiten Sitzung zum selben Gesetzentwurf kann jedes Mitglied ein Ende der Verhandlungen beantragen. Nach einer finalen dritten Sitzung endet die Vermittlung dann, entweder mit oder ohne Lösung.
Nach dem Vermittlungsverfahren stimmen dann Bundestag und Bundesrat über den Kompromiss ab. Sollte es keinen Kompromiss geben, sprich der ursprüngliche Gesetzesentwurf des Bundestags bleibt bestehen, stimmt nur der Bundesrat ab. Wieder kann das Gremium der Länderchefs den Entwurf billigen, aber auch mit einfacher oder Zweidrittelmehrheit Einspruch erheben.
Dieser Einspruch kann im Anschluss, allerdings eben nur bei den Einspruchsgesetzen, mit einer entsprechenden Mehrheit, also einfache oder Zweidrittelmehrheit, vom Bundestag überstimmt werden. Sollte der Bundestag dies tun, kommt das Gesetz trotz Einspruchs des Bundesrats zustande.
Eine übersichtliche Grafik zu dem Verfahren bei Einspruchsgesetzen finden Sie auf der offiziellen Webseite des Bundesrates hier.
Mehr dazu hier: Cannabis-Legalisierung kommt: So haben die Bundesländer abgestimmt
Trotz der Vorbehalte, die auch Landesregierungen der Ampel-Parteien haben, ist es allerdings noch nicht sicher, dass eine Mehrheit am Freitag im Bundesrat zustande kommt, um den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ist sich eine Landesregierung nicht einig, enthält diese sich normalerweise, was einer Nein-Stimme gleichkommt.
Lesen Sie hier einen Kommentar zur Cannabis-Legalisierung:
Gesundheitsminister Karl Lauterbach betonte in den vergangenen Tagen immer wieder, dass das Gesetz bei einer Verzögerung durch den Vermittlungsausschuss und das anschließende Verfahren ein Scheitern des Gesetzes bedeuten würde: „Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nächsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft“, schrieb der SPD-Politiker auf X.
Das Scheitern liege in einem solchen Fall wohl an dem zeitaufwändigen Verfahren, das die Anrufung des Vermittlungsausschusses nach sich zieht. Denn auch wenn der Vermittlungsausschuss zum Einsatz kommt, könnte die Bundesregierung natürlich darauf spekulieren, den Einspruch des Bundesrats im späteren Verlauf in einer Abstimmung im Bundestag einfach zu überstimmen.
Auf eine solche Verzögerung setzt auch Sachsens CDU-Chef Michael Kretschmer. Er kündigte an, sein Ziel sei es „[...] dass dieses Gesetz niemals wieder aus dem VA (Vermittlungsausschuss, Anm. d. Red.) herauskommt.“
Zudem erklärte der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, seine Partei werde in einem Vermittlungsausschuss nicht an möglichen Veränderungen am Gesetz mitarbeiten: „Wenn dieses Gesetz im Vermittlungsausschuss landet, werden wir nicht daran mitarbeiten, dieses Gesetz in irgendeiner Form zu verändern, sondern es bleibt bei unserer grundsätzlichen Ablehnung.“
Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Andrew Ullman unterstreicht Lauterbachs Warnung: „Bis zur nächsten Bundestagswahl ist keine Zeit mehr für einen Plan B“.
Weiterlesen: Streit um Cannabis-Gesetz: Lauterbach sucht das Gespräch mit den Ländern