Osnabrück  So berechnen Sie mit wenigen Klicks Ihre Rente – und Ihre Vorsorgelücke

Hannah Petersohn
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Von Hannah Petersohn
| 18.03.2024 08:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
So können Sie auf ihre digitale Rentenübersicht zugreifen. Foto: IMAGO/Westend61
So können Sie auf ihre digitale Rentenübersicht zugreifen. Foto: IMAGO/Westend61
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Die digitale Rentenübersicht verspricht den Bürgern einen Überblick über ihre künftigen Auszahlungen aus gesetzlicher Rente, beruflicher Altersversorgung und privater Altersvorsorge. Wir zeigen Ihnen, wie sie funktioniert und wo es noch hakt.

Es ist für die meisten Menschen nach wie vor die große Unbekannte, denn auf die Frage: „Wie viel Geld werden Sie im Alter zum Leben haben?“, können nur wenige aus dem Stand eine Antwort geben. 

Das Gute ist: Wie hoch zumindest die gesetzliche Rente voraussichtlich ausfallen wird, ist leicht beantwortet. Jeder, der seit über fünf Jahren Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einzahlt und mindestens 27 Jahre alt ist, erhält die sogenannte Renteninformation. Aktuell sind das rund 31 Millionen Menschen, die einmal pro Jahr Post von der DRV bekommen.

Allerdings wissen Versicherte dann lediglich, wie hoch ihre gesetzliche Rente voraussichtlich – in Abhängigkeit von künftigen Einzahlungen und möglichen Rentenerhöhungen – ausfallen wird. Zumal es sich um Bruttowerte handelt, von denen noch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern abgehen. Wer aber darüber hinaus eine private Altersvorsorge oder betriebliche Altersversorgung abgeschlossen hat, musste sich dafür bislang eine eigene Übersicht anlegen.

Um das zu vereinfachen, informiert die Deutsche Rentenversicherung ab sofort mit einer kostenfreien, digitalen Rentenübersicht (DRÜ) über zukünftige Auszahlungen. Hintergrund für den Vorstoß ist das sogenannte „Gesetz Digitale Rentenübersicht“, das im Februar 2021 in Kraft getreten ist und mit dem der Auftrag für das Portal beschlossen worden ist. 

Mit dem Startschuss in den Regelbetrieb Ende vergangenen Jahres soll nun jeder Bürger zu jederzeit Online Zugang zu seinen Altersvorsorgeansprüchen haben. Das erklärte Ziel: Mit wenigen Klicks die eigene Rentenlücke selbst erkennen und gegebenenfalls gegensteuern. Das Portal berechnet dabei aber nicht die Finanzlücke, die im Alter drohen könnte. Diese ist viel zu individuell und hängt auch vom persönlichen Finanzbedarf ab.

Um zur Übersicht zu gelangen, müssen sich Verbraucher über die Website www.rentenuebersicht.de mit ihrem Personalausweis, der zuvor für die Online-Funktion aktiviert werden muss, anmelden – und zwar jedes Mal, wenn sie eine Abfrage starten. Am leichtesten geht es über ein Mobiltelefon, denn dann sind nicht zwei Endgeräte – Handy und Computer – erforderlich. 

Die Website der Rentenübersicht leitet Nutzer zur Ausweis-App weiter, die zunächst auf dem Handy installiert werden muss. Dann wird der Personalausweis an das Handy gehalten und die persönliche Ausweisnummer, die man zuvor festgelegt hat, eingegeben. Anschließend wird noch die Steuer-ID, die auf jedem Einkommensteuerbescheid vermerkt ist, eingetragen. Nachdem das erledigt ist, wird man zur digitalen Rentenübersicht weitergeleitet, auf der bestimmte Anbieter ausgewählt oder gleich die bislang aufgeführten Anbieter abfragen werden können.

Nach spätestens fünf Tagen sollen die Einträge sichtbar sein, häufig sei das aber schon nach wenigen Minuten der Fall. Bei den aufgeführten Beträgen handelt es sich – wie auch in der herkömmlichen Renteninformation – um Bruttowerte. Es können also, je nach Produkt, noch Steuern und Sozialabgaben anfallen. Zudem können die dargestellten Beträge nicht einfach zusammengerechnet werden, weil Zeitpunkt, Dauer oder die Häufigkeit der Auszahlungen voneinander abweichen können.

Hinsichtlich der Anzahl der Anbieter von Altersvorsorgeprodukten, die in der Übersicht aufgeführt werden sollen, hakt es allerdings noch. Bislang beteiligen sich lediglich 284 Vorsorgeeinrichtungen, verteilt auf 27 Organisationen, so die DRV. Laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll die Übersicht künftig 500 Vorsorgeeinrichtungen, darunter 99 Pensionskassen, 24 Pensionsfonds, 79 Lebensversicherer und rund 300 Banken und Investmentfondsanbieter umfassen. Bis Ende des Jahres müssen alle Anbieter eine Datenübertragung herstellen.

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Gerade weil noch viele Anbieter in der Liste fehlen, besteht der Vorteil der digitalen Übersicht bislang vor allem noch darin, dass die gängigen Renteninformationen vergleichsweise schnell digital abrufbar sind. Außerdem können Verbraucher auch Anbieter abfragen, die sie vielleicht gar nicht mehr auf dem Schirm hatten. Wer vor 30 Jahren nur für eine gewisse Zeit eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen hatte, erinnert sich daran vielleicht gar nicht mehr. 

Zudem wird jeder einzelne Anspruch separat aufgeführt und vermerkt, ob es sich um eine monatliche oder eine Einmalzahlung handelt. „Es steht auch darin, ob die jeweilige Leistung steuerpflichtig ist“, so die DRV. Denn das kann sich je nach Produkt unterscheiden. Aber: Die Gesamtsumme muss man sich am Ende selbst ausrechnen.

Und eines kann die Übersicht natürlich nicht mit einpreisen: den Wert eigener Besitztümer wie einer Immobilie. Auch ein ETF-Sparplan oder vermögenswirksame Leistungen sind nicht enthalten. Derlei Altersvorsorge-Faktoren müssen Verbraucher auch weiterhin eigenmächtig in ihre Rentenplanung einbeziehen.

Aktuell haben sich laut der Deutschen Rentenversicherung bislang nur 152.000 Nutzer registriert. Beamte, Richter, Landwirte, Ärzte und Selbstständige können ihre Ansprüche nicht abrufen. Das sei „vom Gesetz her auch nicht geplant“, heißt es auf Nachfrage.

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