Osnabrück Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück: Wo fängt sexuelle Belästigung an und was ist strafbar?
Strafanzeige bei sexueller Belästigung: Das Stellen einer Anzeige kostet Mut, doch die Polizei Osnabrück rät Opfern dazu. Foto: Michael Gründel
Wer eine andere Person sexuell belästigt, dem droht eine schwere Strafe. Wann ein Übergriff strafbar ist und was eigentlich sexuelle Belästigung bedeutet, erklären Maike Ahlrichs von der Polizei Osnabrück und Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell kostenlos bestellen und loslesen.
- Voller Zugriff auf www.borkumer-zeitung.de
- 700+ neue Artikel pro Woche
- BZ-App inklusive
Eine Woche für
0€
statt 1,98 €
Du hast bereits ein BZ-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle