Hamburg Arbeitspflicht für Asylbewerber: So sieht es in Niedersachsen aus
Der thüringische Saale-Orla-Kreis will Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Diese Entscheidung hat über die Grenzen des Kreises hinaus Aufmerksamkeit erregt. Doch wie sieht es eigentlich in Stadt und Landkreis Osnabrück aus?
Schnee schippen, Hecke schneiden, Treppe fegen – Asylbewerber können zur Arbeit verpflichtet werden. Das ist – obwohl die hitzige Debatte etwas anderes vermittelt – nichts Neues. In vielen Landkreisen im Norden ist das seit Jahren Alltag, auch wenn es von Region zu Region große Unterschiede gibt.
Grundlage für den Arbeitseinsatz von Flüchtlingen ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Dort heißt es unter Paragraf fünf: „Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.“ Diese Regelung gilt ausschließlich für Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften. Für ihre Arbeit erhalten sie 80 Cent pro Stunde.
Die Aufnahmeeinrichtungen sollen dabei die Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Zudem sollen „Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern” zur Verfügung gestellt werden, wenn sie der Allgemeinheit dienen. Das Wort „sollen“ lässt dabei viel Gestaltungsspielraum. Klar ist nur: Die Jobs für Flüchtlinge sollen keine reguläre Arbeit verdrängen.
Während der thüringische Saale-Orla Kreis, mehr Asylbewerber zur Arbeit verpflichten will, gehen die Landkreise im Norden mit der Möglichkeit völlig unterschiedlich um. Nur eins wird deutlich: In großem Umfang wird die Arbeitspflicht nicht durchgesetzt, wie auf Nachfrage unserer Redaktion deutlich wird.
Landkreise wie Nordfriesland oder das Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein verzichten völlig auf die Arbeitspflicht. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern oder dem Landkreis Rostock ist es hingegen seit Jahren üblich, dass Asylbewerber in den Unterkünften etwa Rasen mähen oder die Treppe fegen.
In Niedersachsen variiert der Umgang mit der Arbeitspflicht von Landkreis zu Landkreis. In Aurich sind aktuell etwa 26 Asylbewerber freiwillig tätig, vier wurden aus nicht genannten Gründen zur Arbeit gezwungen. Statt 80 Cent erhalten Asylbewerber in Aurich 1,50 Euro für „einfache Tätigkeiten” und 2,50 Euro pro Stunde für „anspruchsvolle Tätigkeiten”.
In der Stadt Osnabrück werden Asylbewerber auf freiwilliger Basis herangezogen, im Landkreis Osnabrück wurden zwei Arbeitsgelegenheiten geschaffen. Ein Flüchtling ist auf einem Bauhof tätig, ein weiterer unterstützt einen Hausmeister in einer Schule.
Eine Erklärung ist die Verteilung der Asylbewerber in Deutschland. Die Schutzsuchenden werden nach Quoten auf die Bundesländer und dann auf die Landkreise verteilt. Ziel ist letztlich eine dezentrale Unterbringung in den Kommunen. Gemeinschaftsunterkünfte – wo die Asylbewerber zur Arbeit verpflichtet werden können – sollen eigentlich nur eine Durchgangsstation mit kurzer Aufenthaltsdauer sein. Wenn es in Landkreisen wie dem niedersächsischen Celle oder dem schleswig-holsteinischen Kreis Schleswig-Flensburg keine entsprechende Unterkunft gibt, entfällt die Arbeitspflicht dort völlig. Der Landkreis Emsland in Niedersachsen verweist auf die Zuständigkeit der Kommunen.
Im schleswig-holsteinischen Herzogtum Lauenburg hat man sich etwa nach einer Testphase gegen die Arbeitspflicht entschieden: Die Erfahrung habe gezeigt, „dass die Belegung in der Unterkunft zu schnell wechselt, als dass eine Einarbeitung in die Tätigkeiten lohnenswert wäre”, heißt es auf Nachfrage. Auch im Landkreis Nordfriesland sei die Möglichkeit aufgrund einer schnellen Durchlaufzeit nicht sinnvoll. Zudem seien die Menschen nach ihrer Ankunft mit Behördengängen und praktischen Dinge wie einer Kontoeröffnung beschäftigt. Die Sprachbarriere schränke die Einsatzmöglichkeiten außerdem ein.
Doch nicht nur praktische Erwägungen sprechen aus Sicht der befragten Landkreise gegen die Arbeitspflicht. Im Landkreis Osnabrück hat man sich etwa aufgrund negativer Erfahrungen davon verabschiedet. Auf Nachfrage heißt es, dass insbesondere der Umgang mit verpflichteten Personen und deren Arbeitsergebnissen schwierig sei, weil es keinen Antrieb für die Arbeit gebe. Die Einweisung und Beaufsichtigung binde zudem Arbeitskräfte bei regulär beschäftigten Mitarbeitenden der Kommunen.
Es gibt allerdings auch Landkreise, die positive Erfahrungen mit der Arbeitspflicht gemacht haben. So nutze man in der Grafschaft Bentheim in Niedersachsen die Möglichkeit, „um motivierten Personen einen ersten Schritt in Richtung Arbeitsmarkt zu ermöglichen, insbesondere wenn diese Schwierigkeiten beim theoretischen Spracherwerb zeigen”. Aber auch dort bewegt sich die Zahl der Asylbewerber, die zur Arbeit verpflichtet werden, auf sehr niedrigem Niveau. Aktuell sind es zwei.
Dem Chef des Landkreistages Reinhard Sager reicht die 80-Cent-Arbeitsgelegenheit nicht aus. Er spricht sich für eine schnellere Arbeitsmarktintegration aus. „Die Arbeitgeber sollten Geflüchtete vermehrt einstellen. Dafür ist es notwendig gesetzlich zu regeln, dass Asylbewerber schon nach kurzer Zeit zur Annahme zu zumutbarer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verpflichtet werden können”, sagte Sager unserer Redaktion. Bislang ist es schwer für Flüchtlinge, Arbeit aufzunehmen. In den ersten drei Monaten nach der Ankunft dürfen sie nicht arbeiten. Personen, die in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht sind und keine minderjährigen Kinder haben, müssen sogar neun Monate abwarten, bevor sie eine Arbeit aufnehmen dürfen. Für Asylbewerber aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten, die nach August 2015 ihren Asylantrag gestellt haben, gilt generell ein Arbeitsverbot in Deutschland.