Bilanz nach einem Jahr Reform Emden legt beim Wohngeld Tempo vor
Neun Monate Zeit braucht das Wohngeld-Amt in Nürnberg, um einen Antrag zu bearbeiten. In Emden geht das in acht Tagen. Die Stadt erklärt, warum sie so schnell ist.
Emden - Als Anfang vergangenen Jahres die neue Wohngeld-Reform in Kraft trat, ahnte man Böses in den Kommunalverwaltungen: Deutlich höherer Aufwand aufgrund steigender Fallzahlen, möglicherweise auch deutlich längere Bearbeitungszeiten. Doch in Emden hat man sich offensichtlich gut vorbereitet: Vom Neuantrag bis zum Entscheid vergehen im Schnitt 20 Tage. Liegen die Unterlagen vollständig vor, reichen sogar nur acht Arbeitstage. Damit gibt Emden ein rekordverdächtiges Tempo vor.
Spitzenreiter auf der Negativseite sind nämlich Städte wie Nürnberg, wo es schon einmal neun Monate dauern kann, auch Hannover gibt 65 Bearbeitungstage an, Bochum fünf Monate oder Kiel. Die schleswig-holsteinische Stadt nennt sechs bis acht Wochen bis zum ersten Anschreiben, nicht etwa bis zur Bewilligung. Diese Zahlen präsentierte der Fachdienstleiter Wohnen, Constantin Strauch, nicht ohne Stolz am Mittwoch im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Integration. „Wir wollen, dass die Bürger schnell ihr Geld bekommen“, sagte er. Außerdem würden zu lange Bearbeitungszeiten auch zu Folgebearbeitungen führen, wenn etwa der Antrag binnen neun Monaten wegen Umzugs oder Jobwechsel verfälscht wurde.
Fast vier Millionen Euro Wohngeld gezahlt
Tatsächlich sind die Fallzahlen auch in Emden enorm gestiegen. Ende 2022 waren es noch 548 Haushalte, die Wohngeld bezogen, Ende 2023 zählte die Stadt 1226, also eine 2,3-Fachung. In Summe wurden 2022 genau 1.312.454 Euro Wohngeld ausgezahlt, 2023 waren es 3.709.335 Euro und damit eine Verdreifachung. „Damit haben wir unser Ziel erfüllt“, sagte Strauch.
Hintergrund ist, dass mit der Reform mehr Bürger Anrecht auf diese Unterstützung bekommen sollten. Beim Wohngeld wurde unter anderem eine Klimakomponente bei Mieterhöhungen eingerechnet und eine höhere Heizkostenpauschale. Weitere Veränderungen gibt es mit einem verlängerten Bewilligungszeitraum auf bis zu zwei Jahre, was unter anderem den Verwaltungsaufwand vermindern soll.
Personalkosten sollen erstattet werden
Während das Wohngeld an sich vom Land bezahlt wird, fallen augenblicklich für die Kommunen noch die Verwaltungskosten an. Hier könnte allerdings noch das versprochene Konnexitätsprinzip greifen, heißt: Das Land soll auch für die Verwaltungsarbeit die Kosten übernehmen. „Der Mehraufwand ist bereits anerkannt, er muss jetzt aber erst bemessen werden, damit wir das Geld zurückbekommen“, sagte Stadtrat Volker Grendel.
Im Vorfeld der Reform hatte die Stadt 1,5 Stellen in dem Fachdienst aufgestockt, um die erwarteten Mehrbelastung leisten zu können. Die Einarbeitungszeit für die Mitarbeiter war im Übrigen denkbar kurz, da seitens der Bundesregierung bis zuletzt an den Berechtigungsvoraussetzungen für Wohngeld gestrickt worden war. Grendel bedankte sich bei den Mitarbeitern, die die ersten Monate ohne Verstärkung „ausgehalten“ haben. Auch Strauch betonte, dass alles vor allem aufgrund der Erfahrung der Kollegen so gut gewuppt werden konnte. Außerdem bedankte sich Grendel beim Rat, der dieser Stellen-Aufstockung zugestimmt hatte. „Es ist bei einem Haushalt mit 30 Millionen Euro Minus nicht selbstverständlich, dass neue Stellen gewährt werden“, sagte Grendel. „Aber das Ergebnis ist positiv. Es kann ja nicht sein, dass Bürger neun Monate warten müssen.“
Wer Wohngeld beantragen kann
Das Wohngeld wird als Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze zum Beispiel für Familien, Alleinerziehende, Rentner oder Heimbewohner gezahlt. Es hängt dabei vom Einkommen und der Miethöhe ab, wer also wenig verdient und viel Miete bezahlen muss, bekommt tendenziell am meisten Wohngeld. Regional ist eine maximale Zuschusshöhe festgelegt. Emden liegt mit Stufe 2 von 7 bei 549 Euro je Monat für einen Dreipersonenhaushalt, in München mit den teuren Mieten sind es 912 Euro maximal.
Oft wird Wohngeld mit einem Kinderzuschlag kombiniert. Wer Wohngeld bezieht, bekommt kein Bürgergeld. Diese Hilfen schließen sich untereinander aus, die Sozialbehörden stehen bei der jeweiligen Abwägung für den einzelnen Bürger im Austausch. Der Anspruch auf Wohngeld lässt sich auch digital über den Wohngeld-Rechner des Bundes prüfen: www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html.