Erfurt  Arbeitspflicht für Geflüchtete? Das fordert der deutsche Landkreistag

Lara Schmidt
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Von Lara Schmidt
| 28.02.2024 16:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Geflüchtete verpflichtet, nach ihrer Ankunft zu arbeiten. Das wird aber nur selten umgesetzt. Foto: dpa/Martin Schutt
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Geflüchtete verpflichtet, nach ihrer Ankunft zu arbeiten. Das wird aber nur selten umgesetzt. Foto: dpa/Martin Schutt
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CDU-Landrat Christian Herrgott setzt in seinem Thüringer Landkreis künftig die Arbeitspflicht für Asylbewerber um. Nun fordert der Landkreistagspräsident, dies auch bundesweit durchzusetzen. Das sind seine Argumente.

Im Saale-Orla-Kreis in Thüringen sollen Asylbewerber künftig verpflichtet werden, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Damit setzt CDU-Landrat Christian Herrgott eine Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz um und erntet dafür gespaltene Reaktionen. Der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT), Reinhard Sager, lobt nun das Vorhaben und fordert eine Arbeitspflicht für alle Asylbewerber – auch über den gemeinnützigen Sektor hinaus.

„Das halten wir für richtig und wichtig. Der Staat übernimmt die Versorgung der Asylbewerber und erwartet von ihnen im Gegenzug, dass sie gemeinnützige Arbeit übernehmen“, so Sager auf eine Anfrage unserer Redaktion. Der Spracherwerb und die Arbeitsmarktintegration würden dadurch gefördert.

Laut ihm solle ferner das Asylbewerbergesetz angepasst werden, damit Asylbewerber nicht nur gemeinnützige Arbeit leisten, sondern auch in privaten Unternehmen arbeiten könnten: „Konkret heißt das, dass Asylbewerber verpflichtet werden sollten, zügig nach ihrer Ankunft eine zumutbare Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzunehmen.“ Es würde ein positives Signal an die Öffentlichkeit senden, wenn „auch Asylbewerber einen Beitrag für die Gesellschaft leisten“.

Nach dem aktuellen Asylbewerberleistungsgesetz können Kommunen bereits jetzt Asylbewerber zu vier Stunden täglicher, gemeinnütziger Arbeit verpflichten – so wie das auch Herrgott in Thüringen macht. Dabei verdienen die Geflüchteten allerdings nur eine geringe Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde.

Laut Sager entspricht das „in etwa dem Bürgergeld und den dortigen sogenannten Ein-Euro-Jobs“. Sollten sie die Arbeit ablehnen, droht Asylbewerbern hingegen ein Geldabzug im unteren dreistelligen Bereich.

Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur kritisierten sowohl der deutsche Flüchtlingsrat als auch die Thüringer Landesregierung die Umsetzung der Arbeitspflicht für Geflüchtete durch Herrgott. Integrationsministerin Doreen Denstädt (Grüne) sagte: „Herr Herrgott macht genau das, was rechte Gruppierungen zurzeit versuchen: Er bedient das falsche Narrativ von den arbeitsscheuen Geflüchteten.“

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Tatsächlich wollten die meisten Geflüchteten arbeiten, aber würden an Arbeitsverboten und zu großer Bürokratie scheiten. Herrgotts Verhalten sei nicht nur schäbig, sondern gieße auch „Öl in ein Feuer, das die demokratischen Kräfte gerade auszutreten versuchen“.

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