Hamburg Förderung für Wärmepumpe: Eigentümer können ab sofort Zuschuss beantragen
Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können ab sofort einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen. So viel Geld gibt es beim Heizungstausch für die Wärmepumpe oder andere klimafreundliche Heizungen.
Lange war unklar, wie der Heizungstausch nach dem Inkrafttreten des Heizungsgesetzes genau vom Staat gefördert wird. Doch am 27. Februar 2024 fällt der Startschuss für die neue Heizungsförderung. Privatpersonen, die ein Einfamilienhaus besitzen und selbst darin wohnen, können einen Antrag auf die staatliche Förderung einer neuen klimafreundlichen Heizung stellen.
Der Zuschuss heißt „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ und trägt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Nummer 458.
Förderfähig sind in einem Einfamilienhaus Heizungskosten von maximal 30.000 Euro. Der maximale Zuschuss pro Heizung beträgt 23.500 Euro.
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Die Grundförderung gibt es für klimafreundliche Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Sie beträgt 30 Prozent der Kosten.
Wer seine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung jetzt durch eine klimafreundliche Heizung ersetzt, der bekommt zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich dieser Bonus kontinuierlich.
Wer nicht mehr als 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen hat, kann zusätzlich den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent kassieren.
Darüber hinaus werden Wärmepumpen, die Wasser, das Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder mit einem natürliches Kältemittel funktionieren, mit einem zusätzlichen Effizienz-Bonus von 5 Prozent gefördert.
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Durch Kombination aller Boni ist eine Förderung von bis zu 70 Prozent der Kosten möglich. Allerdings kann die Förderung nur zugesagt werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Ein Rechtsanspruch auf das staatliche Geld besteht nicht.
In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Fördermittel der KfW schnell erschöpft waren und viele Antragsteller leer ausgingen.
Ab Mai 2024 sind Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden, ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf Förderung einer neuen Heizung zu stellen.
Voraussichtlich ab August 2024 können dann auch Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern ihre neue Heizung staatlich fördern lassen. Das gleiche gilt für Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Direkt nach dem Start des Programms war es bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten gekommen, weil der Andrang offensichtlich groß war. „Vor Ihnen im Warteraum sind: 529 Personen. Der Warteraum wurde angehalten“, hieß es auf der Internetseite. Später wurde die virtuelle Warteschlange schnell kleiner, sodass ein Zugang zum Portal innerhalb von Minuten möglich war.