Berlin Nach Grenzübertritt: Darf Rechtsextremist Martin Sellner nochmal nach Deutschland einreisen?
Dem österreichischen Rechtsextremen gelingt ein als Spektakel inszenierter Grenzübertritt. Deutsche Behörden arbeiten zwar daran, weitere Einreisen zu verhindern. Doch der Influencer der Neuen Rechten schielt bereits auf seinen nächsten Deutschland-Termin.
Er gab bekannt, ein Stück Kuchen im Café essen zu wollen. Es folgte ein Spektakel. Die Einreise des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner, der am Montagabend die deutsch-österreichische Grenze passierte, sorgte für Aufregung im Netz. Dem Livestream mit dem Titel „Flucht“ folgten mehr als 11.000 Zuschauer. Augenscheinlich kontrollierte die Bundespolizei den Österreicher, ließ ihn jedoch einreisen. In einem Video auf Telegram ist zu sehen, wie er „Ich darf einreisen!“ ruft. Anhänger beklatschen Sellner, während er und seine Begleitung davonfahren.
Er selbst sprach von einer „intensiven Befragung“. Alle Fragen seien darauf ausgerichtet gewesen, ob er „politisch etwas vorhabe“ und wie lange er sich in Deutschland aufhalten möchte, sagte Sellner der „NZZ“. Da er aber nur einen Tag habe bleiben wollen, hätten die Beamten ihm den Grenzübertritt gestattet.
Doch will der Österreicher mehr als Kuchen essen, könnte er künftig abgewiesen werden. Der Oberbürgermeister von Potsdam, Mike Schubert, bestätigte gegenüber der „Bild“-Zeitung, dass seine Ausländerbehörde ein Einreiseverbot prüfe. Aus Polizeikreisen heißt es, das Einreiseverbot sei bereits schriftlich vorbereitet. Im Gespräch mit der „NZZ“ sagte Sellner, dass er sich die Einreise nach Deutschland nicht verbieten lassen möchte – auch von politischen Aktivitäten will er nicht absehen. Er plane, in zwei Wochen ein Hausprojekt der rechten Identitären Bewegung im sächsischen Chemnitz für einen Vortrag zu besuchen. Auch die Stadt Potsdam möchte er in der Zukunft besichtigen.
Eine Sprecherin der Ausländerbehörde Potsdam sagte der „NZZ“, dass vor der Entscheidung über ein Einreiseverbot grundsätzlich eine schriftliche Anhörung der betroffenen Person erforderlich sei. „In dringenden Fällen“ könne aber „auch eine sofortige Regelung getroffen werden“. Wenn das stimmt, wäre es möglich, dass Sellner beim nächsten Versuch der Grenzübertritt verwehrt wird.
Läge eine Einreiseverweigerung im Fahndungssystem vor, könnte die Bundespolizei darüber entscheiden, ob Sellner nach Deutschland einreisen darf. Entscheidend ist dabei, ob der 35-Jährige aus Sicht der Behörden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Da Sellner keine Straftaten begangen hat, wäre dies schwer zu begründen. Um ihn an der Einreise zu hindern, gibt es zwei Möglichkeiten: Sellner könnte im bundespolizeilichen Fahndungssystem Inpol zur Ausweisung ausgeschrieben werden. Dann hätte die Bundespolizei keine andere Wahl, als ihn an der Grenze abzuweisen.
Die zweite und wahrscheinlichere Variante ist ein Eintrag im Fahndungssytem, der eine sogenannte polizeiliche Beobachtung nach sich ziehen würde. Dies würde bedeuten, dass der Österreicher sich bei einer Einreise einer polizeilichen Kontrolle unterziehen müsste. Können die Polizisten dann keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit erkennen, darf er jedoch einreisen – wie es am Montagabend der Fall war. Sollten die Beamten jedoch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit befürchten, beispielsweise wenn Sellner plane eine Demonstration zu besuchen und die Menge politisch aufwiegeln könnte, könnten sie ihm den Grenzübertritt verwehren. So ähnlich verfährt die Bundespolizei mit Fußball-Hooligans, die die Grenze passieren wollen und von denen sie Ausschreitungen befürchten.
Hintergrund der behördlichen und politischen Aufregung ist die Veröffentlichung des teilweise mit Steuergeld finanzierten Recherchenetzwerks Correctiv. Anfang Januar wurde bekannt, dass Sellner im November in Potsdam vor Unternehmern und Mitgliedern der AfD und der CDU über „Remigration“ sprach. Der Begriff steht für die Massenausweisung von Ausländern mit Integrationsschwierigkeiten – ein Konzept, über das der neurechte Aktivist bereits ausführlich publiziert hat. Nach der Veröffentlichung der Recherche kam es zu bundesweiten Demonstration „gegen rechts“.
Die mutmaßlich vorbereitete Einreiseverweigerung müsste Sellner zunächst ausgehändigt werden. Dessen Anwalt Dubravko Mandic sagte der „NZZ“, dass er bereits ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Potsdam beantragt habe, um jeglicher Einschränkung der Reisefreiheit entgegenzuwirken.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Bundespolizei, Heiko Teggatz, sagte der „NZZ“: „Eines haben die Behörden mit dieser Geschichte geschafft.“ Sie hätten „einen österreichischen Rechtsextremisten in Deutschland überregional bekannt gemacht“. Teggatz betont: „Die Bundespolizei handelt jedenfalls nach Recht und Gesetz und wird sich unter keinen Umständen politisch vereinnahmen lassen.“
Dem rechtsextremistischen Publizisten kommt der ganze Wirbel sehr gelegen. „Die Ampelregierung hat die Einreise-Saga aufgemacht, wir spielen nur mit“, sagte er. Sellner ist nach eigenen Angaben wieder nach Österreich zurückgekehrt. Am Freitag möchte er eine Pressekonferenz in Wien geben. Bis dahin ist er noch auf der Suche nach einem Kaffeehaus, das ihn einlässt.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Neuen Zürcher Zeitung.