Berlin  Neue KfW-Förderungen: Diese Programme für Neubauten sind jetzt abrufbar

Maximilian Matthies
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Von Maximilian Matthies
| 31.01.2024 21:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Neubauviertel in Castrop-Rauxel: Bauherren können für klimafreundlichen Neubau wieder günstige Kredite und Zuschüsse von der KfW bekommen. Foto: IMAGO/Rupert Oberhäuser
Neubauviertel in Castrop-Rauxel: Bauherren können für klimafreundlichen Neubau wieder günstige Kredite und Zuschüsse von der KfW bekommen. Foto: IMAGO/Rupert Oberhäuser
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Die Fördertöpfe sind wieder gefüllt: Hauseigentümer können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Gelder für Neubauten und Umbauten beantragen. Welche Zuschüsse möglich sind – ein Überblick.

Hauseigentümer können wieder staatliche Förderprogramme für verschiedene Klimaschutzmaßnahmen bei Neubauten oder Sanierungen nutzen. Im Dezember vergangenen Jahres musste die Bundesregierung wegen der Haushaltskrise noch zahlreiche Hilfen auf Eis legen oder es konnten keine neuen Anträge gestellt werden.

Ab Dienstag, 20. Februar 2024, können bei der staatlichen Bank KfW wieder Anträge für entsprechende Förderprogramme gestellt werden, kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) in Berlin an.

Dabei geht es um die Förderungen für klimafreundlichen Neubau, altersgerechten Umbau und genossenschaftliches Wohnen. Wie lange die Mittel ausreichen, ist allerdings unklar.

Die Förderprogramme seien wichtig für die zuletzt stark schwächelnde Baukonjunktur, sagte Geywitz. „Jeder Fördereuro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an.“ Es gebe aktuell Anzeichen für eine leichte Belebung der Baukonjunktur. „Wohnungen sind ein Produkt, das in Deutschland gebraucht wird“, betonte die Ministerin. Man müsse sich daher wenig Sorgen um Absatz und Nachfrage machen. Aktuell müsse die Devise heißen: „Nicht lange diskutieren, sondern machen.“

Diese Förderprogramme sind abrufbar:

Das Förderprogramm für gut gedämmte und klimafreundliche Häuser gibt es noch kein Jahr – und bereits nach zehn Monaten war im Dezember das Geld ausgegangen. Die Folge: Förderstopp. Jetzt können wieder zinsverbilligte Kredite beantragt werden.

Mit den Mitteln werden Menschen unterstützt, die neue Wohnungen und Häuser energieeffizient und nachhaltig bauen wollen oder einen solchen Neubau kaufen. Sie bekommen von der KfW Kredite mit deutlich günstigeren Zinsen. Angesichts der gestiegenen Kapitalkosten sei das für die Bauherren eine „erhebliche Erleichterung“, sagte Geywitz. Ab Dienstag sollen Kredite zu Zinssätzen von 2,1 Prozent vergeben werden – und damit deutlich unter der aktuellen marktüblichen Baufinanzierung. „Da kommt dann auch Bauen wieder in finanzierbare Größenordnungen“, sagte Geywitz.

Im vergangenen Jahr wurden laut Bauministerium mithilfe des Programms 47.000 klimafreundliche neue Wohnungen gefördert und Investitionen von 17,4 Milliarden Euro angestoßen. Dass das Programm nun fortgesetzt werde, sei ein wichtiges Signal an die deutsche Bauwirtschaft.

Eine Milliarde Euro stehen laut Geywitz zur Verfügung – im vergangenen Jahr waren es 1,68 Milliarden. Damit ist zumindest zweifelhaft, ob das Geld bis Jahresende ausreicht. Ziel sei, die Konditionen das ganze Jahr über aufrechtzuerhalten, betonte Geywitz. „Der Bundesregierung ist die Bedeutung von stabilen Förderkonditionen bekannt.“ Eine weitere Milliarde ist im Bundeshaushalt für den klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment vorgesehen.

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie kritisierte, die Bundesregierung bleibe „nach wie vor eine konsistente und auf Verlässlichkeit ausgerichtete Wohnungsbaupolitik schuldig“. Die Fördermittel seien bereits im vergangenen Jahr nicht ausreichend gewesen. Um einen Förderstopp zu vermeiden, müsse der Bundestag spätestens im Sommer eine Aufstockung der Mittel debattieren.

Hier können Eigentümer Zuschüsse vom Bund bekommen, die ihr Haus oder ihre Wohnung fürs Alter bereit machen. Das bedeutet: Türschwellen absenken, um einfacher damit Rollator oder Rollstuhl benutzen zu können, die Badewanne zur Dusche umbauen oder Treppen leichter überwindbar machen. Es gehe darum, dass Menschen so lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben und nicht in eine Pflegeeinrichtung umziehen müssen, betonte Geywitz.

In diesem Jahr stünden dafür 150 Millionen Euro zur Verfügung und damit doppelt so viel wie im vergangenen Jahr. Einzelne Baumaßnahmen werden mit zehn Prozent der Investitionskosten, maximal aber mit 2500 Euro bezuschusst. Für den gesamten Umbau eines Hauses kann man bis zu 6250 Euro erhalten. 2023 wurden mit dem Programm laut Ministerium fast 31.000 Wohnungen und Häuser barrierefrei umgebaut.

Das Programm für genossenschaftliches Wohnen habe sich zu einem „hidden champion“ entwickelt, sagte Geywitz. Die Fördersumme sei daher von neun Millionen Euro im vergangenen Jahr auf 15 Millionen Euro für 2024 erhöht worden. Die Bundesregierung unterstützt damit Menschen, die eine eigene Genossenschaft gründen, um anschließend zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben.

Sie könnten künftig Kredite bis zu 100.000 Euro zu vergünstigten Konditionen aufnehmen. Der Zinssatz liege je nach Laufzeit zwischen 2 und 2,5 Prozent, der Tilgungszuschuss bei 7,5 Prozent, sagte Geywitz. In Deutschland gebe es rund 2000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Millionen Wohnungen bewirtschaften.

Wer eine energetische Sanierung plant, sollte einen Energieberater dazuziehen. Als Förderung übernimmt der Staat dafür bis zu 80 Prozent der Kosten. Zuschüsse gibt es für die Entwicklung eines individuellen Sanierungsfahrplans. Die Fördersummen sind gedeckelt: Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern können maximal 1300 Euro bekommen, höher ist der Betrag mit 1700 Euro bei Wohngebäuden mit mehr als drei Einheiten.

Für energetische Sanierungen können Hauseigentümer Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekommen. Diese Unterstützung blieb von dem Förderstopp verschont.

Lesen Sie auch: Diese Fehler sollten Sie bei der Beantragung von Sanierungszuschüssen vermeiden

Förderungen können Unternehmen beantragen, wenn sie Mitarbeitern den Einbau und Umgang mit Wärmepumpen näher bringen wollen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bezuschusst Schulungen und Coachings von geprüften Anbietern mit bis zu 90 Prozent der Kosten.

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist zurück. Unternehmen und Kommunen können davon beim Bau neuer Wärmenetze profitieren. Das Programm berücksichtigt die Umstellung von Fernwärme auf erneuerbare Energien, dazu zählen etwa Geothermie, Solarthermie und Großwärmepumpen.

Förderanträge für Klimaschutzmaßnahmen wie serielle Sanierungen, Einsatz von Wasserstoff in der Industrie und Anschaffung von E-Lastenrädern sind wieder verfügbar.

Diese Förderungen kommen noch:

Verbesserte Konditionen soll es für das KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ab März geben. Die Maßnahme können Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind nutzen. Vorgesehen ist die Förderung für Neubau und Ersterwerb von selbst genutzten, klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen.

Um Anspruch zu haben, darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigen. Die Summe erhöht sich bei jedem weiteren Kind um 10.000 Euro. Ab dem 1. März 2024 soll sich für das Programm laut eines Berichts des „Handelsblatt“ die Zinsbindungsfrist von maximal zehn auf 20 Jahre erhöhen.

Familien, die nicht neu bauen, sondern ein sanierungsbedürftiges Bestandsgebäude erwerben wollen, können ab Sommer 2024 über das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ Zuschüsse erhalten. Details zu den Kreditbedingungen sind aber noch offen. Die Förderung sollen einen Umfang von 350 Millionen Euro aufweisen.

Mit dem Programm „Gewerbe zu Wohnen“ soll der Kauf und Umbau von Gewerbegebäuden zu Wohnungen bezuschusst werden. Hierfür seien 120 Millionen Euro angesetzt.

Hauseigentümer können ab Februar eine Förderung für den Einbau ihrer klimafreundlicheren Heizung beantragen. Ab dem 27. Februar soll dies zunächst für selbstgenutzte Wohnimmobilien mit einer Wohneinheit, also vor allem Einfamilienhäuser, möglich sein, wie die staatliche Förderbank KfW erklärte.

Bereits ab dem 1. Februar ist die Anmeldung über das Kundenportal „Meine KfW.de“ möglich. Förderungen können demnach auch rückwirkend für bereits gestartete Projekte beantragt werden.

Mit Material von dpa und afp

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