Hamburg  Was hat es mit dem Begriff „Remigration“ auf sich?

Johannes Kleigrewe
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Von Johannes Kleigrewe
| 15.01.2024 20:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Remigration wurde zum „Unwort des Jahres“ 2023 gewählt. Foto: imago images/Sven Simon
Remigration wurde zum „Unwort des Jahres“ 2023 gewählt. Foto: imago images/Sven Simon
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„Remigration“ ist das „Unwort des Jahres“ 2023. Laut Jury handelt es sich um einen „rechtsextremen Kampfbegriff“. Aber was genau meinen rechte Akteure wenn sie von „Remigration“ sprechen – und wo kommt das Wort eigentlich her? Der Überblick.

In der vergangenen Woche sorgten Berichte über eine Konferenz in Potsdam für Aufsehen: Einzelne Vertreter von AfD, CDU und der erzkonservativen Werteunion sprachen dort mit Rechtsextremen über „Remigration“. Und meinten damit laut der Rechercheplattform „Correctiv“ die Abschiebung von Millionen Menschen – Zugewanderte sowie deutschen Staatsbürger.

Am Montag gab die Jury der sprachkritischen „Unwort“-Aktion in Marburg bekannt, dass „Remigration“ das „Unwort des Jahres“ 2023 ist. „Das Wort ist in der Identitären Bewegung, in rechten Parteien sowie weiteren rechten bis rechtsextremen Gruppierungen zu einem Euphemismus für die Forderung nach Zwangsausweisung bis hin zu Massendeportationen von Menschen mit Migrationsgeschichte geworden“, begründete die Jury ihre Entscheidung.

Der Begriff stammt ursprünglich nicht aus der rechten Szene, sondern aus der Wissenschaft. „Remigration“ ist dort ein Teil des Themenkomplexes Migration, der in vielen Disziplinen untersucht wird. Im wissenschaftlichen Sinn meint Remigration „den Teil des Migrationsprozesses, der mit einer Rückkehr in einen engeren oder weiteren Herkunftskontext meist am Ende einer Wanderungskette steht“, wie es im Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa definiert wird.

Es bedeutet also, dass ein Migrant wieder in sein Herkunftsland zurückkehrt. Dies kann freiwillig oder erzwungen, etwa durch eine Abschiebung, geschehen. Wichtig ist, dass in der Wissenschaft nur dann von Remigration gesprochen wird, wenn diese „innerhalb einer Biografie“ stattfindet. Einfach ausgedrückt findet Remigration nur statt, wenn ein Mensch aus seinem Heimatland in einen anderen Staat auswandert und anschließend wieder zurückkehrt.

Vordergründig stellen rechte Akteure wie die AfD oder der Vordenker der Identitären Bewegung, Martin Sellner, die Remigration als eine Rückkehr von Migranten in deren Herkunftsländer dar. So sollen Menschen, die vor Krieg geflohen sind, Deutschland verlassen, sobald in den meisten Regionen ihres Herkunftslandes wieder Frieden herrscht, schreibt die AfD in ihrem Europawahl-Programm. In einem Buch Sellners, das beim rechten Antaios-Verlag vertrieben wird, wird demnach extra Remigration „von unmenschlichen Szenarien“ abgegrenzt. Sie sei ein ganz normaler Vorgang, wie die Anwerbung von Gastarbeitern etwa.

Deutlich wird bei diesen Beschreibungen stets, dass zahlreiche Menschen Deutschland verlassen sollen. Unter welchen Umständen bleibt dagegen schwammig. Allerdings sind die Ideen der rechten Kreise lange nicht so harmlos, wie sie nach außen dargestellt werden. Dies wird etwa in einem Meinungsbeitrag Sellners in der „Sezession“ deutlich. Als Gruppen, die für Remigration infrage kommen, zählt er Menschen auf, „die sich über Asylbetrug einen Aufenthaltsstatus erschlichen haben, sowie Nichtstaatsbürger, die eine kulturelle, wirtschaftliche und kriminologische Belastung darstellen.“ Außerdem sieht er auch „nichtassimilierte [sic] Eingebürgerte, die aggressive, rasch wachsende Parallelgesellschaften bilden und sich nicht in ihre Gastländer einfügen können“ als Ziel.

Kurz gesagt sollen laut Sellner auch deutsche Staatsbürger oder Ausländer mit einem Aufenthaltsrecht Deutschland verlassen. Der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus zufolge sollen durch Remigration fremde Einflüsse „so auch unter Missachtung des Rechtsstatus von Personen anderer ethnischer Zugehörigkeit als deutsche Staatsangehörige aus Europa verdrängt werden“.

Rechte Gruppen haben den Begriff der Remigration in ihr Konzept des „Ethno-Pluralismus“ integriert. Wenn man diesem folgt, hat jedes Volk eine eigene „ethnokulturelle Identität“, die vor Fremdeinflüssen geschützt werden muss. Dieses Denkmuster folgt der Informationsstelle zufolge klar alten rassistischen Denkmustern: Wo Rechte früher Ausländer aus offen rassistischen Kriterien abgelehnt hätten, täten sie es heute aufgrund von vermeintlichen kulturellen Kriterien. Diese seien aber nur ein Vorwand, um die eigentlichen rassistischen Motive zu vertuschen.

Hier liegt auch das Problem, wenn Rechte von Remigration sprechen. Sie meinen damit nicht nur die Ausweisung von Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Sie wollen auch alle Personen ausweisen, die ihrer Ansicht nach aus „kulturellen“ Gründen nicht zu ihrem Volk passen. Das Volk ist dabei nicht nach Staatsangehörigkeit definiert, sondern nach rassistischen Überzeugungen.

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