Berlin  Kinderzuschlag 2024 erhöht: Wer Anspruch hat und wie Sie ihn beantragen

Lara Schmidt
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Von Lara Schmidt
| 06.01.2024 07:42 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Für geringverdienende Eltern mit Kindern erhöht sich ab Januar der Kinderzuschlag. Foto: dpa/Marcel Kusch
Für geringverdienende Eltern mit Kindern erhöht sich ab Januar der Kinderzuschlag. Foto: dpa/Marcel Kusch
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Mit einer Erhöhung des Kinderzuschlags will das Bundesfamilienministerium Familien mit geringem Einkommen 2024 weiter entlasten. Wir fassen zusammen, was sich ändert und wie Sie den Zuschlag beantragen können.

Mit dem Jahr 2024 treten neue Regelungen in Kraft, die Eltern und Familien finanziell unterstützen sollen. Dazu zählt auch die Erhöhung des Kinderzuschlags zum 1. Januar von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. Dieser soll Eltern, die zwar ihren Eigenbedarf decken können, nicht aber für den Bedarf ihrer Kinder aufkommen können, zusätzlich entlasten – Geringverdiener erhalten ihn also zusätzlich zum regulären Kindergeld.

Der Kinderzuschlag kann für Kinder unter 25 Jahren beantragt werden, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:

In die Berechnung des Zuschlags fließt nicht nur das Einkommen der Eltern, sondern auch das der Kinder ein, wie beispielsweise Unterhalt oder Waisenrente. Das Einkommen der Kinder wird allerdings nur in Teilen angerechnet. Zudem können Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe keinen Kinderzuschlag beziehen.

Um den Kinderzuschlag zu beantragen, muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Die entsprechenden Formulare finden sich online oder vor Ort.

Da ein solcher Antrag mitunter einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringt, lohnt es sich, vorher zu prüfen, ob Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht. Das ist beispielsweise mit dem KiZ-Lotse möglich. Nachdem ein Antrag gestellt wurde, erhalten Sie ein Schreiben, dass darüber informiert, ob und in welcher Höhe der Kinderzuschlag künftig ausgezahlt wird.

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