Osnabrück  Kosten sparen bei der Baufinanzierung: Diese Förderprogramme gibt es in Norddeutschland

Claudia Lindenberg
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Von Claudia Lindenberg
| 06.01.2024 13:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Je nach Bundesland und Vorhaben stehen Fördertöpfe zur Baufinanzierung bereit. Allerdings sind die Fördermittel in der Regel an bestimmte Vorgaben geknüpft. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich
Je nach Bundesland und Vorhaben stehen Fördertöpfe zur Baufinanzierung bereit. Allerdings sind die Fördermittel in der Regel an bestimmte Vorgaben geknüpft. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich
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Ob Neubau, Hauskauf oder Sanierung: Bau- und Wohnprojekte sind teuer geworden. Doch die Bundesländer bieten Unterstützung an. Ein Überblick über die Förderprogramme in Norddeutschland.

Die hohen Kosten der Baufinanzierung können die bundesweiten Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Zuschüsse des Bundesamts für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) für energetische Sanierungsmaßnahmen zumindest teilweise ein wenig abfedern. Und je nach Bundesland und Vorhaben stehen darüber hinaus weitere Fördertöpfe bereit.

In der Regel sind die Landesförderbanken die erste Adresse für Bauherren, Sanierer und Käufer. Allerdings sind die Fördermittel in der Regel an bestimmte Vorgaben geknüpft und sehen beispielsweise einen bestimmten Eigenanteil vor oder richten sich ausschließlich an Haushalte, die bislang keine Immobilie besitzen. Zudem gibt es üblicherweise konkrete Anforderungen zur maximalen Wohnungsgröße, den Kosten, der Dauer der Selbstnutzung, dem Familienstand oder auch an den energetischen Standard der Immobilie nach Kauf oder Sanierung.

Bei den Förderprogrammen für Familien gelten mitunter strenge Einkommensvorgaben, teils bieten die Förderbanken direkt auf ihrer Webseite Rechentools für eine erste Einschätzung infrage kommender Förderprogramme an. Zudem sollte strikt auf die Vorgehensweise geachtet werden: In der Regel müssen erst die Anträge gestellt werden, bevor das Vorhaben angegangen werden kann. Hinzu kommt, dass die Fördermittel mitunter auch wegen knapper Haushaltsmittel bereits ausgeschöpft sein können oder unerwartet auslaufen.

Wichtig zu wissen: Gerade in den teuren Metropolen reichen die Fördermittel in der Regel nicht aus, um das Vorhaben zu finanzieren. Es gilt also, ein Finanzierungspaket aus mehreren Bausteinen zu schnüren. Dazu kann beispielsweise ein klassisches Immobiliendarlehen von Anbietern wie 1822direkt, ING oder der Hypovereinsbank gehören – oder auch von Versicherern wie der Allianz und der Debeka. Alternativ kommen Angebote von Finanzierungsmaklern wie Planethome oder Hüttig + Rompf infrage, wobei letztere automatisch auch lokale Fördertöpfe berücksichtigen. Gleichwohl schadet es nicht, sich auch in Eigenregie zu informieren.

Tipp: Einen ersten Überblick über die Konditionen von mehr als 100 Banken und Finanzmaklern bietet der Baufinanzierungs- Vergleich von biallo.de. Wie eine mögliche Finanzierung aussehen kann, zeigt Ihnen der Biallo Baufinanzierungsrechner anhand weniger Angaben – einschließlich KfW-Fördermittel.

In Niedersachsen ist die NBank für die Förderprogramme rund ums Bauen und Wohnen zuständig. Über die „Landesbürgschaften für den Wohnungsbau“ erhalten Bauherren, Käufer und Sanierer (auch bei altersgerechtem Umbau) die Möglichkeit, ihre Finanzierung auf den Weg zu bringen. Die Vorgaben der Wohnraumförderbedingungen im Hinblick auf die Wohnfläche dürfen um maximal 20 Prozent überschritten werden.

Die „Eigentumsförderung“ kommt für den Neubau, Ersterwerb und Sanierungsmaßnahmen infrage, die die Wohnverhältnisse verbessern, den Energie- oder Wasserverbrauch reduzieren oder altersgerechtes beziehungsweise barrierearmes Wohnen ermöglichen. Die Darlehenshöhe beträgt bei Neubau oder Ersterwerb maximal 50.000 Euro plus 5.000 Euro für jedes Kind oder behinderten Menschen im Haushalt. Hinzu kommen pro Kind oder behinderter Person im Haushalt ein Zuschuss von 2.000 Euro. Bei Modernisierungsmaßnahmen beträgt der Darlehensbetrag 85 Prozent der Gesamtkosten beziehungsweise maximal 50.000 Euro. Auch hier gibt es pro Kind/behinderter Person im Haushalt 2.000 Euro Zuschuss, die Darlehenshöhe wird hingegen nicht heraufgesetzt

Im nördlichsten Bundesland ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) die Kontaktadresse für Baufördermittel. Das Programm „Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen“ richtet sich ausschließlich an Familien und Alleinerziehende und/oder schwerbehinderte Menschen. Der Förderkredit ist an die geltenden Einkommensgrenzen gebunden, zudem muss bei Neubauten der Effizienzhaus-Standard 55 eingehalten werden, für Bestandsimmobilien gilt eine Kostengrenze von 2.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Bis zu 15.000 Euro gibt es als Zusatzdarlehen zur „Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilie“.

Das Ergänzungsdarlehen „IB.SH Immo Eigentum“ kommt entweder für Familien mit mindestens einem Kind oder den Erwerb/Neubau einer Immobilie infrage, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 erfüllt. Das Darlehen umfasst bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten beziehungsweise 150.000 Euro. Minimal günstiger sind die Kreditkonditionen beim Programm „IB.SH Immo Effizienzhaus“ für den Kauf einer Immobilie, die mindestens den Effizienzhausstandard 100 erfüllt. Weitere Bausteine der Eigenheimförderung sind die Programme „IB.SH Immoflex“, „Immofix“ und „Immokonstant 24“. Die Programme unterscheiden sich lediglich durch die Art der Tilgung. 1.550 Euro Zuschuss gibt es zudem für Maßnahmen, die dem Einbruchschutz dienen. 

Bauherren, Käufer und Sanierer in Mecklenburg-Vorpommern erhalten vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) Förderkredite und Zuschüsse, sofern sie die Bedingungen erfüllen. Das Förderprogramm „Modernisierung (Darlehen)“ dient zur Finanzierung von energetischen Sanierungsmaßnahmen oder zum behinderten- und altersgerechten Umbau, die Förderhöhe beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise maximal 120.000 Euro. Das Darlehen wird zinslos gewährt und beinhaltet einen Tilgungszuschuss von 25 Prozent. Bedingung ist das Einhalten der Vorgaben gemäß Einkommensgrenzenverordnung. Für die weiteren Programme wie etwa die Förderung von Steckersolaranlagen für Haus- und Wohnungseigentümer gilt derzeit ein Förderstopp (Stand 2. Januar 2024).

Im kleinsten deutschen Stadtstaat ist die Bremer Aufbau-Bank (BAB) die Anlaufstelle für Förderprogramme rund ums Eigenheim. Den „Eigenheimzuschuss“ in Höhe von 15.000 Euro zur Finanzierung der Kaufnebenkosten für die erste eigene Immobilie spendiert die BAB Familien und Alleinerziehenden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Kaufpreis darf für Neubauten (die zudem mindestens die Anforderungen an ein KfW 55-Effizienzhaus erfüllen müssen) nicht über 360.000 Euro liegen, Bestandsobjekte dürften maximal 260.000 Euro kosten (jeweils ohne Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten) und müssen mindestens die Energieeffizienzklasse D aufweisen.

In der Hansestadt ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) für Förderprogramme zuständig. Für die Modernisierung kommt das „IFB Modernisierungsdarlehen“ in Betracht, für den Ersterwerb oder Bau erhalten Personen mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 75.000 Euro (Singles, Paare 100.000 Euro, pro Kind zusätzlich 20.000 Euro) bis zu 150.000 Euro über das „IFB-Eigenheimdarlehen“. Das Programm kann mit anderen Fördermodulen wie dem „IFB-Konstantdarlehen“ und dem „IFB-Ergänzungsdarlehen“ oder auch KfW-Förderkrediten kombiniert werden, solange die gebündelte Darlehenssumme 150.000 Euro nicht überschreitet. Familien mit mindestens drei Kindern oder Haushalte mit einer zu mindestens 80 Prozent schwerbehinderten Person erhalten bei Einhaltung der geltenden Einkommensgrenzen die „Eigenheimförderung für große Familien“, für energiesparendes Bauen gibt es Zuschüsse zwischen 64 und 184 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche, die umso höher ausfallen, je höher der energetische Standard der Immobilie ist.

Für energetische Sanierungsmaßnahmen gewährt die IFB Hamburg über das Programm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ Zuschüsse. Der Einbau von Wärmepumpen wird über das Programm „Erneuerbare Wärme“ bezuschusst. Haushalte mit Kreditbedarf für energetische Sanierungsmaßnahmen können das „IFB Energiedarlehen Einzelmaßnahmen“ nutzen.

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