Berlin  Diese Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge – wo Versicherte bald mehr zahlen müssen

Henry Borgelt
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Von Henry Borgelt
| 28.12.2023 12:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Viele Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge: Was sich für Versicherte ab 2024 bei den Zusatzbeiträgen ändert. Foto: dpa/Hannes P Albert
Viele Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge: Was sich für Versicherte ab 2024 bei den Zusatzbeiträgen ändert. Foto: dpa/Hannes P Albert
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Viele Krankenversicherungen planen für das Jahr 2024 mit Beitragserhöhungen. Welche Versicherungen teurer werden und ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, erfahren Sie hier.

Für das Jahr 2024 haben laut dem Vergleichsportal „Check24“ bereits 39 Krankenkassen eine Erhöhung der Zusatzbeiträge angekündigt. Zudem steigt der vom Gesetzgeber festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,6 auf 1,7 Prozent. Die individuellen Zusatzbeitragserhöhungen der Krankenkassen bewegen sich zwischen 0,10 und 0,80 Prozent. Der teuerste Zusatzbeitrag einer Krankenkasse wird demnach im kommenden Jahr bei 2,70 Prozent liegen.

Zudem steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 62.100 Euro oder einen Verdienst von 5175 Euro im Monat. Alles, was über dieser Grenze verdient wird, bleibt bei der Berechnung der Beiträge unangetastet.

Bereits im Oktober hatte der GKV-Schätzerkreis im Bundesamt für Soziale Sicherung eine Beitragserhöhung von 0,1 Prozent für das kommende Jahr berechnet. Von dieser Erhöhung können die Krankenkassen aber auch abweichen.

Die Beiträge der Krankenkassen setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem individuellen Zusatzbeitrag zusammen. Den allgemeinen Beitragssatz erhebt jede Krankenkasse, der individuelle Zusatzbeitrag dient dann dazu, den Finanzbedarf der jeweiligen Kasse zu decken. Dieser kann je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch ausfallen.

In der folgenden Tabelle des Vergleichsportals „Check24“ sehen Sie, ob Ihre Krankenkasse von den Beitragserhöhungen betroffen ist. Insgesamt sind 29 Millionen Beitragszahler von einer Zusatzbeitragserhöhung betroffen, erklärte das Unternehmen.

Lesen Sie hier: Was gesetzlich Versicherte 2024 wahrscheinlich mehr zahlen müssen

In diesem Jahr müssen die Krankenkassen eine Beitragserhöhung den Mitgliedern wieder schriftlich ankündigen, da dadurch ein Sonderkündigungsrecht eintritt. Im vergangenen Jahr setzte die Ampel-Regierung diese Ankündigung für einige Monate aus, da eine Preiserhöhung bei fast allen Krankenkassen erwartet wurde.

In allen Tabellen wurden Betriebskrankenkassen, sowie Branchenkrankenkassen ausgelassen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 1,7 Prozent. Aufgelistet sind hier die Krankenkassen, bei denen der Zusatzbeitrag allgemein steigt.

Die Daten sind auf dem Stand vom 22. Dezember 2023 und damit nur vorläufig. Es können auch noch Beitragserhöhungen im Laufe des Jahres folgen.

Ob sich ein Wechsel wirklich lohnt, sollten Versicherte individuell überlegen und nicht allein von der Höhe des Zusatzbeitrags abhängig machen. Laut der Verbraucherzentrale sind die Leistungen der Kassen zu mehr als 90 Prozent identisch.

Unterschiede gebe es aber etwa bei freiwilligen Zusatzleistungen wie Vorsorgeangeboten, Reiseimpfungen oder speziellen Angeboten für Schwangere und Kinder. Auch die Frage, ob es Geschäftsstellen vor Ort gibt, kann für Versicherte ein Kriterium sein.

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Für die Kündigung mit dem Sonderkündigungsrecht reicht es, bis zum Monatsende der Erhöhung zu kündigen, erklärt die Verbraucherzentrale. Auch ohne das Sonderkündigungsrecht beträgt die Bindungsfrist nur noch zwölf Monate. Sollte diese verstrichen sein, können Sie sich eine neue Krankenkasse suchen. Dafür reicht es aus, eine neue Kasse zu wählen, diese übernimmt alle weiteren Formalitäten.

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