Hamburg Kabelanschluss: Verbraucherschützer warnen vor Drückerkolonnen an der Haustür
Bald können die Gebühren fürs Kabelfernsehen nicht mehr automatisch auf die Mieter umgelegt werden. Derzeit sind vielerorts sogenannte Medienberater unterwegs, die Mieter an der Haustür zu neuen Verträgen drängen. Doch die Verbraucherzentrale warnt: Das kann teuer werden.
Noch bis zum 30. Juni 2024 gilt bei Kabelanschlüssen das sogenannte Nebenkostenprivileg. Gibt es in einem Mietshaus einen Kabelanschluss für TV, dürfen die Eigentümer die Kosten dafür über die Nebenkostenabrechnung an alle Mieter weitergeben. Die müssen sogar dann zahlen, wenn sie den Anschluss gar nicht nutzen. Doch damit ist ab dem 1. Juli 2024 Schluss.
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Deshalb erhalten zahlreiche Mieter von ihren Vermietern Briefe, in denen diese darüber informieren, dass eine zentrale Versorgung ihrer Wohnanlage mit Kabelfernsehen und Radio aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich ist und das Kabelfernsehen zum 1. Januar oder später abgeschaltet wird.
Mieter müssen sich selbst um Verträge mit Fernsehanbietern kümmern. Anbieter von Fernsehanschlüssen rühren schon kräftig die Werbetrommel für ihre Anschlüsse. Kabelgesellschaften schicken auch Drückerkolonnen los, die Mieter zu neuen Kabel-Verträgen überreden sollen. Die Verbraucherzentralen warnen allerdings vor diesen sogenannten Medienberatern und übereilten Vertragsabschlüssen.
Die Medienberater, die von Haustür zu Haustür gehen, drohen oftmals mit der Abschaltung des Kabelanschlusses. Ihr eigentliches Ziel ist aber, dass Verbraucher teure Neuverträge abschließen. Sie arbeiten auf freiberuflicher Basis und sind in der Regel tatsächlich im Auftrag der Kabelnetzbetreiber unterwegs. Sie beraten jedoch nicht objektiv, sondern sind auf möglichst viele Vertragsabschlüsse aus. Denn nur dann winkt eine Provision.
Wenn vor Ihrer Haustür ein sogenannter Medienberater steht, sollten Sie folgendermaßen handeln:
Sollten Sie sich doch überrumpeln haben lassen, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Diese Regelung gilt für Haustürgeschäfte.