Hamburg Fernsehempfang: Das ändert sich ab 2024 beim Kabelfernsehen für Mieter
Beim Kabelfernsehen naht der größte Umbruch seit Jahrzehnten. Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs sind Millionen Mieter nicht mehr gezwungen, über die Nebenkosten Kabelgebühren zu bezahlen. Das bedeutet aber auch, dass sie sich spätestens ab dem 1. Juli 2024 um einen neuen Fernsehanbieter kümmern müssen.
Fast 40 Jahre lang hatten viele Mieter keine Wahl: Insbesondere in großen Städten wurden Mietwohnungen mit Kabelanschlüssen ausgestattet. Die meist relativ günstigen Gebühren dafür wurden über die Nebenkosten abgerechnet – zahlen mussten alle Mieter, egal ob sie den Kabelanschluss nutzten oder nicht.
Damit ist bald Schluss. Bereits 2021 beschloss der Bundestag mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Abschaffung dieses sogenannten Nebenkostenprivilegs. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können alle Mieter frei entscheiden, wie sie Fernsehen empfangen wollen. Da Vermieter die Kosten des Sammelanschlusses nicht mehr mit der Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umlegen dürfen, werden sie die Verträge kündigen.
Alternativ können sie mit dem Kabelanbieter eine Mehrnutzungsvereinbarung schließen. Dann zahlen die Mieter wie bisher zusammen die Gebühren, allerdings nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung, sondern über eine Zusatzvereinbarung. Mieter können sich aber jederzeit dazu entscheiden, da nicht mitzumachen und zahlen dann auch nicht.
Wer Mieter ist und bisher über Kabelfernsehen TV geschaut hat, muss sich jetzt selbst darum kümmern, wie er künftig Fernsehen empfangen will, wenn der Vermieter sich nicht um die Mehrnutzungsvereinbarung kümmert. Wenn der Vermieter noch nicht auf die Mieter zugekommen ist, empfiehlt es sich, ihn selbst zu kontaktieren und zu fragen, wie seine Pläne sind. Selbst können Mieter den bisherigen Sammelvertrag vor dem 1. Juli 2024 nicht kündigen.
Mit 13 Millionen Kunden ist Vodafone der mit Abstand größte Kabelanbieter. Er bietet neue Verträge und Tarife an, sodass Kunden auch weiterhin über Kabel TV schauen können. Sie schließen dazu direkt einen Vertrag mit Vodafone oder einem anderen Anbieter.
Kabelanbieter waren natürlich gegen den Wegfall des Nebenkostenprivilegs und warnten, dass die Kabelanschlüsse sehr viel teurer werden würden. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale beträgt die Erhöhung allerdings maximal zwei bis drei Euro pro Monat. Erste Erfahrungen zeigen laut den Verbraucherschützern, dass bei gekündigten Mehrnutzerverträgen der Preis für den entsprechenden Einzelnutzervertrag bei etwa acht bis zehn Euro pro Monat liegt.
Ein Vodafone-Sprecher sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, Mieter hätten im Schnitt sieben bis neun Euro im Monat gezahlt und auch künftig werde das Gros weniger als zehn Euro zahlen. Der normale Kabel-Tarif heißt TV Connect und auf der Website von Vodafone können Mieter prüfen, ob er an ihrer Adresse verfügbar und buchbar ist.
Die Kosten hängen davon ab, ob der Vermieter eine Versorgungsvereinbarung mit Vodafone geschlossen hat oder nicht. Liegt keine Versorgungsvereinbarung zwischen Vermieter und Vodafone vor, fallen monatlich 12,99 Euro an. Andernfalls zahlen Mieter den Preis, den Vodafone mit dem Vermieter vereinbart hat. Er soll in den meisten Fällen unter zehn Euro liegen.
Fernsehen kann man allerdings nicht nur über Kabel empfangen, sondern auch über andere Kanäle:
Lesen Sie hier mehr dazu, was die Alternativen zum Kabelfernsehen kosten.
Ja. Man kann weiterhin Internet und Telefon über Kabel beziehen, ohne das TV-Signal zu nutzen. Der Kabelanbieter installiert dann eine entsprechende Filterdose.
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