Berlin So viel Förderung gibt es ab 2024 für Heizungstausch und Dämmung
Die Bundesregierung hat sich auf neue Fördersätze für Wärmepumpen und Gebäudesanierung geeinigt. Wie viel Geld für Eigentümer 2024 drin ist – und wer es bekommt.
Im September wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Seither warten Eigentümer, Wohnungsunternehmen und die Baubranche auf Informationen, wie die Förderungen für den Heizungstausch und andere energetische Maßnahmen künftig aussehen sollen. Nun haben sich die Regierungsparteien auf einen Entwurf geeinigt. Damit könnte die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) am 1. Januar 2024 in Kraft treten – vorausgesetzt, der Entwurf wird rechtzeitig im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Von der Ausgabensperre, die Finanzminister Christian Lindner (FDP) nach dem Karlsruher Urteil für die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds verhängt hat, sind Maßnahmen für mehr Energieeffizienz in Gebäuden explizit ausgenommen.
So sehen die Fördermöglichkeiten ab 2024 aus:
Alle Eigentümer, die ihre Gas- oder Ölheizung austauschen, sollen eine Sockelförderung von 30 Prozent der Kosten bekommen. Das gilt für den Einbau folgender neuen Heizungen:
Einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent gibt es für den Einbau von Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.
Wer im Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 40.000 Euro hat (das entspricht ungefähr 50.000 Euro brutto), der bekommt weitere 30 Prozent Förderung.
Wer seine Heizung bis Ende 2024 austauscht, soll einen Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 25 Prozent erhalten. Wer das bis Ende 2026 tut, erhält noch einen Fördersatz von 20 Prozent. Danach sinkt der Fördersatz auf 15 Prozent bis Ende 2029 und 12 Prozent bis Ende 2030. Danach schmilzt die Förderung weiter ab bis auf 0 Prozent Ende 2036.
Für den Klima-Geschwindigkeitsbonus gibt es allerdings eine Einschränkung: Für neue Holzheizungen wird er nur gewährt, wenn sie nicht auch im Sommer für die Warmwasserbereitung laufen müssen.
Den Geschwindigkeitsbonus können auch Wohnungsunternehmen und Vermieter bekommen. Dafür gibt es ein Sonderbudget in Höhe von zwei Milliarden Euro. Anträge können so lange gestellt werden, bis dieses aufgebraucht ist.
Wer nun berechtigt wäre für die Zusatzförderung für einkommensschwache Haushalte und bereits 2024 die alte Heizung gegen eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel eintauschen will, der käme rechnerisch auf 90 Prozent Förderung. Doch so viel gibt es nicht. Die Förderung ist auf 70 Prozent der Kosten gedeckelt.
Außerdem sind die förderfähigen Investitionskosten auf 30.000 Euro je Wohneinheit gedeckelt. Es gibt also höchstens 21.000 Euro Förderung vom Staat.
Dennoch gibt es für die neue klimafreundliche Heizung ab 2024 mehr Geld als bisher. Da lagen die Fördersätze zwischen 25 und 40 Prozent der Kosten.
Nicht nur der Heizungstausch wird gefördert, es gibt wie bisher auch Zuschüsse zu weiteren Maßnahmen, die ein Gebäude energieeffizienter machen.
Fürs Dämmen der Gebäudehülle, Verbesserungen der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung gibt es jeweils 15 Prozent Förderung. Weitere 5 Prozent erhält, wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für sein Gebäude erstellt hat. Förderfähig sind Ausgaben von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit, beziehungsweise 60.000 Euro pro Wohneinheit mit einem individuellen Sanierungsfahrplan.
Für Sanierungsmaßnahmen soll es einen „Konjunktur-Booster“ geben. Wer 2024 sein Haus beispielsweise neu dämmt, kann zusätzlich 10 Prozent Förderung bekommen – allerdings nur solange, bis der Fördertopf leer ist. Drei Milliarden Euro stehen dafür zur Verfügung, davon sind zwei Milliarden für selbstnutzende Eigentümer vorgesehen.
Wer nicht nur seine Heizung austauscht, sondern auch noch sein Gebäude energieeffizienter macht, kann die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch mit denen für die Sanierung kombinieren. So können Eigentümer bis zu 90.000 Euro an förderfähigen Kosten geltend machen.
Neben Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, sind auch Förderkredite von der Staatsbank KfW geplant. Hier kann man bis zu 120.000 Euro beantragen, um damit die energetische Sanierung zu bezahlen. Der Zinssatz soll sich an den Refinanzierungskosten der Bank orientieren. Wer ein Einkommen von weniger als 90.000 Euro hat, der soll eine zusätzliche Zinsvergünstigung von 2,5 Prozentpunkten erhalten. So soll sichergestellt werden, dass Eigentümer auch den Restbetrag finanzieren können.
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