Berlin  Haushaltskrise: Scholz sendet Videobotschaft an Bürger – und macht Ankündigung

Patrick Kern
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Von Patrick Kern
| 24.11.2023 21:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am Freitag eine kurze Videoansprache gehalten - und über die Lage zum Bundeshaushalt informiert. Foto: X/Bundeskanzler Olaf Scholz
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am Freitag eine kurze Videoansprache gehalten - und über die Lage zum Bundeshaushalt informiert. Foto: X/Bundeskanzler Olaf Scholz
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Die Haushaltskrise hat die deutsche Politik in dieser Woche bestimmt und für viel Wirbel gesorgt. Nun versucht der Bundeskanzler, in einem dreiminütigen Video die Lage zu erklären und einzuordnen, was das für Deutschlands Staatsfinanzen bedeutet.

Anfang November richtete sich Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) in einem Video an die Bürger und verurteilte unter anderem den Antisemitismus in Deutschland scharf. Das Video bekam große Aufmerksamkeit und viel Lob auch abseits der Ampel-Parteien.

Nun versucht es auch der Bundeskanzler mit einer Videobotschaft. Anlässlich der aktuellen Haushaltskrise ging am Freitag auf seinen sozialen Kanälen ein knapp dreiminütiges Video mit der Beschreibung „Das will ich Ihnen heute mitteilen“ online, in dem Olaf Scholz (SPD) versucht, die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt sowie deren Folgen zu erklären und einzuordnen.

„Sie fragen sich: Was bedeutet diese Entscheidung für mich konkret? Oder wie ist es um unsere Staatsfinanzen bestellt? Manche sorgen sich, ob die Finanzhilfen der Bundesregierung, die die hohen Energiepreise deckeln, weiterfließen dürfen oder zurückgezahlt werden müssen? All das sind sehr berechtigte Fragen“, beginnt Scholz das Video.

Dann geht er zu den Antworten über – und beginnt zu beschwichtigen: Trotz des Urteils des Verfassungsgerichts seien finanzielle Hilfen in Notlagen wie in der Corona-Pandemie und bei der Ahrtal-Flut weiterhin möglich. Auch Hilfen, mit denen der Staat die gestiegenen Preise für Strom und Gas dämpft, seien dem Kanzler zufolge weiterhin zulässig. Dennoch hat Finanzminister Christian Lindner am Freitag angekündigt, die Energiepreisbremsen schon am 31. Dezember dieses Jahres auslaufen zu lassen und nicht – wie geplant – bis Ende März 2024 zu verlängern.

Danach geht Scholz auf die Vorgaben ein, die das Verfassungsgericht der Regierung stellt. „Etwaige Kredite müssen nun jedes Jahr vom Bundestag neu beschlossen werden. Das Urteil hat also konkrete Folgen für den Bund und auch für viele Länder – in diesem Jahr wie in den kommenden Jahren.“ Auch auf den Vorschlag, die Schuldenbremse zur Sicherung des diesjährigen Haushalts auszusetzen, geht er kurz ein.

Schließlich macht der Bundeskanzler noch eine Ankündigung: Am Dienstag werde er zu allen Fragen, die die Haushaltskrise betreffen, eine Regierungserklärung im Bundestag abgeben.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte vor einer Woche die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun steht es nicht mehr zur Verfügung. Zugleich entschieden die Richter auch, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen. Stattdessen müsse eine Notlage jedes Jahr neu erklärt werden.

Weiterlesen: Energiepreisbremsen enden schon am 31. Dezember: Was jetzt auf Verbraucher zukommt

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