Geschichte Ist dieser Platz nach einem Nazi benannt?
Der Gerhardus-Jungmann-Platz befindet sich in Visquard. Doch es regt sich Kritik, weil der Namensgeber nicht nur Lehrer im Dorf war, sondern auch in verschiedenen NS-Organisationen aktiv war.
Visquard - Category IV, also Kategorie 4, prangt in einem blauen Stempel auf dem Fragebogen von Gerhardus Jungmann. Das bedeutet: „Mitläufer“ oder Unterstützer des NS-Regimes. So schätzte die amerikanische Verwaltung den Visquarder nach Ende des Zweiten Weltkrieges im Zuge der Entnazifizierung ein. Zunächst wurde Jungmann aber „automatisch“ aus dem Dienst entlassen. Nach Jungmann ist mitten in Visquard ein Platz benannt – das gefällt nicht jedem.
Was und warum
Darum geht es: Der Namensgeber eines Platzes in Visquard war in der NSDAP und der SA aktiv. Er galt als „Mitläufer“ beziehungsweise „Unterstützer“ des NS-Regimes.
Vor allem interessant für: diejenigen, die sich für lokale Geschichte interessieren.
Deshalb berichten wir: Hans Schulz hatte uns auf den Platz aufmerksam gemacht. Der Visquarder wünscht sich eine Umbenennung des Platzes. Den Autor erreichen Sie unter: c.hock@zgo.de
So zum Beispiel Hans Schulz, den die Benennung seit Jahren stört. „Jungmann war Lehrer und Organist in Visquard“, sagt er. „Und er war in der NSDAP, in der SA, im Volkssturm und in der Nationalistischen Volkswohlfahrt.“ Schulz, der auch Vorsitzender der Interessengemeinschaft Visquard ist, wünscht sich eine Umbenennung des Platzes. „Heerens Platz“ nach dem alten Bauernhof, der hier einst stand. Oder auch „Alter Burgplatz“, weil hier einst eine Burg gestanden haben soll.
Jungmann wurde nach dem Krieg „automatisch“ entlassen
Schulz hat dieser Zeitung die Entnazifizierungsakte von Jungmann zur Verfügung gestellt. Was dort steht, liest sich wechselnd wie eine Fehde unter Dorfbewohnern oder eine Beteuerung von Unschuld und Unwissenheit. Mittendrin: Gerhardus Jungmann.
Am 18. Juli 1892 wurde Jungmann in Wirdum geboren. 1913 wurde er erfolgreich Lehranwärter. Heute würde man sagen: Referendar. 1916 schloss er seine 2. Lehrerprüfung ab, wurde „endgültig Lehrer“, wie er es selbst im Fragenkatalog zur Entnazifizierung vermerkte. Von 1931 bis Kriegsende war er Volksschullehrer in Visquard, dann war er kurz unter den Alliierten Lehrer, bis er am 31. Mai 1946 aus dem Dienst entlassen wurde. „M“ steht hierzu in seiner Entnazifizierungsakte: Das steht für „removal mandatory“. Die Entlassung aus dem Staatsdienst, so lässt es sich sinngemäß übersetzen, erfolgte automatisch. Im Buch „Die Entnazifizierung der Kieler Lehrkräfte an höheren Schulen“ wurde die überall unter der Militärregierung geltende Regelung erklärt. „Entlassungspflichtig waren hingegen Personen, die beispielsweise in der HJ einen Offiziersrang innehatten, Mitglied des Generalstabs oder bereits vor dem 1. April 1933 der NSDAP, SA oder SS waren oder in einer Organisation ein Amt höher als oder gleich einem Scharführer bekleideten.“
Seit 1933 in der NSDAP, aus der SA wieder ausgetreten
Jungmann trat im Mai 1933 in die NSDAP ein. Wie er in der schriftlichen Anhörung vor dem Entnazifizierungsgericht schreibt, sei ihm dies „nahegelegt“ worden. Wie auch sein weiteres „Engagement“, das zum Teil auch einfach so bestimmt worden sei: die NSDAP-Rednerschulung und folgende Propaganda-Auftritte in den Dörfern der jetzigen Krummhörn von 1933 bis 1945; sein Beitritt zur SA im September 1933 (Austritt Januar 1943 - aus „religiösen Gründen“); seine Tätigkeit als Verwalter in der Nationalistischen Volkswohlfahrt (NSV); seine Tätigkeit als Kreisabschnittsleiter des NS-Lehrerbundes. Auch im Volkssturm war Jungmann: vom Oktober 1944 bis April 1945. Im Reichsluftschutzbund war er von 1935 bis 1945, war zuletzt Untergruppenführer. Als Soldat im Krieg war Jungmann nie eingesetzt. Begründung: Er sei als Dorflehrer „unabkömmlich“.
Er habe seine christliche Einstellung nie verloren, betonte Jungmann in seiner Anhörung. Dafür spreche auch seine Tätigkeit als Organist der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde, die er seit 1931 kontinuierlich ausführte – für 400 Reichsmark im Monat, was zu einem monatlichen Gesamtgehalt zwischen 4300 und 5000 Reichsmark führte. Das durchschnittliche Einkommen zwischen 1931 und 1945 bewegte sich zwischen ungefähr 1500 und 2300 Reichsmark.
Ein gespaltenes Dorf
Gegen seine Entlassung legte Jungmann Widerspruch ein. Die dazugehörige Akte zeigt ein gespaltenes Dorf.
Jungmann sammelte Unterstützer, die Stellungnahmen summieren sich auf mehrere Seiten. 95 Prozent des Dorfes, so die Unterstützer, sahen in Jungmann keinen Nazi. Ein paar andere bezeugen, dass er direkt nach dem Krieg mit Sätzen wie: „Man kann über Hitler denken, was man will. Ich jedenfalls glaube, Hitler hat nur das Gute gewollt.“ Oder: „Wenn wir den Krieg gewonnen hätten, wäre alles besser“ im Schulunterricht aufgefallen sei. Auch soll er versucht haben, Mitglieder für die SA zu gewinnen, soll bereits in der NS-Zeit Kinder beispielsweise von KPD-Mitgliedern unter Druck gesetzt und ihnen die Lehrmittel vorenthalten haben. Das sind nur einige Beispiele.
Urteil des Entnazifizierungsgerichts
Dem gegenüber stehen Aussagen, die betonen, dass Jungmann kein Nazi gewesen sei. Meist sind diese Aussagen begleitet mit den Beteuerungen, dass auch der Unterzeichner immer Anti-Nazi gewesen sei. Einzelpersonen, die „Freie Visquarder Jugend“, der Gemeinderat, zahlreiche Eltern aus Visquard: Sie alle setzten sich für die Wiedereinsetzung des Dorflehrers ein.
Jungmann sei „in seinem Herzen“ niemals Nazi gewesen, heißt es beispielsweise in einer Stellungnahme des Gemeinderates und des Bürgermeisters. Andere bezeugen, dass Jungmann ihnen davon abgeraten habe, ihre Kinder ins HJ-Lager zu schicken; dass Jungmann Auslandssender gehört habe; dass er „ausländische Arbeitskräfte“ immer „recht freundlich und nett behandelt“ habe; dass er ein guter Lehrer gewesen sei.
Jungmanns Widerspruch war erfolgreich. Im Juni 1947 wurde er wieder in den Schuldienst eingestellt, die Entlassung in die Kategorie 4 umgeändert: Mitläufer und Unterstützer des Nazi-Regimes. So entschied das Entnazifizierungsgericht in Norden. Auch dagegen gab es Widerstand, der aber ungehört blieb.