Osnabrück  Pflege zu Hause oder im Heim? Ein Leitfaden für die beste Entscheidung

Annette Jäger
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Von Annette Jäger
| 18.11.2023 07:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 18 Minuten
Eine Pflegerin hält die Hand einer Senioren. In Pflegeheimen werden Sie rund um die Uhr versorgt. Das betrifft sowohl die körperliche und mentale Pflege als auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Auch zuhause gepflegt zu werden kann seine Vorteile haben. Foto: imago images/Zoonar II
Eine Pflegerin hält die Hand einer Senioren. In Pflegeheimen werden Sie rund um die Uhr versorgt. Das betrifft sowohl die körperliche und mentale Pflege als auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Auch zuhause gepflegt zu werden kann seine Vorteile haben. Foto: imago images/Zoonar II
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Wer sich früh genug Gedanken macht, kann die eigene Pflege mitgestalten. Obwohl die meisten zu Hause versorgt werden wollen, lohnt es sich, auch Pflegeheim-Optionen zu prüfen. Wir bieten Ihnen einen Überblick über Modelle, Kosten und Finanzierungsoptionen.

Irgendwann einmal ein Pflegefall zu sein, ist ein Gedanke, mit dem sich wohl die wenigsten gerne auseinandersetzen. Dabei wäre es gut, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen. Obwohl sich die meisten Menschen am liebsten zu Hause versorgt werden wollen, ist die Entscheidung ob die Pflege zu Hause oder im Pflegeheim erfolgen soll, nicht immer nur eine Frage der eigenen Wünsche. Manchmal sprechen knallharte Fakten für das eine oder das andere Modell. In diesem Leitfaden wollen wir Ihnen eine Entscheidungshilfe geben. Wir zeigen die jeweiligen Vor- und Nachteile und wie Sie Ihre Pflege finanzieren können.

Wann sollte man sich Gedanken machen, ob die Pflege zu Hause oder die Pflege in einem Pflegeheim die richtige Versorgung für einen ist? „So früh wie möglich“, lautet die Antwort von Pflegeexpertin Felizitas Bellendorf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Es gibt kein zu früh, nur ein zu spät. Wenn man schon gebrechlich ist, wegen eines Sturzes im Krankenhaus landet und es im Anschluss daran nicht möglich ist, sich zu Hause alleine zu versorgen, ist ein Heimaufenthalt unausweichlich – auch wenn man das nie geplant hatte. Dann ist es schwierig, kurzfristig eine Pflege zu Hause auf die Beine zu stellen. So früh wie möglich heißt deshalb: Dann, wenn man noch fit ist, sich alleine versorgen kann und noch nicht auf Hilfe angewiesen ist.

Werfen Sie einen kritischen Blick auf Ihre aktuelle Situation. Hier sind beispielhaft ein paar Fragen, die Sie für sich beantworten sollten:   

Binden Sie andere in Ihre Überlegungen mit ein: Sprechen Sie das Thema offen in der Familie an. Klären Sie, ob es überhaupt die Bereitschaft gibt, Sie im Pflegefall zu unterstützen.

Suchen Sie sich außerdem professionelle Beratung, auch das kann Ihnen bei der Entscheidung helfen. Sie erfahren auf diesem Wege, ob eine Pflege zu Hause in Ihrem individuellen Fall umsetzbar ist und welche Hilfen es gibt. Es gibt eine Fülle von Beratungsangeboten zur Pflege, die Ihnen vermutlich auch ein paar überraschende Möglichkeiten aufzeigen werden, wie Pflege zu Hause aussehen kann oder welche Wohnformen ein Heim anbietet.

Pflegeberatung: Angebote der Pflegeberatung sollte man unbedingt wahrnehmen. Pflegekassen (sie gehören zu Ihrer jeweiligen Krankenkasse) oder Pflegeberatungsstellen bieten diese Form der Beratung an. Die Beratungsstellen heißen in allen Bundesländern etwas anders. Anlaufstelle sind oft Kommunen oder Wohlfahrtsverbände. Die Beratungsstellen schauen sich jeden Fall individuell an und klären im Gespräch, welche Form der Pflege für Sie sinnvoll ist. Die Berater kennen sich auch bestens aus im Dschungel der Leistungen der Pflegekasse.

Pflegestützpunkte: In vielen Bundesländern gibt es sogenannte Pflegestützpunkte. Das sind zentrale Anlaufstellen für Fragen und Beratung rund um das Thema Pflege.

Wohnungsberatung: Wohnungsberatungsstellen zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf, wie Sie Ihr Wohnumfeld barrierefrei und pflegegerecht umgestalten können. So erfahren Sie schon mal, ob ein Verbleiben in Ihrer Wohnung auf Dauer überhaupt sinnvoll und machbar ist. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. bietet eine Übersicht der Beratungsstellen in Deutschland.

Die Pflege zu Hause ist individueller und selbstbestimmter, aber sie erfordert ein hohes Maß an Organisation und Sie benötigen ein Netzwerk an Helfern. Mit der einmaligen Organisation ist es nicht getan – abhängig von Ihrem Pflege- und Hilfebedarf muss die Unterstützung kontinuierlich angepasst werden, auch sind vielleicht noch zusätzliche Helfer einzubinden. Sie benötigen Menschen in Ihrem Umfeld, die das für Sie übernehmen.

Die Pflege in einem Pflegeheim eignet sich vor allem dann, wenn Sie alleinstehend sind, die Familie weit entfernt lebt und Sie nicht unterstützen kann und wenn Pflege und Versorgung unter einem Dach aus einer Hand gewährleistet sein sollen. Bedenken Sie aber auch, dass Sie Ihren Hausstand bei einem Umzug ins Heim deutlich verkleinern und sich von vielen Möbeln und Gegenständen trennen müssen.

Eine Pflege zu Hause setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen. In erster Linie ist die körperliche Pflege sicherzustellen, aber auch der Haushalt muss weiter versorgt werden, Mahlzeiten sind zuzubereiten, ein Fahrdienst zum Arzt kann nötig sein, auch Geselligkeit und soziale Kontakte müssen gewährleistet sein. Vieles kann man im niedrigen Pflegegrad auch noch alleine bewerkstelligen. Aber man sollte vorbereitet sein, wenn man mit der Zeit mehr Unterstützungsleistungen benötigt.

Man sollte in der Familie offen sein: Sind Angehörige bereit, Hilfe zu leisten und wenn ja, in welchem Ausmaß? Und können Angehörige diese Hilfe noch leisten, wenn die Bedürftigkeit auf Dauer zunimmt? Sie sollten frühzeitig abklären, welche Hilfen die Familie übernehmen kann und welche Unterstützungsleistungen man über externe Angebote in Anspruch nimmt.

Tipp: Um Angehörige punktuell zu entlasten, kann man Tagespflegeangebote in Anspruch nehmen. Dies bezuschusst die Pflegekasse extra. Mehr dazu finden sie weiter unten.

Die körperliche Pflege übernimmt in der Regel ein ambulanter Pflegedienst, der gegebenenfalls auch mehrmals am Tag kommt. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die sogenannte medizinische Behandlungspflege, zum Beispiel Arzneimittelgabe, Verbandswechsel, Injektionen. Er hilft aber auch bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme oder unterstützt bei der Mobilität. Er kann auch bei der Haushaltsführung helfen und Betreuungsaufgaben übernehmen. Ambulante Pflegedienste bieten zum Teil auch Kurse für pflegende Angehörige an. Pflegedienste gibt es an jedem Wohnort, flächendeckend. Über den Pflegelotsen können Sie einen Dienst suchen.

Neben der körperlichen Pflege benötigt der Pflegebedürftige Mahlzeiten, der Haushalt ist zu führen, der Einkauf ist zu erledigen, Wäsche zu machen und er benötigt natürlich auch Geselligkeit. Um all dies zu gewährleisten, muss man in der Regel auf eine Vielzahl von Angeboten zurückgreifen.

In den meisten Kommunen gibt es das Angebot „Essen auf Rädern“ – ein sozialer Dienst bringt Mahlzeiten nach Hause. Wohlfahrtsverbände oder Nachbarschaftshilfen bieten häufig ehrenamtliche Besuchsdienste an: Ein Besucher kommt regelmäßig für Spaziergänge oder einfach zur Geselligkeit. Eine Haushaltshilfe kann sich um den Haushalt kümmern, gegebenenfalls auch einkaufen. Ausgaben hierfür gelten als Betreuungs- und Entlastungsleistungen und lassen sich zum Teil über die Pflegekasse abrechnen, siehe unten.

Haushaltshilfen aus Osteuropa in die Pflege zu Hause zu integrieren, ist seit vielen Jahren beliebt und die Nachfrage anhaltend. Die Helfer, die meist aus Polen oder Rumänien kommen, ziehen beim Pflegebedürftigen ein und erledigen alle Tätigkeiten im Haushalt: Einkaufen, Kochen, Aufräumen, Putzen und die Wäsche. Auch pflegerische Alltagshilfen sind erlaubt, also alles, wofür man keine pflegerische Ausbildung benötigt. Dazu gehören Hilfeleistungen beim An- und Auskleiden, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Baden, Duschen, Essen, Fortbewegen. Haushaltshilfen ersetzen also keinen ambulanten Pflegedienst, können ihn aber ergänzen.

Die Haushaltshilfen entlasten in erster Linie die Angehörigen. Wenn sich der oder die Pflegebedürftige und die Haushaltshilfe gut verstehen, dann ist das natürlich ein Mehrgewinn in puncto Geselligkeit. Allerdings muss man auch so viel Platz haben, dass die Haushaltshilfe ein eigenes Zimmer hat. Weil die Helfer meist auch noch eine eigene Familie in ihrer Heimat zu versorgen haben, sollte man sich darauf vorbereiten, dass sich oft mehrere Helfer in einem Haushalt abwechseln.

Eines muss einem klar sein: Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung wie in einem Pflegeheim ist zu Hause nur mit größtem Aufwand möglich. Wenn es so weit ist, dass man tags und auch nachts gar nicht mehr alleine bleiben kann, steht doch der Umzug in ein Heim an. Denn die Betreuung zu Hause erfordert den Einsatz mehrerer Betreuungspersonen.

Zwar werben viele Vermittlungsagenturen, die Haushaltshilfen aus Osteuropa vermitteln, mit einer 24-Stunden-Betreuung. Doch das ist ein Versprechen, das nicht zu halten ist. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt es nicht, dass jemand rund um die Uhr arbeitet. Dazu gehört auch eine 24-Stunden-Verfügbarkeit. Eine Haushaltshilfe darf nicht länger als acht Stunden pro Tag unter Einhaltung von Ruhezeiten und freien Sonntagen arbeiten.

Tipp: Für Menschen mit einer Demenzerkrankung bietet sich oft das Leben in einer Wohngemeinschaft an. Lesen Sie mehr dazu im Biallo-Ratgeber zum Thema Betreute Wohngruppen.

Wir haben weiter oben im Text schon erwähnt, dass Wohnberatungsstellen dabei helfen, ein Wohnumfeld barrierefrei und pflegegerecht zu gestalten. In sehr vielen Fällen lassen sich tatsächlich technische Lösungen finden. Dafür gibt es Zuschüsse aus der Pflegekasse, aber auch die Krankenkasse gewährt Hilfsmittel. Für einen Umbau müssen Sie übrigens nicht Eigentümer sein, auch eine Wohnung zur Miete dürfen Sie umgestalten, sofern Sie sich mit dem Vermieter vorher absprechen. Möglicherweise müssen bei Auszug Umbauten rückgängig gemacht werden. Vielleicht schätzt der Vermieter es aber auch, wenn er auf diesem Wege zu einer barrierefreien Wohnung gelangt.

Um Angehörige zu entlasten, gibt es die Möglichkeit einer Tagespflege. Diese steht Pflegebedürftigen der Grade 2 bis 5 zu. Der oder die Pflegebedürftige verbringt den Tag in einer Gruppe in einer Einrichtung, die oftmals einem Pflegeheim angegliedert ist, und geht abends wieder nach Hause. Eine Tagespflege ist teilweise auch am Wochenende möglich. Auch eine Nachtpflege ist möglich. Es gibt allerdings kaum Angebote der Nachtpflege.

Tipp: Angebote der Tagespflege werden noch viel zu wenig angenommen, erfährt Pflegeexpertin Felizitas Bellendorf immer wieder. Dabei sei es für Angehörige eine gute Chance, Entlastung zu erfahren, wenn beispielsweise der Demenzkranke Vater dreimal pro Woche in eine Tagespflegeeinrichtung geht. Auch Pflegebedürftige profitieren davon: Sie verlassen ihre vier Wände, erleben Geselligkeit und werden entsprechend ihrer Einschränkungen gefördert.

Ebenso bietet die sogenannte Verhinderungspflege Entlastung für Angehörige. Ist die übliche Pflegeperson verhindert, etwa durch Urlaub oder Krankheit, kommt Verhinderungspflege für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen im Jahr infrage. Auch diese Leistung bezuschusst die Pflegekasse. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erbracht werden.

Tipp: Wenden Sie sich an die Pflegeberatung in Ihrem Umfeld, dort werden Sie über Angebote der Tagespflege informiert. Es gibt auch spezielle Tagespflegeeinrichtungen. Manche Kranken- beziehungsweise Pflegekassen bieten Hilfe bei der Suche an, die AOK beispielsweise mit einem Suchportal.

Auch Pflegeheime entwickeln sich weiter und bieten inzwischen unter einem Dach verschiedene Wohnformen an. Etwa das Betreute Wohnen für rüstige Senioren in autarken Wohnungen, bei dem man sich diverse Hilfeleistungen dazu buchen kann. Ist man stärker hilfebedürftig, gibt es je nach Einschränkung auch die Möglichkeit, in kleineren stationär betreuten Wohngruppen zu leben. Der Trend geht zu kleineren Häusern mit mehr Übersichtlichkeit und einer Einbindung der Umgebung. Modernste Heime sind derzeit jene der sogenannten fünften Generation.

Hier ist die Erkenntnis umgesetzt, dass sich Menschen am wohlsten fühlen, wenn sie in kleinen Gemeinschaften leben, aber dennoch private Rückzugsmöglichkeiten – etwa in Mikroappartements – haben und obendrein auch ein Austausch mit Menschen im Quartier möglich ist. Solche Einrichtungen haben oft Cafés, die für die Öffentlichkeit geöffnet sind oder auch Veranstaltungsräume, die externe Besucher nutzen können. Längst leben Menschen in Pflegeheimen nicht mehr abgeschieden hinter Mauern, wie man das früher mal angenommen hat und es sicher auch war. Schauen Sie sich einige Heime an und lassen Sie die Atmosphäre auf sich wirken. Sie werden ein Gefühl dafür entwickeln, wo Sie sich wohlfühlen.

Je nach Pflegegrad werden Sie vom Heimpersonal versorgt. Wie in einer stationären Einrichtung üblich, erfolgt die Versorgung nach Dienst- und Zeitplänen – es bleibt wenig Möglichkeit der individuellen Gestaltung. Die Mahlzeitenversorgung erfolgt je nach Wohnform. Kleinere Wohngruppen essen gemeinsam in ihrer Station. Manchmal gibt es auch einen großen Speisesaal, in dem alle zusammenkommen. Es ist oft der gesellige Treffpunkt.

Man muss wissen, dass es überall Personalknappheit im Pflegebereich gibt, und die Pflegerinnen und Pfleger vielfach einer hohen Arbeitsbelastung und einem straffen Zeitplan ausgesetzt sind. Oft bleibt wenig Zeit für individuelle Zuwendung.

Bei der Auswahl des richtigen Pflegeheims geht es im ersten Schritt um die Entscheidung, ob das Heim nahe am bisherigen Wohnort oder ob es lieber in der Nähe der vielleicht weiter entfernt lebenden Familie sein soll. Wenn diese Entscheidung gefallen ist, schauen Sie sich die Heime in der Umgebung an, machen Sie Hausbesuche, trinken Sie einen Kaffee, lernen Sie die Heimleitung kennen – es wird bei der Entscheidungsfindung helfen. Auch hier ist die Datenbank des Pflegelotsen, mit der Sie nach Heimen in ganz Deutschland suchen können, eine gute Hilfe.

Tipp: Pflegeheime haben oft eine lange Warteliste. Sie können sich unverbindlich vormerken lassen. Wird ein Platz frei, können Sie sich entscheiden, ob es jetzt der richtige Zeitpunkt für Sie ist, umzuziehen.

Die Kosten einer Pflege zu Hause vorab zu kalkulieren, ist kaum möglich. Denn die Kosten setzen sich aus vielen individuellen Einzelfaktoren zusammen. Sie sind abhängig vom Pflegegrad, davon, wie viele Leistungen man beim ambulanten Pflegedienst bucht und welche die Angehörigen oder das Netzwerk um einen selbst erledigen und sie sind auch abhängig vom Bundesland, in dem man lebt. Es muss einem klar sein, dass die Pflege zu Hause gerade in hohen Pflegegraden nicht zwangsläufig günstiger ist, als die Pflege im Heim. Auf Anfrage antwortet der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) zu den Kosten: „Ein Kostenvergleich ‚Pflege zu Hause’ und ‚Pflege im Heim‘ ist aufgrund des individuellen Pflegebedarfs in der ambulanten Pflege nicht möglich.“ In der ambulanten Pflege kann die Pflege:

„Zudem ist bei allen drei Möglichkeiten der Pflegegrad entscheidend, denn je höher der Pflegegrad, desto höher ist der Pflegebedarf.“

Bei der individuellen Kostenschätzung muss man beachten, dass Ausgaben für Miete oder Wohnkosten, für Haushalt, Lebensmittel, Kleidung, Versicherungen etc. bestehen bleiben. Obendrein kommen Kosten für die Pflege hinzu, allen voran für den ambulanten Pflegedienst.

Kostenfaktor Pflegedienst: Bevor man einen Pflegedienst beauftragt, sollte man sich gut überlegen, welche Aufgaben dieser übernehmen soll und was man als helfender Angehöriger selbst leisten kann. Sollen neben pflegerischen Aufgaben auch hauswirtschaftliche Dienste übernommen werden, wird es natürlich deutlich teurer. Zur Finanzierung steht der Zuschuss „Pflegesachleistungen“ der Pflegekassen zur Verfügung, siehe Tabelle unten. Sie reichen aber in der Regel nicht aus, um den Hilfebedarf zu decken. Es bleibt immer ein Eigenanteil für den Pflegebedürftigen. Wie hoch dieser ist, können Sie steuern, indem Sie genau entscheiden, welche Aufgaben der Pflegedienst übernehmen soll.

Es gibt keine einheitlichen und keine Durchschnittspreise bei Pflegediensten. Jeder Dienst kalkuliert anders. Preise variieren einerseits je nach Bundesland und zusätzlich hat jeder Pflegedienst individuelle Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen getroffen, mit denen der Dienst direkt abrechnet. Abgerechnet werden nämlich Leistungen anhand eines Leistungskatalogs ähnlich wie bei Krankenkassen. Wie viel es pro Leistung gibt, handelt der Pflegedienst mit der jeweiligen Kasse aus.

Rechenbeispiel: Beträgt die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst in Pflegegrad 3 im Durchschnitt 2.400 Euro im Monat (Annahme), erstattet die Pflegeversicherung 1.363 Euro. Der Rest – 1.037 Euro – muss der Pflegebedürftige selbst aufbringen.

Zu beachten ist, dass vermutlich noch andere Hilfeleistungen zu bezahlen sind, eventuell Essen auf Rädern, eine Reinigungskraft oder ein Einkaufsdienst. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag machen und vergleichen Sie die Preise mit denen anderer Dienste in Ihrem Umfeld.

Kostenfaktor Haushaltshilfe: Die Kosten für eine Haushaltshilfe aus Osteuropa bewegen sich zwischen 2.000 Euro und 3.000 Euro oder sogar mehr bei einer 40-Stunden-Woche. Von der Pflegekasse kann man zur Finanzierung das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige beanspruchen, je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro im Monat (Achtung: In Pflegegrad 1 gibt es keinen Zuschuss!), siehe auch Tabelle unten. Außerdem können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden: Bis zu 4.000 Euro im Jahr können Sie als „haushaltsnahe Dienstleistung“ von der Steuer absetzen. Beachten Sie, dass die Kosten für die Haushaltshilfe zusätzlich zu leisten sind – zum Eigenanteil der ambulanten Pflegeversorgung und zu den allgemeinen Wohn-, Lebens- und Haushaltskosten.

Die extrem gestiegenen Kosten für die Heimpflege sind durch die Medien gegangen. Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige zu leisten haben, ist enorm gestiegen, viele können die Kosten nicht mehr bewältigen und das Sozialamt muss einspringen. Die Kosten für einen Heimaufenthalt setzen sich auch aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Es fallen Kosten an für:

Einen Teil der Kosten deckt die Pflegeversicherung ab. Der Pflegebedürftige muss sich jedoch mit dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) beteiligen, der in den letzten Jahren auch aufgrund von gestiegenen Personalkosten stark gestiegen ist. Dieser Eigenanteil ist für alle Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad pro Einrichtung gleich hoch. Lediglich in Pflegegrad 1 ist er deutlich höher. Der EEE variiert von Heim zu Heim erheblich, auch teilweise innerhalb eines Ortes. Es lohnt sich also ein Kostenvergleich.

Zusätzlich zum EEE muss der Pflegebedürftige die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung bezahlen sowie eine Investitionskostenpauschale. Letztere unterscheidet sich auch innerhalb einer Einrichtung, je nach Zimmergröße beispielsweise.

Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) gibt die Durchschnittskosten des Eigenanteils an den Gesamtkosten (EEE plus Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) mit durchschnittlich 2.548 Euro pro Monat im ersten Jahr des Heimaufenthalts an (Stand: Juli 2023). Mit längerer Verweildauer im Heim wird es günstiger (siehe Leistungszuschlag unten), ab einer Verweildauer im Heim von 36 Monaten sinkt der durchschnittliche Eigenanteil auf 1.738 Euro im Monat. Zusätzlich variieren die Kosten je nach Bundesland: Am teuersten ist die Pflege in Baden-Württemberg, hier liegt der Eigenanteil bei durchschnittlich 2.913 Euro im Monat im ersten Jahr des Heimaufenthalts. Am günstigsten ist es in Sachsen-Anhalt, da liegt der Eigenanteil bei durchschnittlich 1.994 Euro im ersten Jahr.

Fazit: Je länger man im Heim lebt, desto günstiger wird es. Das liegt am sogenannten Leistungszuschlag.

Seit 1. Januar 2022 gibt es den Leistungszuschlag, der Heimbewohner und -bewohnerinnen entlasten soll. Er steigert sich mit zunehmender Wohndauer im Heim. Ab 2024 steigt der Leistungszuschlag nochmal.

Wie sich dieser Zuschlag auf den gesamten zu tragenden Eigenanteil des Pflegebedürftigen auswirkt und wie stark die Heimkosten von Einrichtung zu Einrichtung variieren, zeigt das folgende Rechenbeispiel:

In einer Münchner Vorort-Region fallen unterschiedlich hohe Heimkosten an: Heim A verlangt einen Eigenanteil von 3.200 Euro für die Pflegegrade 2 bis 5 im ersten Jahr, Heim B 2.000 Euro. (Zu den Kosten sind Investitionskosten hinzuzurechnen von durchschnittlich 461 Euro pro Monat). In den folgenden Jahren sinkt der Eigenanteil:

Fazit: Die monatliche Belastung sinkt bei Heim A ab dem vierten Jahr um 460 Euro, in Heim B sind es 750 Euro.

Die Pflegekasse zahlt diverse Zuschüsse zur Pflege zu Hause. Sie steigen mit zunehmendem Pflegegrad. In Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige nur den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat, den sie etwa für die Finanzierung einer hauswirtschaftlichen Hilfe einsetzen können. Zusätzlich gibt es 40 Euro Zuschuss für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie Pflegehandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Ab Pflegegrad 2 gibt es zusätzlich zum Entlastungsbetrag und zu den Pflegehilfsmitteln weitere Zuschüsse:

Das Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege ausüben. Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, er kann frei darüber verfügen.

Es gibt alternativ Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst pflegerische Tätigkeiten übernimmt. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert und verrechnet werden. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es Zuschüsse für eine Tages- oder Nachtpflege, die sogenannte teilstationäre Pflege.

Tabelle: Leistungen aus der Pflegekasse im Monat (Quelle: Bundesgesundheitsministerium 2023)

Zusätzlich steht Pflegebedürftigen, die ambulant versorgt werden, in allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu sowie ein Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro im Monat.

Rechenbeispiel: Für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erhält der Pflegebedürftige in Pflegegrad 31.363 Euro an Pflegesachleistung. Zusätzlich gibt es 1.298 Euro für die Tagespflege. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 125 Euro. So kommt ein Pflegebedürftiger im Monat auf 2.786 Euro, die er regelmäßig in die Pflegeversorgung investieren kann. Der Entlastungsbetrag ist eine Erstattungsleistung. Er muss zunächst bezahlt und die quittierte Rechnung bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht werden. Oder aber der anbietende Dienst kann direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Zur Finanzierung eines Heimaufenthaltes stehen Zuschüsse aus der Pflegekasse zur stationären Pflege zur Verfügung, gestaffelt nach Pflegegrad. Zusätzlich erhalten Pflegeversicherte den Leistungszuschlag, siehe oben. Diesen Leistungszuschlag verrechnen Pflegekasse und Pflegeheim.

Wichtig: Der Zuschlag wird nur auf den EEE und die Ausbildungsumlage, also die sogenannten pflegebedingten Kosten, nicht auf den gesamten Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger zu tragen hat, gewährt.

Tabelle: Zuschlag nach Pflegegrad (Quelle: Bundesgesundheitsministerium 2023)

Wenn Sie den Eigenanteil, egal ob bei der Pflege zu Hause oder im Heim, nicht mehr bezahlen können, springt das Sozialamt ein. Allerdings müssen Sie vorher Ihr Vermögen weitgehend aufgebraucht haben und es wird geprüft, ob Ihre Kinder für Ihre Pflege aufkommen müssen. Das passiert allerdings nur noch selten. Denn zum 1. Januar 2020 sind Kinder nur noch ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro verpflichtet, Unterhaltszahlungen zu leisten. Eventuell vorhandenes Vermögen der Kinder spielt keine Rolle.

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