Osnabrück Mehr Geld im Portemonnaie: Tipps zum Steuern sparen und Förderung sichern
Wer zahlt schon gern freiwillig Steuern oder verzichtet auf Gratis-Zuschüsse vom Staat? Mit cleveren Strategien lässt sich die Steuerlast für 2023 noch vor Jahresende auf legalem Weg reduzieren und so mancher Förder-Euro bessert das Familienbudget auf.
Wer das ganze Jahr hart gearbeitet und brav Steuern bezahlt hat, sollte sich jetzt selbst mal etwas gönnen. Denn wer die letzten Wochen des Jahres nur für den Kauf von Geschenken vergeudet, verliert unter Umständen viel Geld. Clevere Steuerzahler nutzen die besinnliche Vorweihnachtszeit, um sich selbst mit vorgezogenen Weihnachtsgeschenken eine Freude zu machen.
Egal, ob Arbeitnehmer, Ruheständler oder Eltern, Selbstständige, Kapitalanleger, Bauherren und Vermieter. Für jeden gibt es legale Gestaltungsmöglichkeiten, um kurz vor Jahresende Steuern zu sparen oder Fördertöpfe anzuzapfen. Doch die Zeit läuft – nach Silvester ist es aus mit der vorzeitigen Bescherung auf Kosten des Finanzministers.
Wer noch vor Silvester vor den Traualtar tritt, rettet den Splittingvorteil für das gesamte Jahr. Der Splittingvorteil wirkt sich insbesondere bei Eheleuten positiv aus, die unterschiedlich gut verdienen. Durch eine Eheschließung lässt sich auch der bisher ungenutzte Sparerpauschbetrag des Partners für die eigenen Kapitalerträge nutzbar machen – das spart Abgeltungsteuer. Auch nach einer Trennung kann ein ernsthafter Versöhnungsversuch den Splittingvorteil rückwirkend für das ganze Jahr retten und damit kräftig Steuern sparen.
Für viele Bürger rangiert die jährliche Steuerabrechnung mit dem Finanzamt auf der Liste der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen gleich hinter dem Zahnarzttermin oder einem Elternabend in der Schule. Doch wer seinen inneren Schweinehund überwindet, wird mit einem satten Stundenlohn belohnt. Im Schnitt erhalten Arbeitnehmer 1.095 Euro Steuerrückzahlung (Quelle: www.destatis.de).
Haben Arbeitnehmer übers Jahr nur bei einem Arbeitgeber in Lohn und Brot gestanden und weder Nebeneinkünfte noch Lohnersatzleistungen erzielt, müssen sie keine Steuererklärung machen. Das Finanzamt erstellt einen Steuerbescheid nur, wenn man dies durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung innerhalb einer Vierjahresfrist beantragt. Für das Jahr 2019 läuft die Abgabefrist am 31. Dezember 2023 ab. Wer den Abgabetermin verpasst, verschenkt bares Geld.
Wer bisher keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat oder im Betrieb abgeleistete Überstunden nur abfeiern darf, sollte seinen Chef mal fragen, ob er nicht auf freiwilliger Basis bereit ist, zum Jahresende von der bisherigen Praxis abzuweichen und eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zu bezahlen. Davon haben beide etwas, denn es fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an.
Wer nach Feierabend im heimischen Sportverein eine Jugendmannschaft trainiert oder sich ein Zubrot als Kursleiter an der Volkshochschule verdient, kann bis zu 3.000 Euro steuerfrei kassieren. Wer sich ehrenamtlich als Vereinsvorstand, Platzwart, Schatzmeister oder Gerätewart im Verein engagiert, kann vom Verein daneben eine steuerfreie Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro erhalten. Um die Freibeträge optimal zu nutzen, sollte der Auftraggeber einen Teil des Honorars noch im alten Jahr überweisen.
Anleger mit Wertpapierdepots bei verschiedenen Banken können bis zu diesem Termin beantragen, dass das Kreditinstitut ihnen realisierte Verluste aus Kapitalanlagen bescheinigt. Über die Steuererklärung können dann diese roten Zahlen mit Gewinnen aus anderen Depots steuersparend verrechnet werden. Das Finanzamt zahlt über den Steuerbescheid zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück. Wird die Verlustbescheinigung nicht abgerufen, trägt die Bank realisierte Kursverluste in das Jahr 2024 vor.
Im September wurde das umstrittene Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Wer für sein selbstgenutztes Einfamilienhaus auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, soll ab 2024 einen Zuschuss von mindestens 30 und bestenfalls 70 Prozent von maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch erhalten. Die Höchstförderung beträgt also 21.000 Euro und ist damit niedriger als die aktuell noch bis Jahresende gültige Förderung durch das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (maximal 24.000 Euro). Kurzentschlossene, die noch bis Jahresende ihre Heizung umrüsten, erhalten also 3.000 Euro mehr Förderung.