Hamburg Nach Geiselnahme in Hamburg: So bekommen Flugreisende ihr Geld zurück
Nach 18 Stunden endete die Geiselnahme am Hamburger Flughafen. Der Flugbetrieb läuft mittlerweile wieder. Am Wochenende fielen zahlreiche Flüge aus. Was Reisende jetzt wissen müssen und ob Betroffene ihre Ticketpreise erstattet bekommen.
Die 18-stündige Geiselnahme am Hamburger Flughafen sorgte für mehr als 200 gestrichene An- und Abflüge am Airport. Seit Sonntagabend läuft der Betrieb wieder an. „Es ist ruhig in den Terminals und es herrscht wieder Normalbetrieb“, teilt Janet Niemeyer am frühen Montagnachmittag mit. Vereinzelt könne es vorkommen, dass Flüge gestrichen werden oder sich verzögern. Fluggäste und Abholende können den aktuellen Status ihres Fluges hier kontrollieren.
Mehr als 34.000 Passagiere waren von den Flugausfällen am Hamburger Flughafen betroffen. Carola Scheffler vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft sagt: „Bei einer kurzfristigen Flugstreichung kann der Passagier wählen, ob er kostenlos auf einen alternativen Flug umgebucht werden möchte oder ob er sich den Ticketpreis fristgerecht zurückerstatten lassen möchte.“
Auch zahlreiche Flüge der Airline Eurowings waren betroffen. „Reisende können eine Entschädigung über unser Kontaktformular beantragen“, sagt Anke Carola Walter, Sprecherin der Airline. „Natürlich erstattet Eurowings auch den Flugpreis zurück, sofern Fluggäste ihre Reise aufgrund der Annullierung nicht haben antreten können.“
Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt: „Bei höherer Gewalt, die im Falle der Geiselnahme gegeben ist, bekommen Passagiere ihr Ticket erstattet. Die Ausgleichszahlung greift jedoch nicht.“ Bei der Ausgleichszahlung handelt es sich um eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro, die Passagiere zusätzlich zum Ticketpreis erhalten können, wenn sie beispielsweise wegen Überbuchung nicht mitfliegen können.
„Bei annullierten Flügen sollte der Ticketpreis spätestens sieben Tage nachdem der Antrag auf Erstattung bei der Airline eingegangen ist, erstattet werden“, so Rehberg weiter. Betroffene Passagiere könnten die Erstattung über die Website der jeweiligen Airline beantragen.
„Wenn ein Flug verschoben wird, können Passagiere zudem Betreuungsleistungen wie Hotelübernachtungen oder Verpflegung erstattet bekommen“, so die Expertin der Verbraucherzentrale weiter.
Bei Pauschalreisen steht der Reiseveranstalter in der Pflicht. „An der Stelle können Minderungsmöglichkeiten greifen, je nachdem, wie viel später die Reisenden ihren Urlaub antreten können“, führt Rehberg aus.