Berlin Versicherungen laufen nach dem Tod weiter: Was Angehörige wissen müssen
Nicht jede Versicherung endet automatisch mit dem Tod. Welche Policen erstmal weiterlaufen und was Angehörige und Erben beachten sollten.
Wenn ein Familienmitglied stirbt, denken Angehörige als erstes nicht an Formalitäten wie Versicherungen. Bei einigen Policen sollte der Todesfall allerdings möglichst schnell angezeigt werden, darauf weist der Bund der Versicherten in einer Mitteilung hin.
Eile ist demnach bei Versicherungen mit Todesfallleistung geboten. Die jeweiligen Fristen sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Als erster Schritt kann eine Meldung per E-Mail erfolgen. Unterlagen zum Nachweis des Versicherungsfalls können später nachgereicht werden. Empfohlen sind Einschreiben mit Kopien.
Die Art der benötigten Dokumente kann variieren. Bianca Boss als Vorsitzende des Bundes der Versicherten rät: „Im Idealfall sammelt man alle potenziell erforderlichen Unterlagen zusammen. Dazu gehören der Toten- und Versicherungsschein, die Geburts- und Sterbeurkunde sowie die Adress- und Bankdaten der begünstigten Personen. Kam der Verstorbene aufgrund eines Unfalls ums Leben, benötigen Angehörigen auch einen Arztbericht“.
Mit dem Tod erlischt automatisch die Krankenversicherung einer verstorbenen Person. Mitversicherte können bis zu zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers den Vertrag fortsetzen. Stirbt eine mitversicherte Person, endet die Krankenversicherung automatisch mit dem Tod.
Doch nicht alle Versicherungen enden mit dem Tod. Welche dazu gehören, zeigt der Überblick: