Agri-PV über Gemüsebeet und Apfelbaum  Was müssen Hobbygärtner bei der Sonnenstrom-Ernte beachten?

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 02.11.2023 13:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Früchte können auch in Privatgärten unter Solaranlagen heranreifen. Was mit der Sonnenstrom-Ernte gemacht wird, ist dahingegen weniger greifbar. Symbolfoto: Kästle/dpa
Früchte können auch in Privatgärten unter Solaranlagen heranreifen. Was mit der Sonnenstrom-Ernte gemacht wird, ist dahingegen weniger greifbar. Symbolfoto: Kästle/dpa
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Wer eine Photovoltaik-Anlage als Regenschutz über seinen Tomaten installiert, bekommt für den Solarstrom nicht unbedingt eine gesetzlich geregelte Einspeisevergütung. Wohin mit der Strom-Ernte?

Ostfriesland/Berlin - Wer sein Hausgrundstück mit einem Solarzaun einfriedet, ein Gewächshaus mit Solardach baut oder Agri-Photovoltaik-Anlagen im Kleinformat über Gemüsebeeten und Beerensträuchern installiert, sollte vorab klären, was er mit seiner Strom-Ernte machen will beziehungsweise kann. Denn für Strom aus Photovoltaik-Anlagen im Garten gibt es nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht unbedingt eine Einspeisevergütung. Das gilt insbesondere, wenn der Garten ein Haus umgibt, dessen Dach für die Sonnenstrom-Produktion geeignet ist.

Das Gesetz regelt bezüglich der Einspeisevergütung nämlich unter anderem folgendes (Achtung, jetzt folgt ein Absatz mit Juristen-Deutsch): „Für Strom aus Solaranlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, beträgt dieser vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze 7 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlage auf einem Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinn des Paragrafen 34 des Baugesetzbuchs errichtet worden ist, auf diesem Grundstück zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ein Wohngebäude besteht, das nach Maßgabe der Verordnung nach Paragraf 95 Nummer 3 nicht dazu geeignet ist, dass auf, an oder in ihm eine Solaranlage errichtet werden kann, die Grundfläche der Anlage die Grundfläche dieses Wohngebäudes nicht überschreitet und die Anlage eine installierte Leistung von nicht mehr als 20 Kilowatt hat.“

Sonnenstrom selbt nutzen, nach dem EEG einspeisen oder direktvermarkten?

Im Wesentlichen zusammengefasst, bedeutet das: Eigentümer von Häusern, die innerhalb von Ortschaften stehen, können für Solarstrom aus Garten-Anlagen eine Einspeisevergütung erhalten, wenn ihr Haus nicht für die Installation von Photovoltaikanlagen geeignet ist. Das Bundesministerium für Klimaschutz hat auf Anfrage unserer Redaktion mitgeteilt: „Soll überschüssiger PV-Strom, für den keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden kann, verkauft werden, ist die Anlage der sogenannten sonstigen Direktvermarktung zuzuordnen.“

Eine Direktvermarktung könnte sich allerdings bei Strommengen, wie sie von Kleinanlagen in Gewächshausgröße produziert werden, schwierig gestalten. Kleingärtner und Selbstversorger sollten sich daher informieren, welche Firmen relativ kleine Strommengen abnehmen und verkaufen. Alternativ können sie in einen Stromspeicher investieren und den Sonnenstrom selbst verbrauchen.

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