Deutschland Rundfunkbeitrag: So sehen die Pläne für eine Reform aus
Im Dezember wird die Empfehlung für die Kosten der öffentlich-rechtlichen Sender verkündet. Doch schon jetzt arbeiten die Länder an Reformen, um den Rundfunk zu modernisieren und Kosten zu sparen. Auch auf die Rundfunkgebühren wird geschaut.
Am 13. Dezember trägt die Kommission von unabhängigen Finanzexperten, KEF, ihre Empfehlung für das Budget der öffentlich-rechtlichen Sender mit. Dann entscheidet sich, ob auch die Kosten der Sender angesichts der Inflation gestiegen sind und ob daraus auch höhere Beiträge für die Bürger resultieren.
Währenddessen arbeitet die Rundfunkkommission der Länder weiter an einem Reformprogramm für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, herrsche dabei eine „konstruktive Atmosphäre“, in der es keine „roten Linien“ gebe. Eckpunkte sind dabei die Kosten der Sender, Programmreformen und auch der Rundfunkbeitrag, vor allem wie dieser in Zukunft beschlossen werden soll.
Laut einem Kommissionsmitglied werde derzeit über eine gemeinsame Onlineplattform der öffentlich-rechtlichen Sender diskutiert. Erste Schritte dahin hat es jüngst bereits gegeben. So sind nun Titel der ARD auch über die ZDF-Mediathek zu sehen. Auch umgekehrt können Angebote des ZDF in der ARD-Mediathek abgerufen werden.
Auch gemeinsame Kompetenzzentren und ein Mantelprogramm für die dritten Programme soll festgeschrieben werden. Dafür wurden auch rechtliche Probleme angegangen. So wurde in der Vergangenheit eine zu enge Kooperation von ARD und ZDF durch das Kartellrecht blockiert. Das Problem sei jedoch gelöst worden, heißt es aus Komissionskreisen.
Weiterhin wird über eine Deckelung der Gelder für die Sportrechte diskutiert. Damit verfolgt die Rundfunkkommission die Empfehlungen von Experten. Eine Expertin des Grimme-Instituts forderte sogar einen kompletten Verzicht der öffentlich-rechtlichen Sender auf Sportübertragungen.
Neben diesen Änderungen soll auch das Beitragsverfahren überarbeitet werden. Die Gebührenkommission KEF soll dabei auf Basis des „Finanzbedarfs“ der Sender einen Beitragskorridor festlegen, in dem sich die Sender bewegen sollen. Dieser Korridor soll auch regelmäßig überprüft werden. Solange durch diese Korridore die Kosten gedeckt werden können, müssen diese auch nicht geändert werden. So soll vor allem die nötige Zustimmung der Länderparlamente alle vier Jahre wegfallen.
Diese Zustimmung war zuletzt immer mehr kritisiert worden, vor allem da den Parlamenten verfassungsrechtlich eigentlich nahezu keine Möglichkeit geboten wird, die Empfehlungen der KEF abzulehnen. Bei der letzten Abstimmung zum Rundfunkbeitrag lehnte beispielsweise das Länderparlament in Sachsen-Anhalt eine Erhöhung ab.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte daraufhin, dass eine solche Verweigerung nicht zulässig sei und setzte die Erhöhung der Rundfunkgebühren durch. Um solche Abstimmungen zu vermeiden, soll das Verfahren nun also entpolitisiert werden.
Der Rundfunkbeitrag setzt sich aus einem dreistufigen Verfahren zusammen. Zunächst melden die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Bedarf an Finanzmitteln an, woraufhin die Kommission aus unabhängigen Finanzexperten die Wünsche überprüft, kürzt und so eine Empfehlung abgibt, wie viel Geld nötig ist, damit die Sender den politischen Auftrag erfüllen können. Der daraus resultierende Rundfunkbeitrag muss dann von den Ländern bestätigt werden, wobei nur in sehr wenigen Ausnahmefällen von der „Empfehlung“ der KEF abgewichen werden darf.