Hamburg  Nahost-Krieg: Wie sicher sind noch Reisen nach Ägypten?

Maria Lentz
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Von Maria Lentz
| 22.10.2023 19:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ägypten mit seinen Pyramiden ist ein wahrer Touristenmagnet. Doch das afrikanische Land grenzt an den Gazastreifen. Foto: IMAGO IMAGES/Zoonar
Ägypten mit seinen Pyramiden ist ein wahrer Touristenmagnet. Doch das afrikanische Land grenzt an den Gazastreifen. Foto: IMAGO IMAGES/Zoonar
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Ägypten – ein beliebtes Reiseziel rund ums Jahr. Doch aktuell tobt nebenan ein Krieg zwischen der Hamas und Israel. Da mag eine Frage bei so manchem Urlauber aufkommen: Ist eine Reise ans Rote Meer noch sicher? Und habe ich das Recht, davon zurückzutreten?

Das graue Wetter eintauschen gegen Sonne, Strand und Meer: Viele reisen zur kalten Jahreszeit dafür nach Ägypten. Doch unweit des paradiesischen Urlaubstraums herrscht Krieg: Seitdem die radikalislamische Terrormiliz Hamas am 7. Oktober einen Großangriff auf Israel verübte, schlägt Tel Aviv mit aller Macht zurück. Die Situation im Gazastreifen spitzt sich immer weiter zu.

Ägypten weigert sich zwar, seine Grenze für palästinensische Flüchtlinge zu öffnen, weil Präsident Abd al Fattah as-Sisi eine Ausweitung des Konflikts fürchtet. Dennoch stellt sich die Frage: Wie sicher ist das afrikanische Land am Roten Meer derzeit für Reisende?

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Das Auswärtige Amt hat eine Teilreisewarnung für Ägypten herausgegeben. Konkret warnt es vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel sowie in das ägyptisch-israelische Grenzgebiet, das die Grenze zum Gazastreifen einschließt. Dort gelte auch eine Ausgangssperre zwischen 19 Uhr und 6 Uhr. Die einzigen Ausnahme sind der unmittelbare Küstenabschnitt und die Grenzstadt Taba. Jedoch sei die Straße von der Stadt Suez, die an der Mündung des gleichnamigen Suezkanal liegt, nach Taba für nichtmilitärische Fahrzeuge gesperrt.

Weiter heißt es, dass es vereinzelt zu pro-palästinensischen und anti-israelischen Kundgebungen kommen kann, die – ebenso wie alle anderen größeren Menschenansammlungen – gemieden werden sollten.

Von individuell organisierten Ausflügen in im Süden der Sinai-Halbinsel, wo auch der beliebte Urlaubsort Sharm el-Sheikh liegt, rät das Auswärtige Amt. Urlauber sollten auf lizenzierte und ortsansässige Begleitung zurückgreifen.

Unabhängig vom Krieg zwischen der Hamas und Israel gilt eine Warnung für entlegene Gebiete der Sahara und die Grenzgebiete zu Libyen und dem Sudan. Wobei Reisen dorthin ohnehin untersagt sind, das diese Regionen von der ägyptischen Regierung zu Sperrgebieten erklärt wurden.

Und dann ist da noch ein Vorfall am 8. Oktober, den das Auswärtige Amt aufführt: Ein Polizist habe in der Urlaubsstadt Alexandria zwei israelische Touristen und ihren Tourguide erschossen. Der Mann sei festgenommen worden und es handle sich um einen Einzelfall.

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Trotz der Vorkommnisse und Warnungen schätzt die deutsche Behörde die Sicherheitslage in Ägypten als „stabil und ruhig“ ein. Einen Reiserücktritt rechtfertigt die aktuelle Situation daher nicht. Zumal die bei Touristen gefragten Urlaubsregionen weit weg von den jeweiligen Grenzen liegen.

Sharm el-Sheikh ist beispielsweise rund 450 Kilometer und eine mehr als fünfstündige Autofahrt vom Grenzübergang Rafah, dem einzigen in den Gazastreifen, entfernt. Auch nach Kairo ist es eine gut fünfstündige Fahrt. Der Urlaubs-Hotspot Hurghada liegt über den Landweg sogar rund 730 Kilometer entfernt und ohnehin außerhalb der Sinai-Halbinsel.

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Pauschalreisen nach Ägypten finden derzeit wie gewohnt statt. Auch die die Fluggesellschaften verkehren ohne Einschränkungen – einzig, dass die Flugrouten nicht über die vom Krieg betroffenen Regionen verlaufen.

Angst aufgrund der aktuellen Situation oder eine allgemeine Terrorgefahr reichen nicht, um vom Reisevertrag zurückzutreten, wie Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland dem Reiseportal „Reisereporter.de“ sagte. Wer den bereits gebuchten Urlaub in Ägypten nicht mehr antreten möchte, müsse sich an seinen Reiseveranstalter wenden und auf Kulanz hoffen.

Wer individuell reist, bleibt ohnehin bei Reiseabsage meist auf den Kosten sitzen. Auch eine Reiserücktrittsversicherung greift in diesem Fall nicht – erst, wenn das Auswärtige Amt eine vollständige Reisewarnung für das jeweilige Urlaubsgebiet ausspricht.

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