Hamburg  Sturmschäden am Haus: Diese Versicherungen übernehmen die Kosten

Marvin Weber
|
Von Marvin Weber
| 20.10.2023 14:37 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden am Haus? Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden am Haus? Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Artikel teilen:

Abgeräumte Dächer, umgestürzte Bäume oder beschädigte Autos: Für welche Sturmschäden eine Versicherung haftet und wie Hausbesitzer im Schadensfall handeln sollten.

Nach einem Sturm können die entstandenen Kosten durch Beschädigungen am Haus, Grundstück oder Auto schnell ein kleines Vermögen kosten. Welche Versicherung bei welchem Schadensfall einspringt und wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie betroffen sind.

Weiterlesen: Darum gibt es derzeit Sturmebbe an der Nordsee – und eine Sturmflut an der Ostsee

Für Hauseigentümer ist die Wohngebäudeversicherung eine der wichtigsten Policen. Sie greift bei Schäden, die jedes Gebäude treffen und sogar zerstören können, zum Beispiel Feuer-, Sturm-, Hagel- oder Leitungswasserschäden.

Bei Stürmen gibt es vom Versicherer jedoch erst Geld, wenn mindestens Windstärke acht (62 bis 74 Stundenkilometer) erreicht wurde. Wenn vorher eine offizielle Sturmwarnung herausgegeben wurde und auch Nachbarhäuser beschädigt worden sein, genügt dies den Versicherungen häufig bereits als Beleg. Sind durch den Sturm Teile des Dachs abgedeckt, Fenster oder eine Hauswand beschädigt, dann springt die Wohngebäudeversicherung ab der entsprechenden Windstärke ein.

Für Schäden in Haus und Wohnung an der Einrichtung müssen Sie eine Hausratversicherung abschließen. Wenn bei einem Sturm beispielsweise das Dach abgedeckt wurde und dadurch auch Schäden im Haus oder in der Wohnung an Einrichtungsgegenständen entstanden sind, zahlt die Hausratversicherung.

Weiterlesen: Hausratversicherungen im Test: Welche ist gut und günstig?

Wichtig: Wenn der Versicherte bei einem Unwetter vergessen hat, die Fenster zu schließen und dadurch Schäden am Teppich und Fußboden entstanden sind oder ein Elektrogerät nicht mehr funktioniert, gibt es in der Regel kein Geld. Unterschiedlich handhaben Versicherungen auch Schadensfälle bei Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die durch einen Blitzeinschlag verursachen wurden

In Zeiten, in denen sich schwere Unwetter und Naturkatastrophen immer mehr häufen, gewinnt die Elementarschadenversicherung an Bedeutung. Diese Police wird als Ergänzung zur Gebäude- und Hausratversicherung angeboten und springt vor allem bei Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen oder Erdbeben ein.

Eine solche Versicherung zu erhalten, ist in Risikogebieten nicht immer einfach oder sie ist nur zu sehr hohen Beiträgen erhältlich. Auch Versicherer, die in den vergangenen Jahren einen derartigen Schaden hatten, erhalten oftmals keinen Vertrag. Oft gibt es bei diesen Policen auch eine Selbstbeteiligung, die der Versicherungsnehmer übernehmen muss.

Bei Sturmschäden am Auto oder Motorrad übernimmt bereits die Teilkaskoversicherung – allerdings ebenfalls erst ab Windstärke acht. Bei der Vollkaskoversicherung gibt es auch Geld unter dieser Grenze. Sowohl bei Teil- als auch bei Vollkasko sind Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste mit inbegriffen.

Die vorher vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung bei beiden Versicherungsformen müssen die Versicherten jedoch trotzdem bei einem entsprechenden Schadensfall übernehmen. Wer während eines Sturms einen Unfall verursacht, bekommt nur durch eine Vollkasko den Schaden zurückerstattet.

Besonders umgestürzte Bäume können bei einem Sturm für Schäden sorgen. Wenn der Baum nachweislich morsch oder nicht mehr gesund gewesen ist, haftet der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung. Wenn der Baum gesund ist und bei einem Sturm umstürzt und dabei einen Schaden an einem Auto oder Haus verursacht, wird dies als höhere Gewalt bewertet. In diesem Fall übernimmt die Gebäude- oder Kaskoversicherung des Geschädigten.

Ob halbfertige Mauern, Gerüste, das noch nicht vollendete Dach oder Baumaterial, das herumfliegen könnte: Bei Stürmen sind auch Rohbauten besonders stark gefährdet. Bei derartigen Schäden übernimmt eine Bauleistungsversicherung die Schäden, die am Rohbau oder auf der Baustelle entstanden sind. 

Dokumentieren Sie die Schäden durch Fotos und Videos.

Beschädigte Gegenstände sollten Sie vorerst nicht wegwerfen. Gefahrenquellen, die einen weiteren Schaden hervorrufen könnten, müssen dennoch beseitigt werden.

Schäden müssen umgehend der Versicherung gemeldet werden. Dann sollte das weitere Vorgehen im Schadenfalls detailliert besprochen werden.

Beauftragen Sie Handwerker immer nur in Absprache mit Ihrer Versicherung. Oftmals kommt zunächst im Auftrag der Gesellschaft auch ein Gutachter oder „Regulierer“ vorbei, der den Schaden offiziell feststellt.

Ähnliche Artikel