Schwerste Kindesmisshandlung Gericht kann Täter nicht eindeutig ausmachen
Einem Vater und einer Mutter war vorgeworfen worden, ihr Baby so geschüttelt zu haben, dass es einen schweren Hirnschaden davongetragen hat. Nun fiel am Landgericht Oldenburg das Urteil.
Delmenhorst/Oldenburg - Im Prozess um schwerste Kindesmisshandlung ist der angeklagte Vater (39) des geschädigten Kindes aus Delmenhorst am Mittwoch von der 4. Großen Strafkammer des Oldenburger Landgerichts von allen Vorwürfen freigesprochen worden. Das Verfahren gegen die Mutter (34) des sieben Monate alten Mädchens wurde eingestellt. Ein sicherer Nachweis, dass die Eltern mit dem schweren Hirnschaden ihrer Tochter etwas zu tun haben könnten, ließ sich nicht führen.
„Wenn Kinder und sogar Babys in einer so schweren Art und Weise angegangen werden, sind wir stets besonders bemüht, den Fall zu klären. Aber wir brauchen einen Täter“, sagte am Mittwoch die Vorsitzende Richterin Judith Blohm in der Urteilsbegründung. Doch einen Täter konnte die Strafkammer in dem Verfahren nicht ausmachen. Laut Anklage soll das Kind am 5. Januar 2019 regungs- und leblos in seinem Bettchen gelegen haben.
Wiederbelebungsversuche
Der 39-jährige Vater des Kindes hatte sofort Wiederbelebungsversuche unternommen und den Notruf getätigt. Das Kind hatte überlebt. Die Anklage war noch davon ausgegangen, dass der Angeklagte bei den Wiederbelebungsversuchen das Kind so stark geschüttelt hatte, dass es aufgrund von Gehirnblutungen einen Behinderungsgrad von 70 Prozent davontrug. Ein Rechtsmediziner hatte in dem Verfahren den eigentlichen und folgenschweren Angriff auf das Kind aber auf den 10. Januar 2019 gelegt.
Vorher seien keine Auffälligkeiten in Erscheinung getreten, was bei einem Schütteltrauma aber der Fall gewesen wäre, so der Gutachter. Damit war der Angeklagte aus der Schusslinie. Das Kind war am 10. Januar 2019 nämlich nicht in der Obhut des Vaters gewesen, der war auf der Arbeit. Am 10. Januar war das Kind aber in der Obhut der Mutter gewesen. Was da aber genau passiert war, konnte ebenfalls nicht geklärt werden.
Bestraft genug
Die Mutter des Kindes sei nicht vorbestraft, habe ihre Tochter vier Jahre lang nicht gesehen, sei durch die Ereignisse bestraft genug, begründete die Vorsitzende die Einstellung des Verfahrens gegen die Mutter. Strafrechtlich sei nicht mehr drin gewesen. Beide Angeklagten hatten im Verfahren auch bestritten, ihre Tochter jemals geschüttelt zu haben. Damit bleibt auch nach dem Prozess völlig unklar, wie es zu den schweren Hirnblutungen des Babys gekommen ist. Heute lebt das misshandelte Kind in einer Pflegefamilie. Die Angeklagten dürfen es alle halbe Jahre für eine halbe Stunde sehen.