Sonnenstrom-Erzeugung leicht(er) gemacht Agri-PV – neue Einnahmequelle für ostfriesische Landeigentümer
Mit speziellen Solaranlagen könnten Wiesen und Äcker in Ostfriesland ertragreicher werden. Die Bundesregierung hat das vor kurzem baurechtlich erleichtert – und finanzielle Anreize geschaffen.
Ostfriesland/Berlin - Zusätzliche Verdienstmöglichkeiten für Landwirte und andere Acker- und Wiesen-Eigentümer in Ostfriesland! Das bietet das „Solarpaket“, das die Bundesregierung am 16. August beschlossen hat. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen unter anderem dafür sorgen, dass der Bau von Photovoltaikanlagen auf „Freiflächen“ beschleunigt wird.
Für Landwirte und andere Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen gilt die „fünfte Fruchtfolge“ tendenziell als die finanziell ertragreichste. Die Redewendung von der „fünften Fruchtfolge“ knüpft an die klassische Vier-Felder-Wirtschaft an: Auf Raps, Weizen, Gerste und Winterroggen folgt Bauland.
Wo sind Freiflächen-Solaranlagen jetzt leichter genehmigungsfähig?
In Zeiten des Klimaschutzes und der daraus resultierenden Energiewende kann die fünfte Fruchtfolge auch aus einer Freiflächen-Solaranlage bestehen, so dass fortan Strom geerntet werden kann: „Die sogenannten benachteiligten Gebiete der Landwirtschaft werden grundsätzlich für die Förderung klassischer PV-Freiflächenanlagen geöffnet.“ Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz angekündigt – als Teil des erwähnten Solarpakets. Und ein Großteil von Ostfriesland ist als benachteiligtes Gebiet eingestuft. Klassische Freiflächen-Solaranlagen auf Wiesen und Äckern sind jedoch umstritten – weil die Flächen dann nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden können. Diesen Zielkonflikt sollen Agri-Photovoltaik-Anlagen lösen. Kurz: Agri-PV.
Was ist Agri-Photovoltaik (Agri-PV)?
„Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bezeichnet ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (Photosynthese) und die PV-Stromproduktion (Photovoltaik)“, erklärt das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme. Das Spektrum reiche „vom Anbau von Sonderkulturen und intensiven Ackerkulturen mit speziellen PV-Montagesystemen bis zu extensiver Beweidung mit marginalen Anpassungen auf der PV-Seite“. Unter manchen Solaranlagen können also sogar Tiere grasen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert auf seiner Internetseite: „Stromerzeugung mit Agri-PV beansprucht maximal 15 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche, so dass mindestens 85 Prozent der Fläche weiterhin der landwirtschaftlichen Nutzung dienen.“
Damit steigere Agri-PV die Flächeneffizienz, folgert das Fraunhofer-Institut. Sie ermögliche „den Ausbau der PV-Leistung bei gleichzeitigem Erhalt fruchtbarer Ackerflächen für die Landwirtschaft“.
Was bietet Agri-PV außer Sonnenstrom?
Agri-PV-Anlagen seien günstiger als kleine PV-Dachanlagen, schreibt das Fraunhofer-Institut. Als Zusatznutzen für die Landwirtschaft böten sie „unter anderem Schutz vor Hagel-, Frost- und Dürreschäden“.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium bezeichnet das als „Synergieeffekte, die mit Blick auf Klimaanpassung für die Landwirtschaft künftig wichtig werden können“. Konkreter: „So schützen zum Beispiel horizontale Agri-PV-Anlagen, bei Aufständerung mit lichter Höhe und Bewirtschaftung unter der Anlage, durch ihren Schatten vor zu viel Sonne und Austrocknung oder vor Starkregen und Hagel; vertikale, bodennahe Systeme mit Bewirtschaftung zwischen den Anlagenreihen beugen insbesondere der Winderosion vor.“
Warum wird Agri-PV jetzt finanziell attraktiver?
„Seit 2023 können über die Ausschreibungen für Solaranlagen [...] auch besondere Solaranlagen gefördert werden“, informiert die Bundesnetzagentur im Internet. Die neuen Fördermöglichkeiten für die Sonnenstrom-Produktion wurden mit dem Erneuerbare Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) geschaffen: „Agri-PV-Anlagen sind über das EEG 2023 grundsätzlich auf allen Ackerflächen, Flächen mit Dauerkulturen und Grünlandflächen förderfähig“, so das Bundeslandwirtschaftsministerium.
Das Bundesklimaschutzministerium schreibt: „Für die besonderen PV-Anlagen, welche eine besonders effiziente Doppelnutzung von Flächen ermöglichen“ – genannt ist unter anderem Agri-PV – „wird ein eigenes Ausschreibungssegment eingeführt, welches durch eine schrittweise Erhöhung auf bis zu 3000 Megawatt pro Jahr einen immer größeren Beitrag zum Solarausbau in der Fläche leisten wird.“
Und es gibt noch eine Sonderregelung: „Eine extensivere Bewirtschaftung bei Agri-PV-Anlagen, bei denen die Module vertikal oder mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 Metern aufgeständert sind, erhalten einen Bonus, wenn sie bestimmte Kriterien zur Extensivierung einhalten. Die Vorgaben umfassen neben Anforderungen an die Solaranlage auch solche an die Bewirtschaftung der Fläche.“
Wie wird der Bau von Agri-PV-Anlagen baurechtlich erleichtert?
Das Baurecht unterscheidet zwischen dem Innenbereich von Dörfern, Gemeinden und Städten einerseits sowie dem Außenbereich mit Kleinsiedlungen, Bauernhöfen und weiteren Flächen andererseits. Im Außenbereich sind fast keine Bauvorhaben zulässig, es sei denn sie sind privilegiert wie einige landwirtschaftliche Gebäude. Neu als „Privilegierungstatbestand“ dazugekommen sind nun nach Auskunft des Bundesklimaschutzministeriums Agri-PV-Anlagen.
Das Ministerium teilte auf Anfrage unserer Redaktion mit: „Solche Anlagen sind künftig auch ohne die vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans zulässig, wenn ihre Grundfläche höchstens 2,5 Hektar beträgt und das Vorhaben in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zu einem land- oder fortwirtschaftlichen Betrieb oder zu einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung [...] steht.“ Aber: „Es darf nur eine Anlage je Betrieb zugelassen werden.“ Welche Vorgaben die Solaranlagen erfüllen müssen, regelt das Erneuerbare Energien-Gesetz.
Was ist bezüglich Agri-PV in Ostfriesland möglich?
„Die Potenziale in Ostfriesland sind insgesamt groß“, schreibt der Agri-PV-Anlagen-Hersteller „Next2Sun“ – was privilegierte Agri-PV-Anlagen von bis zu 2,5 Hektar Größe, aber auch darüber hinausgehende Flächen betreffe. Denn: „Gerade auf den vielen Grünlandstandorten kann mit Agri-PV im Next2Sun-System die komplette landwirtschaftliche Fläche für die Beweidung erhalten werden. Auch Mähwiesennutzung und Ackerbau sind möglich.“
Bisher scheinen in Ostfriesland noch keine Agri-PV-Anlagen installiert zu sein. Das haben Anfragen unserer Redaktion – unter anderem – bei der Landwirtschaftskammer, beim Landvolk und bei Herstellern von Agri-PV-Anlagen ergeben. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat aber im August mitgeteilt: „Nach Einschätzung unserer Bezirksstelle Ostfriesland gibt es eine Reihe von Betrieben, die im Nordwesten die Investition in Agri-PV-Anlagen prüft, aber noch kein Projekt, das sich kurz vor der Umsetzung befindet.“
Das hat der Hersteller „Next2Sun“ auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt: „Wir haben in Niedersachsen mehrere Projekte in der Pipeline, aber noch keine fertige Anlage, da es vom ersten Kontakt bis zum Zeitpunkt, zu dem die Anlage ans Netz geht, durchschnittlich etwa drei Jahre dauert.“ Wie sich die 2,5-Hektar-Priviligierung zeitlich auf die Projektrealisierug auswirken werde, dazu gebe es noch keine Erfahrungswerte.
Das Interesse an Spezial-Photovoltaik ist in Ostfriesland geweckt
Wolfssicherer Zaun, der Solarstrom produziert – bald in Ostfriesland?
In Ostfriesland gebe es derzeit „drei Projektansätze“ für Agri-PV-Anlagen, berichtet Next2Sun. Die Landwirte seien aber noch zu keinem Gespräch mit der Presse bereit, „da es im Projektstadium einfach noch zu früh ist“. Sie sorgen sich offenbar, dass baurechtlich etwas schiefgehen könnte, wenn sie mit ihren Vorüberlegungen zu früh an die Öffentlichkeit gehen.