Aper freigesprochen  Tochter sagt nicht gegen Vater aus

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 10.10.2023 17:15 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verhandelt wurde der Fall vor dem Landgericht in Oldenburg. Foto: Dittrich/DPA
Verhandelt wurde der Fall vor dem Landgericht in Oldenburg. Foto: Dittrich/DPA
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Weil er seine kleine Tochter mehrmals vergewaltigt haben soll, stand ein Mann aus Apen vor Gericht. Die Verhandlung nahm eine überraschende Wendung.

Apen/Oldenburg - Überraschung im Aper Missbrauchsprozess vor der Großen Jugendschutzkammer des Oldenburger Landgerichts: Schon am ersten Verhandlungstag am Dienstag ist der angeklagte Familienvater von allen Vorwürfen freigesprochen worden. Denn die heute achtjährige leibliche Tochter des Apers wollte nicht als Zeugin aussagen.

Dem 32-Jährigen war vorgeworfen worden, das Mädchen in der Zeit von 2020 bis 2021 achtmal vergewaltigt zu haben. Seine Tochter war zu der Zeit fünf und sechs Jahre. Die ursprüngliche Anklage war so schwerwiegend, dass der Angeklagte bei einem Schuldspruch mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren hätte rechnen müssen.

Nach Gutachten wurde Anklage erhoben

Der Aper hatte die Mutter des Kindes in einer Wohngruppe kennengelernt. Die beiden kamen zusammen, das erste Kind – das Mädchen – wurde geboren. Dann trennte sich das Paar. Jedes zweite Wochenende durfte seine Tochter den Angeklagten besuchen. Dabei soll es laut ursprünglichem Vorwurf zu den schwersten sexuellen Übergriffen gekommen sein. Das Mädchen soll schließlich seiner Mutter davon erzählt haben. Es wurde ein aussagepsychologisches Gutachten erstellt. Das war in Teilen positiv, bescheinigte dem Kind teilweise Glaubwürdigkeit. Daraufhin wurde die schwere Anklage erhoben.

Vor Gericht hat der 32-Jährige die Vorwürfe gleich zu Beginn der Verhandlung bestritten. Er habe seiner Tochter nichts getan, sagt der Mann. Ein internes Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, das in der Regel ein Geständnis des Angeklagten voraussetzt, wurde von der Verteidigung abgelehnt.

Kind gab an, sich nicht erinnern zu können

Ob er sich die schweren Anschuldigungen seiner Tochter erklären könne, fragte der Vorsitzende Richter Dr. Dirk Reuter den Mann aus dem Landkreis Ammerland. Der verneinte. Meinte aber, seine ehemalige Lebensgefährtin könnte die gemeinsame Tochter „instrumentalisiert“ haben, um im laufenden Sorgerechtsverfahren Pluspunkte für sich zu sammeln. Weil der Angeklagte die Vorwürfe bestritt, musste seine kleine Tochter als Zeugin gehört werden. Mit einem großen Plüschtier in der Hand betrat das zierliche Mädchen den Sitzungssaal. Die Öffentlichkeit und auch der Angeklagte wurden vom Verfahren ausgeschlossen.

Zu Nebensächlichkeiten wie Schule und Hobbys habe die heute Achtjährige bei der Vernehmung bereitwillig Auskunft gegeben, zu den angeklagten Taten aber nicht. Den Angaben nach habe sie erklärt, sich nicht mehr erinnern zu können. Und auch auf die Frage des Richters „Hat Papa was Böses gemacht?“ habe das Mädchen gesagt: „Weiß ich nicht mehr“. Ohne die Aussage des Kindes konnte die Kammer keine Feststellungen zu den angeklagten Taten treffen. Ohne Aussage war auch eine Analyse der Glaubwürdigkeit der Zeugin unmöglich. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Aper dann freigesprochen.

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