Prozessauftakt in Oldenburg  Baby erleidet Hirnblutung – Eltern angeklagt

F.-J. Höffmann und den Agenturen
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Von F.-J. Höffmann und den Agenturen
| 09.10.2023 19:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verhandelt wird der Fall vor dem Landgericht Oldenburg. Foto: Dittrich/dpa
Verhandelt wird der Fall vor dem Landgericht Oldenburg. Foto: Dittrich/dpa
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Vor dem Landgericht Oldenburg müssen sich eine Mutter und ein Vater verantworten, die ihren Säugling schwer verletzt haben sollen. Das Kind ist jetzt behindert.

Oldenburg - Mit einer schweren Form von Kindesmisshandlung muss sich seit Montag die 4. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes beschäftigen. Angeklagt wegen schwerer Körperverletzung, die Siechtum und eine schwerste körperlich und geistige Behinderung zur Folge hatte, ist ein Elternpaar aus Delmenhorst. Laut Anklage soll der Vater (39) im Januar 2019 seine damals sieben Monate alte Tochter so heftig geschüttelt haben, dass das Baby aufgrund von Gehirnblutungen einen Behinderungsgrad von 70 Prozent davontrug.

Dann, als das Kind schon schwer verletzt in einer Spezialklinik lag, soll die Mutter (34) des Kindes den Säugling noch einmal kräftig geschüttelt haben. Die Angeklagten, die heute jeweils mit anderen Partnern weitere Kinder haben, sind sich keiner Schuld bewusst, bestreiten ein vorsätzliches Schütteln. Der Vater spricht von einem Unglück, die Mutter von einem Missverständnis.

Vater spricht von „traurigem Schicksal“

Nach Angaben des 39-Jährigen war ihm seine Tochter im Dezember 2018, einige Tage vor der angeklagten Tat, aus den Händen gefallen. Er habe sie während des Fallens ruckartig hochgezogen. Möglicherweise seien dadurch die schweren Verletzungen entstanden, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Über Folgeschäden habe er in dem Moment nicht nachgedacht. Der 39-Jährige erklärte, ihm tue „die ganze Situation sehr leid“. Das Kind habe ein „sehr trauriges Schicksal erlitten“. Die inzwischen getrennten Eltern waren Anfang Januar 2019 mit dem damals sieben Monate alten Säugling beim Kinderarzt gewesen, weil es erbrochen hatte. Der Mediziner diagnostizierte einen Magen-Darm-Infekt.

Einen Tag später erbrach nach Aussage der Mutter das kleine Mädchen erneut in der Familienwohnung in Delmenhorst und regte sich nicht mehr. „Ich dachte, ich hätte ein totes Kind im Arm“, sagte die Angeklagte.

Der Vater des Kindes habe versucht, es mit einer Mund-zu-Mund-Beatmung wiederzubeleben. Das Baby habe sich aber nicht geregt. Keiner der beiden wollte sich daran erinnern, bei dem Rettungsversuch das Kind geschüttelt zu haben. Dies hatten die beiden in früheren Aussagen etwa gegenüber dem Jugendamt nicht ausgeschlossen. Auf dem Weg ins Krankenhaus sei das Kind wieder aufgewacht, sagte die Angeklagte. Nach der Entlassung aus der Klinik habe es gekrampft und sei nicht ansprechbar gewesen. Erst daraufhin sei in der Klinik die Hirnblutung diagnostiziert und das Jugendamt eingeschaltet worden. Eine damalige Mitarbeiterin des Jugendamtes sagte, sie habe damals von den Eltern keine ausreichende Erklärung dafür bekommen, wie es zu der Hirnblutung gekommen sei.

Das Kind lebt jetzt bei Pflegeeltern

Drei Monate später wurde das Kind mit einer erneuten Hirnblutung ins Krankenhaus eingeliefert und musste operiert werden. Obwohl den Eltern verdeutlicht worden sei, dass sie mit ihrer Tochter sehr vorsichtig umgehen müssten, hat die Mutter das Mädchen im Krankenzimmer laut Anklage geschüttelt. Dies habe aber zu keiner weiteren Verletzung geführt. Die Mutter sagte vor Gericht, sie habe das damals elf Monate alte Kind lediglich in den Schlaf wiegen wollen.

Die Vorsitzende Richterin Judith Blohm nannte das Verfahren einen „schicksalsträchtigen Prozess“. Das schwer geschädigte Kind lebt heute in einer Pflegefamilie. Die angeklagten Eltern dürfen es alle halbe Jahr für eine halbe Stunde sehen.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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