Berlin  Schönbohm-Affäre: Böhmermann siegt gegen ehemaligen „Bild“-Chef Reichelt vor Gericht

Henry Borgelt
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Von Henry Borgelt
| 06.10.2023 16:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Grimme-Preisträger Böhmermann siegte mit seiner Produktionsfirma vor Gericht. Foto: dpa/Henning Kaiser
Grimme-Preisträger Böhmermann siegte mit seiner Produktionsfirma vor Gericht. Foto: dpa/Henning Kaiser
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Im Zuge der Versetzung des ehemaligen BSI-Chefs Arne Schönbohm hatte Ex-„Bild“-Chef Julian Reichelt auf der Plattform „Nius“ schwere Vorwürfe gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann erhoben. Letzterer erwirkte nun eine einstweilige Verfügung vor Gericht.

Die Produktionsfirma Jan Böhmermanns, „Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld“, hat vor dem Hamburger Landgericht einen Sieg gegen das Portal „Nius“ und den ehemaligen „Bild“-Chef Julian Reichelt erzielt. Die Entscheidung basiert auf zwei Artikeln, die auf der Internetseite des Portals erschienen sind, und einem Video von Julian Reichelt.

In den Artikeln und dem Video wurden unzulässige Verdächtigungen gegen Böhmermann, das ZDF und das Bundesinnenministerium geäußert, entschied jetzt das Landgericht. Über die einstweilige Verfügung gegen diese Aussagen hatte zuerst das Portal „DWDL“ berichtet.

Hintergrund des Gerichtsstreits war eine Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ aus dem Jahr 2022. Hier stellte Jan Böhmermann die Kompetenz des damaligen Chefs des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, infrage. Besonders wurde die angebliche Russland-Nähe des Beamten kritisiert. Nach seiner Versetzung verklagte Schönbohm das ZDF. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) musste die Versetzung des Beamten in einem Ausschuss rechtfertigen.

Das Landgericht Hamburg entschied nun, dass viele Teile der Berichterstattung von „Nius“ und aus Reichelts Video rechtswidrig waren. So dürfe nicht mehr der Verdacht erweckt werden, dass Böhmermann und das Innenministerium Informationen ausgetauscht hätten, die zu der Abberufung Schönbohms geführt hätten. Zudem dürfe nicht angedeutet werden, das Bundesinnenministerium habe an der Sendung mitgearbeitet oder diese sogar in Auftrag gegeben, heißt es vom Landgericht.

Verboten ist auch das Schüren des Verdachts, eine bestimmte Person im Team des „ZDF Magazin Royale“ habe Verbindungen ins Innenministerium, erklärt das Gericht. Die Behauptung Reichelts, an den Vorwürfen zu einem Zusammenhang zwischen Schönbohm und dem russischen Geheimdienst sei „kein einziges Wort“ wahr, ist laut dem Gericht eine „unwahre Tatsachenbehauptung“.

Auch die Verdachtsberichterstattung auf „Nius“ war demnach unzulässig. Eine Verdachtsberichterstattung müsse die Gegenseite mit den Vorwürfen konfrontieren und eine Möglichkeit der Stellungnahme bieten. Da dies aber nicht geschehen sei, befand das Hamburger Landgericht die Berichterstattung als „unausgewogen“ und „unzulässig“.

Bereits vor wenigen Tagen hat sich Jan Böhmermann in einem Interview mit dem Branchenmagazin „Journalist“ gegen die Vorwürfe zu der entsprechenden Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ gewehrt.

So basiere die Sendung auf den Recherchen der „Zeit“, des „RBB“ und eigenen Untersuchungen. „Die Sendung steht seit einem Jahr unbeanstandet, wahrheitsgemäß und faktisch korrekt online – und wird jetzt politisch motiviert zum Komplott verschwurbelt“, erklärte Böhmermann im Interview.

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