Berlin Integrationsbeauftragte: Arbeitsverbote für Asylbewerber abschaffen
Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, darf zunächst nicht arbeiten. Die Staatsministerin für Migration, Reem Alabali-Radovan, will das ändern – und erhofft sich von Unternehmen mehr Flexibilität.
In der Regel können Geflüchtete in Deutschland nach drei Monaten arbeiten. Geht es nach der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, sollen sie in Zukunft nicht mehr so lange warten müssen. „Wir sollten allen Geflüchteten niedrigschwellig und unkompliziert Integration ermöglichen“, sagte die SPD-Politikerin im Gespräch mit unserer Redaktion. „Dazu gehört die Abschaffung von Arbeitsverboten und der schnelle Zugang zum Integrationskurs.“
Auch die Arbeitgeber seien gefragt: Obwohl sich Unternehmen gegenüber ausländischen Arbeitskräften grundsätzlich sehr offen zeigten, plädiert Alabali-Radovan für mehr Flexibilität. „Oft finden Eingewanderte keine Arbeit, weil ein Zertifikat fehlt oder der Abschluss eines Sprachkurses noch aussteht.“ Deutsch lerne man aber am besten auf der Arbeit – „in action“.
In Deutschland gibt es grundsätzlich in den ersten drei Monaten nach Ankunft ein Beschäftigungsverbot. Wenn das Asylverfahren nach neun Monaten noch nicht abgeschlossen ist, kann ein Asylbewerber eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Asylbewerber mit minderjährigen Kindern dürfen bereits nach sechs Monaten arbeiten. Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, darf während des Asylverfahrens allerdings keine Stelle antreten.
Gleichzeitig verteidigte Alabali-Radovan die Sonderregeln für ukrainische Geflüchtete. Darauf hatte sich die Europäische Union infolge des russischen Angriffskrieges geeignet. Flüchtlinge aus der Ukraine müssen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen, sie haben das Recht auf Sozialleistungen und eine Arbeitserlaubnis. „Ich finde, wir sollten dieses Vorgehen als Vorbild nehmen“, erklärte die Politikerin. „Wir sehen, dass Integration besser funktionieren kann, wenn sie von Tag eins ermöglicht wird.“
Zuletzt hatten jedoch mehrere Kommunen und Bundestagsabgeordnete beklagt, ukrainische Geflüchtete würden sich wegen des Bürgergelds nicht um Arbeit bemühen. Vorwürfe, die Alabali-Radovan nicht gelten ließ. „Natürlich wollen wir, dass die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt. Das gilt für alle, die sich langfristig in Deutschland aufhalten“, sagte sie. Allerdings gelinge das nicht „von heute auf morgen“.
Alabali-Radovan fügte hinzu: „Erstmal müssen die Menschen ankommen, viele haben Traumatisches erlebt.“ Doch die Integrationsbeauftragte erkennt einen positiven Trend. Im Vergleich zu 2022 sei die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus der Ukraine um 55.000 gestiegen.
Mit ihrer Forderung, Arbeitsverbote zu streichen, steht Alabali-Radovan nicht alleine da. So wollen auch die Grünen Geflüchteten einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. „Wir brauchen endlich eine vollständige Abschaffung der vielfach noch bestehenden Arbeitsverbote für Geflüchtete“, sagte Fraktionschefin Katharina Dröge der „Funke Mediengruppe“. Dies sei „kurzfristig umsetzbar“.
Auch Wirtschaftsvertreter sprechen sich für eine beschleunigte Arbeitsaufnahme aus. Angesprochen auf die Integration von Flüchtlingen in die Arbeitswelt, sagte Handwerkspräsident Jörg Dittrich unserer Redaktion: „Wir müssen da viel pragmatischer werden. Ein Unternehmer sollte selbst entscheiden, wen er in seinem Betrieb beschäftigen kann.“ Die sollte ohne Sprachtests und Integrationskurse möglich sein. „Wenn jemand arbeitet, lernt er die Sprache möglicherweise viel schneller – und integriert sich viel leichter.“