Auricher belästigte Ex-Freundin  Stalker landet vor dem Strafrichter

Marion Luppen
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Von Marion Luppen
| 27.09.2023 15:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Wer andere Menschen immer wieder mit Textnachrichten belästigt, macht sich wegen Nachstellung strafbar. Foto: Warmuth/dpa
Wer andere Menschen immer wieder mit Textnachrichten belästigt, macht sich wegen Nachstellung strafbar. Foto: Warmuth/dpa
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Weil er seine Ex-Freundin immer wieder mit Anrufen und Nachrichten belästigt hatte, stand ein 43-jähriger Auricher am Mittwoch vor Gericht. Der Staatsanwalt sieht in ihm einen hoffnungslosen Fall.

Aurich - Was vor mehr als neun Jahren als große Liebe begann, endete am Mittwoch für einen 43-jährigen Auricher mit einem Urteil des Strafrichters: Wegen Nachstellung (Stalking) ist der alleinerziehende Vater zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Der 43-Jährige schickte seiner ehemaligen Lebensgefährtin und Mutter seiner zweiten Tochter nach der Trennung immer wieder Textnachrichten und E-Mails, rief sie an, suchte ungebeten ihre Wohnanschrift in Aurich auf und legte ihr Geschenke und Grußkarten vor die Haustür, obwohl sie „erkennbar in Ruhe gelassen werden wollte“, wie der Staatsanwalt es ausdrückte. Als sie längst getrennt waren, wünschte er ihr „alles Gute zum Jahrestag“ und schrieb: „Neun Jahre ist es nun her, dass du die Frau meines Lebens geworden bist.“ Der Mann habe immer wieder Kontakt gesucht, um die Geschädigte in die Enge zu treiben und seiner Kontrolle zu unterwerfen, so der Vorwurf.

„Du Schlampe, ich töte dich!“

Bereits im April hatte das Amtsgericht Aurich einen Strafbefehl wegen Nachstellung gegen den Angeklagten erlassen. Selbst danach hörten die Versuche der Kontaktaufnahme nicht auf. Bei einer Begegnung in der Fockenbollwerkstraße soll es zum Eklat gekommen sein. Laut Anklageschrift rief der 43-Jährige der Ex-Freundin zu: „Du Schlampe, ich töte dich!“ Daraufhin stellte das Amtsgericht im Juli einen weiteren Strafbefehl wegen Nachstellung aus. Weil der Angeklagte dagegen Einspruch eingelegt hatte, wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht verhandelt.

Er habe sieben oder acht Jahre lang eine sehr harmonische Beziehung mit der Geschädigten geführt, erklärte der Angeklagte. Sie seien eine Patchworkfamilie gewesen. Sie habe einen Sohn mit in die Beziehung gebracht, er eine Tochter, und dann hätten sie noch eine gemeinsame Tochter bekommen. „Hals über Kopf“ habe ihn die Frau dann verlassen. „Von einem Moment auf den anderen war es vorbei. Das fiel mir alles sehr schwer.“ Auch für seine erste Tochter sei es schlimm gewesen, von einem Tag auf den anderen die Stiefmutter zu verlieren.

Bei jeder Begegnung den Stinkefinger

Die vielen Versuche der Kontaktaufnahme räumte der Angeklagte ein: „Das mit den Nachrichten stimmt alles.“ Was er jedoch entschieden zurückwies, war die angebliche Bedrohung in der Fockenbollwerkstraße. Er habe dort überhaupt nicht mit der Ex-Freundin gesprochen. Sie sei im Auto an ihm vorbeigefahren, als er an der Ampel stand, und habe ihm den Stinkefinger gezeigt, wie bei fast jeder Begegnung. Er habe ein freundschaftliches Verhältnis zu ihr gewollt, doch sie habe ihn mit Anzeigen überzogen, klagte der Mann. Wenn er die gemeinsame Tochter sehen wolle, gebe es immer Stress.

Die Ex-Freundin war vom Gericht nicht als Zeugin geladen worden. Richter, Staatsanwalt und Verteidiger einigten sich darauf, dass die Aussage nicht benötigt werde. Der angebliche Vorfall in der Fockenbollwerkstraße wurde daher als nicht erwiesen betrachtet. Es hätte Aussage gegen Aussage gestanden.

„Da kommen mir sehr starke Zweifel“

Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung, da der Angeklagte zur Tatzeit unter Bewährung stand und kurz nach Ausstellung des ersten Strafbefehls erneut der Ex-Freundin nachstellte. „Das ist schon eine extrem hohe Rückfallgeschwindigkeit“, sagte der Anklagevertreter. „Da kommen mir sehr starke Zweifel, dass wir hier noch eine positive Sozialprognose haben.“

Verteidiger Christian Mertens sah es anders. Aufgrund der nicht nachgewiesenen Bedrohung müsse die Strafe nun abgemildert werden, forderte er in seinem Plädoyer. Aufgrund des gemeinsamen Kindes sei es notwendig, dass sein Mandant Kontakt zur Ex-Freundin habe. Bei diesen Begegnungen schaukelten sich die Ex-Partner stets gegenseitig hoch. Seit Mai herrsche jedoch Funkstille. Der Angeklagte wies darauf hin, dass er sich sozialpsychiatrische Hilfe geholt habe und dass er seit drei Monaten eine neue Beziehung habe. „Ich hoffe, dass alles friedlich geregelt werden kann.“

Strafrichter Hartmann glaubte dem Angeklagten: „Sie zeigen, dass Sie gewillt sind, Ihr Verhalten zu ändern.“ Daher sei es gerechtfertigt, die Freiheitsstrafe erneut zur Bewährung auszusetzen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem muss der Mann eine Geldauflage von 400 Euro zahlen.

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