Berlin RBB-Mitarbeiter kritisieren kirchliche Programmanteile
Die Kirchen haben im Programm der ARD eine Sonderstellung, da sie ihr eigenes Programm gestalten können. Gegen diese Bevorzugung wehren sich nun Mitarbeiter des RBB und fordern Gleichberechtigung im Sender.
Der Redaktionsausschuss des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) wendet sich gegen die Senderechte der Kirchen im Programm der ARD-Anstalt. Es sei „nicht nachvollziehbar, warum die Kirchen nach wie vor selber im RBB Programm machen dürfen – ein Recht, was keiner anderen Gruppierung eingeräumt wird“, schreibt der Ausschuss in seiner Stellungnahme zur geplanten Reform des RBB-Staatsvertrags, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt.
Weiter heißt es: „Entweder bekommen auch andere gesellschaftliche Gruppen die Möglichkeit, Programm zu machen – oder alle sind gleichermaßen Gegenstand journalistischer Berichterstattung.“
Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg wollen die gesetzlichen Regeln für den RBB in einigen Bereichen deutlich ändern. Dazu haben sie Ende August einen Entwurf für einen neuen Staatsvertrag für die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt vorgelegt.
Darin werden Kirchen und anderen für die Bevölkerung bedeutsamen Religionsgemeinschaften weiterhin Sendezeiten etwa für die Übertragung von Gottesdiensten zugesprochen. Einschränkend hinzukommen soll die Bedingung, dass sich die Gemeinschaften nicht gegen die Werte des Grundgesetzes oder der Landesverfassungen richten dürfen.
Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben traditionell ein sogenanntes Drittsenderecht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Neben der Übertragung von Gottesdiensten umfasst dies auch andere Formate wie zum Beispiel Morgenandachten im Radio. Diese sogenannten Verkündigungssendungen verantworten die Kirchen, nicht die Redaktionen der Sender. Diese stellen aber das Budget für diese kirchlichen Sendungen.
Auf der Internetseite der „Kirche im HR“ erklären die zugehörigen Kirchen, drei katholischen Bistümer und zwei evangelische Landeskirchen, zu der Stellung der Kirche: „Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Radiolandschaft in Deutschland föderal gestaltet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte zur demokratischen Willensbildung beitragen. Die Kirchen galten als eine wichtige Kraft für den Aufbau und den Zusammenhalt in der jungen Bundesrepublik. Sie bekamen deshalb Anspruch auf eigene Sendezeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“.
Weiterhin sei auch in der EU das Radio nicht nur ein Wirtschaftszweig, sondern auch ein Kulturgut. Zu dieser Kultur trage die Kirche bei.
Mit der Änderung des Staatsvertrags wollen Berlin und Brandenburg unter anderem Gehalt und Macht der Intendanten beschneiden. Künftig soll es mehr geteilte Verantwortung sowie mehr Kontrolle und Transparenz geben. Das Inkrafttreten der neuen Regeln ist nach Verabschiedung durch die Landesparlamente im 1. Quartal 2024 geplant.
Nachdem der damaligen Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, Verschwendung von Geldern und Vetternwirtschaft vorgeworfen wurde, wurde Schlesinger im Sommer 2022 fristlos entlassen. Der Sender will nun Gelder einsparen.