Berlin  Fünf Jahre nach Missbrauchsstudie: Was hat sich in der Kirche seitdem verändert?

Jule Pinno
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Von Jule Pinno
| 26.09.2023 13:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die MHG-Studie deckte viele Fälle von Missbrauch in der katholischen Kirche auf. Foto: picture alliance/dpa | Uwe Lein
Die MHG-Studie deckte viele Fälle von Missbrauch in der katholischen Kirche auf. Foto: picture alliance/dpa | Uwe Lein
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Vor fünf Jahren wurde die MHG-Studie veröffentlicht, die erstmals das Ausmaß von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche wissenschaftlich beleuchtete. Was hat sich seitdem getan?

Fünf Jahre ist es her, dass die MHG-Studie, besser bekannt als Missbrauchsstudie, veröffentlicht wurde und tausende Fälle von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche aufdeckte. Was hat sich seitdem getan? Hat die Kirche die Zeit zur Aufarbeitung oder zur Verdrängung genutzt?

Die MHG-Studie war ein Forschungsprojekt, das Fälle von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche und die damit zusammenhängenden Strukturen untersuchte und aufdeckte. Die Studie umfasste die Analyse von Tausenden von Dokumenten und Berichten, Interviews mit Opfern und Tätern sowie die Auswertung von Archivmaterial aus den Diözesen in dem Zeitraum von 1946 bis 2015. MHG ist die Abkürzung für die Institutsstandorte der beteiligten Wissenschaftler „Mannheim, Heidelberg und Gießen“.

Die Ergebnisse der Studie wurden 2018 veröffentlicht. Der finale Bericht trug den Titel „Untersuchung sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“.

1670 Geistliche werden laut den Ergebnissen beschuldigt, sexuellen Missbrauch begangen zu haben – 4,4 Prozent aller untersuchten Kleriker. Die Studie verzeichnete außerdem 3677 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Dabei wurden als entscheidende Faktoren für diese Missbrauchsfälle asymmetrische Machtverhältnisse und das geschlossene System innerhalb der katholischen Kirche identifiziert. Das geschlossene System meint hier die systematische Vertuschung innerhalb der Kirche.

Der Leiter der Studie, Harald Dreßing, betonte in der Vergangenheit allerdings die begrenzte Aussagekraft der Untersuchung. Er wies darauf hin, dass Akten vernichtet oder manipuliert wurden und viele Vorfälle entweder nicht dokumentiert oder nicht öffentlich bekannt waren, schreibt das „Domradio“.

Zudem hatten die Forscher nicht die Erlaubnis, eigenständig auf die Kirchenarchive zuzugreifen, sondern waren auf die Informationen angewiesen, die ihnen von Beauftragten der Bistümer zur Verfügung gestellt wurden.

In dieser Statista-Grafik sehen Sie, die Entwicklung der Kirchenaustritte in der katholischen Kirche.

Seit die Studie 2018 veröffentlicht wurde, steigen die Austrittszahlen der katholischen Kirche. Alleine 2022 traten mehr als eine halbe Million Menschen aus der katholischen Kirche aus.

Aufgrund der Studie rief die katholische Kirche 2020 den Synodalen Weg ins Leben. Dieser zielte darauf ab, die in der Studie analysierten Risikofaktoren zu diskutieren und möglicherweise umzusetzen. Zu den Risiken der Kirche gehörten unter anderem, die Sexualmoral, das Zölibat und die Machtstrukturen innerhalb der katholischen Kirche. Im März 2023 endetet der Synodale Weg.

Viele essenzielle Punkte können aber nicht von der deutschen Kirche allein beschlossen werden. Dafür sind Beschlüsse des Vatikans (oder eben in letzter Instanz des Papstes) in Rom nötig. Die katholische Kirche versteht sich als Weltkirche. Aus diesem Grund konnte der Synodale Weg beispielsweise nicht, die Aufhebung des Zölibats für Priester fordern oder gar beschließen. Stattdessen wurde nur die dringende Bitte an Papst Franziskus weitergeleitet, über diese Pflicht noch einmal gründlich nachzudenken. Das Gleiche gilt bei der Frage nach dem Zugang zu Weiheämtern für Frauen: Eigentlich wollten die Synodalen den vollen Zugang von Frauen, auch zum Priesteramt. Aber aus Rücksicht auf Rom wurde nur die Forderung nach dem Diakonat, eine Stufe unter dem Priesteramt, auch für Frauen beschlossen.

Die Ergebnisse wurden dem Papst wenig später vorgelegt. Rom äußerte wiederholt starke Kritik und forderte die Trennung von Reformthemen und der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen.

Die MHG-Studie formulierte hingegen konkrete Empfehlungen für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. Diese beinhalteten die Einführung einer neuen Aktenführung, die Förderung von Transparenz und die Festlegung einer einheitlichen Vorgehensweise zur Aufarbeitung in allen 27 Bistümern.

In der Folge vereinbarten die Bischöfe gemeinsam mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung Standards für die Aufarbeitung, darunter die Einrichtung diözesaner Betroffenenbeiräte, um Betroffene von sexuellem Missbrauch aktiv in den Aufarbeitungsprozess einzubeziehen. Trotz dieser Vereinbarungen haben einige Bistümer bis heute keine Aufarbeitungskommission eingerichtet. In einigen Betroffenenbeiräten gab es zudem erhebliche Konflikte und Rücktritte, berichtet das „Domradio“.

Ein weiterer elementarer Faktor in der Aufarbeitung sind die Entschädigungszahlungen. Als Schmerzensgeld stand Betroffenen bislang nur bis zu 50.000 Euro zu. Das soll sich in Zukunft ändern.

Im August teilte die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) mit, dass sie in Zukunft ein Urteil des Landgerichts Köln vom 13. Juni bei der Bestimmung der Höhe des Schmerzensgelds berücksichtigen werde.

Das Urteil in Köln hatte dem ehemaligen Messdiener Georg Menne Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zugesprochen, da er als Kind jahrelang von einem Priester missbraucht worden war. Das Urteil verpflichtet das Erzbistum Köln, die finanzielle Entschädigung zu zahlen. Trotz bekannter Vorwürfe ließ es den Kleriker weiterhin in der Seelsorge tätig sein.

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