Vergabe von Grundstücken Beim Bauplatzverkauf sind Jüngere begehrter
Ländliche Gemeinden umgarnen junge Familien und Paare, indem sie sie bei der Bauplatzvergabe bevorzugen. Manche älteren Bewerber fühlen sich dadurch diskriminiert.
Uplengen/Rhauderfehn/Jümme/Moormerland - Uplengen hat es vorgemacht, Rhauderfehn und andere Gemeinden im Kreis Leer praktizieren es ebenfalls: Bei der Vergabe von Grundstücken in gemeindeeigenen Neubaugebieten haben junge Familien den ersten Zugriff, Ältere hingegen oft das Nachsehen. Hier und dort ist deshalb von Altersdiskriminierung die Rede. Das ist es aber nicht, denn die Vergabe von Bauland gilt als staatliches Handeln, was wiederum nicht unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes fällt. Die bevorzugte Bauplatzvergabe an Jüngere zeige die Lücken des Diskriminierungsschutzes in Deutschland auf, heißt es dazu auf Anfrage dieser Zeitung bei der Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes in Berlin. Es sei folglich eher ungewiss, ob entsprechende Klagen abgewiesener Kaufinteressenten gegen die Kommunen erfolgversprechend seien.
Rhauderfehn
Im vergangenen Jahr hatte Rhauderfehns Bürgermeister Geert Müller erklärt, seine Gemeinde gehöre im Landkreis Leer zu den Kommunen mit besonders hohem Altersdurchschnitt. Deshalb stelle sie jungen Leuten und Paaren priorisiert Bauplätze bereit. „Das wird häufig als diskriminierend bemängelt. Die Kritik halten wir aber aus“, hatte Müller betont.
Uplengen
Heinz Trauernicht, Bürgermeister der Gemeinde Uplengen, sagt, er teile Müllers Begründung voll und ganz. Die aktuellen Vergaberichtlinien der Gemeinde Uplengen bevorzugten Bewerberinnen und Bewerber, die bislang noch nicht Eigentümer eines Bauplatzes oder eines Wohnhauses seien. Trauernicht: „Wir fördern somit den Zuzug beziehungsweise die Ansiedlung von jungen Familien.“ Wenn diese Bewerber ihre Grundstücke hätten, würden die dann noch freien Areale Bewerbern angeboten, die bereits Wohneigentum haben. Voraussetzung sei jedoch, dass diese Käufer ihren neuen Wohnsitz auch selbst bewohnten. „Somit soll erreicht werden, dass der bisherige Wohnraum der Bewerber anderweitig vermietet oder verkauft und damit dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt wird“, erklärt der Uplengener Bürgermeister.
Die Gemeinde Uplengen habe in den vergangenen Jahren mehr als 200 Bauplätze ausgewiesen, die überwiegend an Bewerber ohne Wohneigentum verkauft worden seien. Rat und Verwaltung in Uplengen sind laut Trauernicht nicht der Auffassung, dass ihr Vorgehen Ältere diskriminiert. Aktuell sei es allerdings so, dass sich gerade die jungen Bewerber aufgrund der konjunkturellen Entwicklung und wegen der Kostensteigerungen vom Bausektor zurückzögen und deshalb wieder mehr andere Bewerber kommunale Bauplätze bekämen. „Trotzdem“, das kündigt Heinz Trauernicht an, „werden wir aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen im Bausektor die Vergabe der noch wenigen freien Bauflächen sehr aktuell und dynamisch betrachten müssen.“
Jümme
In der Samtgemeinde Jümme sind nach Angaben von Bürgermeister Christoph Busboom in den zurückliegenden Jahren kommunale Bauplätze nicht nach ausgewählten Kriterien abgegeben worden. Busboom: „Aktuell gibt es bei uns im politischen Raum aber Diskussionen und Vorstöße, um die Bauplatzvergabe über Kriterien zu steuern.“ Die Gemeinde Detern habe bereits eine Richtlinie beschlossen, auf deren Grundlage zukünftige Bauplatzverkäufe erfolgen sollten. Die Samtgemeinde sei darüber hinaus bemüht, bei Baugebietsentwicklungen durch Dritte auf die Vergabe einzuwirken, indem ein Teil der Grundstücke nach den Kriterien der Gemeinde veräußert werden müsse.
Jümmes Bürgermeister meint: „Aus der persönlichen Sicht betroffener Menschen ist der Vorwurf der Altersdiskriminierung zunächst nachvollziehbar.“ Jedoch gebe es durchaus Argumente für die bevorzugte Grundstücksabgabe an junge Menschen/Familien. Gerade im ländlichen Raum wie in der Samtgemeinde Jümme müsse einer Überalterung der Bevölkerung und einer Abwanderung junger Menschen entgegengewirkt werden. Ein Aussterben der Orte und der Ortsgemeinschaften könne so vermieden werden. Im Gegenzug, so Busboom, gebe es in der Samtgemeinde Bestrebungen und Überlegungen zu alternativen Wohnformen im Alter.
Moormerland
Aus der Gemeinde Moormerland berichtet Bürgermeister Hendrik Schulz, dass für Bauplätze im Warsingsfehner Neubaugebiet W49 der Zuschlag nach einem Punktesystem erfolgt sei. Junge Familien seien dabei bevorzugt worden. Faktoren wie zum Beispiel die Frage nach schon vorhandenem Wohneigentum hätten zum Ausschluss von Interessenten geführt. Derzeit würden in Moormerland gerade zwei neue Baugebiete auf den Weg gebracht. Für die müsse der Gemeinderat noch Vergabekriterien beschließen – sofern er die wolle.
Bürgermeister Schulz meint: „Naturgemäß ist es bei Betrachtung des demografischen Wandels und seiner Auswirkungen notwendig, junge Menschen im Gemeindegebiet anzusiedeln und zu halten.“ Das wirke sich positiv auf den Erhalt vorhandener Infrastruktur aus und helfe zudem bei der Ansiedlung von neuen Angeboten.“ Dabei gehe es auch um soziale Aspekte, die eine gesunde Durchmischung von Jung und Alt mit sich bringe.
In Moormerland habe sich gezeigt, dass das gewählte Verfahren gepasst habe. Es hätten sich nur wenige ältere Menschen um Bauplätze beworben, weil schon im Vorfeld kommuniziert worden sei, wie der Verkauf erfolgen werde. Offenbar deshalb habe es später im Auswahlverfahren auch keine Spannungen gegeben.