Osnabrück  Energieberater zum Heizungsgesetz: „Uns droht ein heißer Herbst“

Dominik Bögel
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Von Dominik Bögel
| 21.09.2023 16:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Das Heizungsgesetz hat die Gemüter erhitzt und lässt viele Immobilienbesitzer fragend zurück. Foto: dpa/Thomas Banneyer
Das Heizungsgesetz hat die Gemüter erhitzt und lässt viele Immobilienbesitzer fragend zurück. Foto: dpa/Thomas Banneyer
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Das kontroverse Heizungsgesetz ist beschlossene Sache, doch viele Sorgen bleiben. So sei es illusorisch, dass Häuser direkt ans Fernwärmenetz angeschlossen würden, meint Energieberater Stefan Bolln. Hinsichtlich sinkender Fördersummen fürchtet er einen „heißen Herbst“.

In unserem Expertentalk „Heizungsgesetz: Was kommt auf Mieter und Hauseigentümer zu?“ hat unser Moderator Michael Clasen mit renommierten Experten aus der Energiebranche über das vor Kurzem beschlossene Gebäudeenergiegesetz gesprochen, das ab Januar 2024 in Kraft tritt. Auf Immobilienbesitzer kommen gravierende Änderungen zu.

Für Neubauten in Neubaugebieten gilt ab dem 1. Januar 2024, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit regenerativen Energien betrieben werden muss, bei Bestandsbauten und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten längere Übergangsfristen, fasst Stefan Bolln, Vorsitzender des Verbands der Energieberater, das Gesetz zusammen. In Großstädten ist der 30. Juni 2026 Stichtag für Bestandsbauten, in kleineren Gemeinden der 30. Juni 2028.

Schauen Sie sich den Expertentalk hier in voller Länge an:

Eine Ausnahme gilt, wenn ein kommunaler Wärmeplan vorliegt. In den Kommunen werde erst einmal beraten, wie die Wärmeversorgung vor Ort überhaupt stattfinden solle, so Bolln. Gibt es eine Wärmeleitung für Fern- oder Nahwärme und falls nicht, wie soll die Wärmeversorgung aussehen? Steht ein solcher kommunaler Wärmeplan, gilt auch für Bestandsbauten, dass sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Tatsächlich sei dies in bestimmten Fällen so, bestätigt Marius Miehe. „Es ist häufig der Fall, dass Gebäude zur Landesverteidigung und öffentliche Gebäude von Immobilien-Regelungen ausgenommen sind. Mit der Einschränkung, dass diese deren Zweck entgegenstehen müssen“, klärt der Geschäftsführer der Niedersächsischen Schornsteinfegerinnung auf. Die meisten öffentlichen Gebäude würden dem Gesetz folglich unterliegen, doch dürfte es auch manche Ausnahme geben. Bis 2045 müssten dann jedoch auch alle öffentlichen Gebäude klimaneutral heizen, ergänzt Reporter Tobias Schmidt.

Laut Bolln sei dies eine „trügerische Hoffnung.“ Bei der kommunalen Wärmeplanung gehe es zuvorderst darum zu planen, wie die benötigte Wärme überhaupt zu erzeugen sei. „Wärmeplanung heißt nicht Wärmenetz. Ein Großteil der Gebäude wird erst weiter individuell beheizt werden.“ Er glaube, dass auch 2050 noch immer „mindestens 50 Prozent“ aller Haushalte nicht am Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen sein werden.

Vor allem auf dem Land werde dies der Fall sein, so die Einschätzung von Marius Miehe: „Auf dem platten Land Nahwärmeleitungen zu verlegen ist illusorisch, dies wird sich eher auf Ballungsräume fokussieren, wo es sich rentiert.“ Aber auch dort gelte es die Netze anzupassen, damit der Strom der erneuerbaren Energien diese zielgenau erreiche.

In Wasserstoff sieht Stefan Bolln nicht die Zukunft. „Es gibt eine Wasserstoffstrategie, aber auch der wird ohne Netz nicht die meisten Gebäude erreichen. Zudem brauchen wir Wasserstoff an anderen Stellen dringender: In der Industrie oder im Schwerlastverkehr.“ Es werde mit der Zeit zwar mehr Wasserstoffnetze geben, „aber nicht für die breite Masse“.

In diesem Zusammenhang sei vor allem die Größe der Heizflächen relevant, erklärt Schornsteinfeger Marius Miehe: „Wenn diese möglichst überdimensioniert sind und ich es schaffe, meine Vorlauftemperatur an kalten Tagen auf etwa 55 Grad zu begrenzen, dann lohnt sich der Einbau einer Wärmepumpe mit einem Wirkungsgrad von knapp 300 Prozent“, so der Schornsteinfeger.

Um diese Werte zu ermitteln, empfehle sich eine umfassende Analyse des Gebäudes über einen individuellen Sanierungsfahrplan und eine genaue Bestimmung der Vorlauftemperatur über einen hydraulischen Abgleich. „Ich kann jedem nur empfehlen, einen hydraulischen Abgleich vorzunehmen. Auch wenn dann rauskommt, dass es nicht für eine Wärmepumpe reicht, kann man einen langfristigen Plan für das Gebäude erstellen, um zehn bis 15 Prozent Energie einzusparen“, erklärt Miehe. Wichtig sei es stets, sich vorher bei Handwerkern und Energieberatern zu informieren.

Für eine Wärmepumpe für ein einzelnes Gebäude müsse man mit Kosten zwischen 10.000 Euro und 30.000 Euro rechnen, sagt Martin Rathsack. Hinzukämen noch die Installationskosten, die um 3000 Euro lägen. Man solle sich aber immer mehrere Meinungen zum Preis einholen, ergänzt Stefan Bolln. Aber Achtung: In den vergangenen Jahren seien viele überteuerte Angebote auf den Markt gekommen, die unverhältnismäßig seien.

Weiterlesen: Studie beweist: Wärmepumpen sind langfristig günstiger als Gasheizungen

Bei manch einem Immobilienbesitzer geht die Angst um, die versprochenen Fördersummen könnten nach Start des Gesetzes sinken. Derzeit liegt der Fördersatz bei maximal 60.000 Euro. „Die aktuellen Regeln gelten noch bis zum 31. Dezember.

Danach wird die maximale Fördersumme auf 30.000 Euro für die erste Immobilie reduziert. Für die zweite bis sechste Wohneinheit bei 10.000 Euro und ab der siebten bei 3000 Euro“, so Stefan Bolln. „Vielleicht wird sich aber im Oktober und November hier noch einiges ändern, da steht uns ein heißer Herbst bevor.“

Martin Rathsack ergänzt: „Dass die Förderung aber tatsächlich so weit abfällt, ist noch nicht sicher. Wer vorher einen individuellen Förderplan für seine Immobilie erstellen lässt, dürfte mehr als die angekündigten 30.000 Euro erhalten“, vermutet er. Dann könnte es unter Umständen gar bei den jetzigen 60.000 Euro bleiben.

Seine Hand will er dafür aber nicht ins Feuer legen. „Problematisch ist, dass das Gesetz jetzt steht, aber die genauen Regelungen zur Förderung noch nicht beschlossen“ sind, sagt der Jurist. Es gelte nun abzuwarten, bis die finalen Förderrichtlinien feststünden.

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