E-Auto-Schilderwald  Deshalb dürfen an manchen E-Ladesäulen nur Verbrenner parken

| | 21.09.2023 12:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
An dieser Ladesäule dürfen nur Autos mit E-Kennzeichen parken – laden müssen sie aber nicht. Dafür fehlt das Zusatzschild „während des Ladevorgangs“. Foto: Noglik
An dieser Ladesäule dürfen nur Autos mit E-Kennzeichen parken – laden müssen sie aber nicht. Dafür fehlt das Zusatzschild „während des Ladevorgangs“. Foto: Noglik
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An Ladesäulen für Elektro-Autos finden sich die wildesten Schilder-Kombinationen. Manche sogar dafür, dass E-Autos dort rechtlich gar nicht abgestellt werden dürfen. Wir zeigen Beispiele.

Ostfriesland - Mitte September hat der Fall einer Tesla-Fahrerin aus Koblenz Schlagzeilen gemacht, nachdem RTL über ihren Fall berichtet hatte: Die Frau hatte ihr Elektro-Auto an einer Ladesäule abgestellt, das Fahrzeug angesteckt und Strom getankt. Nach einiger Zeit erhält sie Post vom Ordnungsamt: Sie soll 55 Euro Verwarngeld zahlen, weil sie „unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge“ geparkt habe. Ein schlechter Scherz oder Unvermögen der Beamten? Nein, gültige Rechtslage. Denn der Tesla der Frau hat kein „E“ auf dem Kennzeichen, und entsprechend der Beschilderung der Ladesäule hätte er eins haben müssen, obwohl die meisten wissen, dass es keinen Verbrenner-Tesla gibt. Wir klären über den Schilder-Dschungel auf – und so viel sei schon jetzt gesagt: Es gibt so einige Überraschungen.

Wie ist die Schilder-Situation in Ostfriesland?

Die Situation ist sehr durchwachsen, eine einheitliche Beschilderung gibt es den Erfahrungen des Autors dieses Textes, der selbst elektrisch unterwegs ist, nicht. Wir haben ein paar Beispiele gesammelt und erläutern, was bei diesen Schildern jeweils gilt.

Wird das blaue Parkplatz-Schild mit dem „Stecker-Auto“ aus dem Elektromobilitätsgesetz (EMoG) kombiniert, dürfen auf diesem Parkplatz alle Autos parken, die ein E-Kennzeichen haben – also auch Plug-In-Hybride oder Wasserstofffahrzeuge, obwohl letztere gar keinen Strom tanken können. Es ist dann übrigens auch völlig egal, ob man sein Auto lädt oder nicht – heißt: Auch wer sein E-/Hybrid-/Wasserstoff-Auto dort einfach nur zum Parken abstellt, riskiert kein Knöllchen – zieht dafür aber garantiert den Unmut anderer Ladewilliger auf sich, deren Säule gerade blockiert wird.

In dieser Kombination dürfen ausschließlich Fahrzeuge zum Laden abgestellt werden. Ist die Batterie voll, muss der Parkplatz wieder geräumt werden.

Hier dürfen alle E-Fahrzeuge parken – auch, wenn sie kein E-Kennzeichen haben. Ansonsten gilt dasselbe wie oben: Ein Ladevorgang ist nicht nötig, um gesetzeskonform zu handeln. Es sei denn, es wurde das Zusatzzeichen „Während des Ladevorgangs“ angebracht.

Diese Kombination ist ein häufig gemachter Fehler. Auch, wenn der Aufsteller bezwecken will, dass diese Parkflächen für E-Auto-Fahrer frei gehalten werden sollen, bedeutet diese Kombination genau das Gegenteil: „Frei“ bedeutet im Straßenverkehrsrecht immer „ausgenommen“. In diesem Fall würde das bedeuten, dass auf diesem Parkplatz jeder sein Auto abstellen darf – außer Fahrer von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen. Analog gilt das für das Schild „Elektrofahrzeuge frei“, nur dann eben für alle E-Fahrzeuge.

Das Ganze lässt sich auf die Spitze treiben: Hier dürfen zwar Autos mit E-Kennzeichen parken, aber nur dann, wenn sie gerade nicht aufgeladen werden. Das Beispiel dient nur zum Veranschaulichen der Skurrilität des Ganzen, wurde vom Autor dieses Textes in freier Wildbahn aber noch nicht entdeckt.

Wie sieht es mit Verbrennern aus?

Die meisten der oben genannten Kombinationen eint, dass Autos mit Verbrenner-Motor dort nicht abgestellt werden dürfen. Fehlen beschränkende Schilder, darf aber auch der 3-Liter-Diesel vor der Ladesäulen abgestellt werden, ohne ein Verwarngeld zu riskieren. Dass das ignorant gegenüber der Elektromobilität ist, sei mal dahingestellt. Doch wie oft kommt es vor, dass sich Menschen bei den ostfriesischen Städten wegen Verbrenner-Falschparkern beschweren? Wir haben mal nachgefragt.

„Das kommt eher selten vor“, schreibt Eduard Dinkela von der Stadt Emden. „Aus Sicht des Fachdienstes Straßenverkehr werden diese Parkplätze grundsätzlich akzeptiert und selten fremdgenutzt. In 2023 wurden derartige Verstöße im mittleren zweistelligen Bereich erfasst.“ Patrick Düselder von der Stadt Leer beziffert die Fälle auf weniger als fünf pro Jahr, und die Stadt Aurich verweist darauf, dass alle Ladesäulen in der Stadt auf Privatparkplätzen installiert seien und man daher nicht für die Verfolgung von Verstößen zuständig sei.

Der größte Ladesäulen-Betreiber in Ostfriesland ist die EWE mit ihrem Angebot „EWE Go“. „Uns werden (…) nur wenige unberechtigt parkende Fahrzeuge im Monat gemeldet“, heißt es dort auf Nachfrage. Und wie werden Verstöße in den wenigen Fällen geahndet? „Wenn es sich um öffentliche Parkflächen handelt, verweist der Support auf das Ordnungsamt, das in diesem Fall dafür zuständig ist, Verstöße zu sanktionieren. Auf privaten Parkflächen von Standortpartnern kann ‚EWE Go‘ als Ladestationsbetreiber ebenfalls keine Verstöße sanktionieren“, heißt es dazu in Oldenburg. Bedeutet: Im letzten Fall wäre der Supermarkt, der Tankstellenbetreiber, … zuständig.

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