Morddrohung gegen Ulf Thiele  Was weiß das Innenministerium über ein „rechtes Netzwerk“?

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 14.09.2023 21:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Wenn Politiker bedroht werden, gibt es teilweise Polizeischutz. Symbolfoto: Stache/dpa
Wenn Politiker bedroht werden, gibt es teilweise Polizeischutz. Symbolfoto: Stache/dpa
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Der ostfriesische Landtagsabgeordnete Ulf Thiele ist nicht der Einzige, der von der Morddrohung eines „rechten Netzwerks“ betroffen ist. Das hat Niedersachsens Innenministerium auf Anfrage mitgeteilt.

Ostfriesland/Hannover - „Jeder Einzelne von euch wird für jede einzelne Tat mit eurem Leben bezahlen.“ Diese Drohung hat ein selbsternanntes „rechtes Netzwerk“ an Abgeordnete „linker Parteien“ gerichtet – unter anderem an den CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele aus dem Landkreis Leer.

Wenn Politiker bedroht werden, gibt es teilweise Polizeischutz. Symbolfoto: Stache/dpa
Wenn Politiker bedroht werden, gibt es teilweise Polizeischutz. Symbolfoto: Stache/dpa

Als angebliche „Taten“ der Politiker werden unter anderem „Rassenschändung“ und „Genozid“ an „weißen Frauen“ genannt. In der Droh-Mail vom 24. August heißt es weiter: „Egal was, ihr werdet dafür bluten. Wir wissen, wo ihr wohnt, arbeitet, eure Zeit mit euren Familien verbringt [...] – wir beobachten euch!“

Was und warum

Darum geht es: Um Morddrohungen gegen Politiker in Ostfriesland und darüber hinaus.

Vor allem interessant für: Leute, die auf unterschiedlichen Ebenen Politik machen.

Deshalb berichten wir: Weil der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele aus dem Landkreis Leer eine Droh-Mail erhalten hat und sich nun das niedersächsische Innenministerium dazu geäußert hat.

Den Autor erreichen Sie unter: a.ellinger@zgo.de

Unsere Redaktion hat das niedersächsische Innenministerium gefragt, an wie viele Abgeordnete diese Mail ging und gegebenenfalls an welche weiteren Personen. Um die Frage „landesweit“ beantworten zu können, hat das Ministerium eine „behördenweite Abfrage“ gestartet. Das Ergebnis: „Aktuell sind in Niedersachsen entsprechende Sachverhalte im unteren einstelligen Bereich polizeilich bekannt geworden, die Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages betreffen“, berichtete das Ministerium. „An wie viele Adressaten ein entsprechendes Schreiben tatsächlich gerichtet wurde, kann nicht sicher gesagt werden, da gegebenenfalls nicht jeder Sachverhalt zur Anzeige gebracht wurde.“

Abgeordnete von SPD und CDU mit dem Tod bedroht

Auch der ostfriesische Abgeordnete Thiele hat sich nicht sofort zu einer Strafanzeige entschieden. Nachdem jedoch zweimal innerhalb von ein paar Tagen gefälschte Notrufe bezüglich seiner Wohnadresse abgesetzt worden waren, entschloss er sich, rechtliche Schritte einzuleiten.

Das Swatting – also die absichtlich ausgelösten Fehlalarme – zum Nachteil von Politikern richtete sich laut Innenministerium in den vergangenen Wochen gegen Mitglieder von CDU, SPD und AfD. Von der E-Mail mit Todesdrohung sind nach bisherigen Informationen des Ministeriums Abgeordnete von CDU und SPD betroffen.

Wie schätzen Niedersachsens Sicherheitsbehörden die Gefahrenlage ein?

„Im vorliegenden Sachzusammenhang liegen der Polizei Niedersachsen aktuell keine Erkenntnisse hinsichtlich konkreter Gefahren für die betroffenen Personen oder ihr persönliches Umfeld vor“, schreibt das Innenministerium. „Darüber hinaus liegen der Polizei sowie dem Verfassungsschutz Niedersachsen derzeit auch keine Erkenntnisse zu Zuordnungen zu einem im Phänomenbereich der ,Politisch motivierten Kriminalität – rechts‘ verorteten Netzwerk in Niedersachsen vor.“

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Das Innenministerium betont: „Die Niedersächsische Landesregierung, ihre Behörden und Einrichtungen nehmen die politisch motivierten Straftaten zum Nachteil von Amts- und Mandatstragenden und die damit einhergehende Verunsicherung der betroffenen Menschen sowie die negativen Auswirkungen für die Angehörigen, die Demokratie und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sehr ernst.“ Es seien deshalb verschiedene Maßnahmen, Konzepte beziehungsweise Programme initiiert worden: „Diese zielen unter anderem darauf ab, die Sicherheit und den Schutz von Amts- und Mandatstragenden zu gewährleisten.“ Als „häufig vertretene Tatmittel im Kontext von strafrechtlich relevanten Sachverhalten“ seien „wiederkehrend das Internet und Schreiben/Briefe zum Nachteil von Amts- und Mandatstragenden festzustellen“.