Fünf entscheidende Punkte  Katze aus dem Tierheim – wer kriegt sie und wer nicht?

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 12.09.2023 08:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Entscheidung für oder gegen eine Vermittlung ist individuell, aber es gibt wichtige Punkte. Foto: Pixabay
Die Entscheidung für oder gegen eine Vermittlung ist individuell, aber es gibt wichtige Punkte. Foto: Pixabay
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Gut, dass die Tierheime Acht geben, wer eine Katze bekommt, sagen die einen – viel zu streng, die anderen. Nach diesen fünf Punkten wird entschieden, wer Tiere aufnehmen darf.

Bunde/Landkreis Leer - Ein Seniorenpaar aus Bunde bekam ihr Wunschtier aus dem Tierheim nicht. Sie wollten gern eine junge Katze aufnehmen, hatten bereits zwei ältere Katzen. Wegen des Alters der Bunder und dem der bereits vorhandenen Haustiere wollte das Tierheim Stapelmoor kein Kätzchen vermitteln.

In Zeiten, in denen viele Tierheime Aufnahmestopps verhängen müssen, brachte das zahlreiche unterschiedliche Reaktionen zutage: Es meldeten sich viele Leserinnen und Leser, die es gut finden, dass Tierheime sich an Abgabekriterien halten, andere fanden es nicht gut. Aber: Wie sehen die Kriterien eigentlich aus? Eins vorweg: „Die Kriterien bei der Vermittlung sind bei uns sehr individuell und hängen vor allem von dem Tier ab, für das Interesse besteht“, sagt die 3. Vorsitzende Christina Busch vom Tierschutz im Landkreis Leer, der die Einrichtung in Jübberde betreibt. Es gehe auch darum, Alternativen aufzuzeigen, die Gründe zu erklären – viele würden sie verstehen und ein anderes Tier aufnehmen. Unter anderem geht es um diese Punkte:

Punkt 1: Alter

Grundsätzlich spielen die Lebensumstände der Personen eine Rolle – auch das Alter: „Bei sehr jungen Menschen, die zum Beispiel noch in der Ausbildung oder im Studium sind, fragen wir genau nach, ob das Tier auch in fünf Jahren noch in die dann vielleicht stark veränderten Lebensumstände passen wird“, so Busch. Interessierten sie sich für einen großen Hund mit starkem Bewegungsdrang empfehlen wir dann vielleicht einen kleinen Hund, der bei einem Umzug zum Beispiel auch in eine Wohnung mit Treppen mitgenommen werden könne.

Passen Hund und Halter zusammen? Foto: Pixabay
Passen Hund und Halter zusammen? Foto: Pixabay
„Bei Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und auch bei hohem Alter fragen wir ab, ob im Krankheitsfall eine Versorgung unserer Schützlinge gewährleistet ist, zum Beispiel über die Familie oder Freunde.“

Punkt 2: Haustiere

Es ist wichtig, dass es harmoniert. Foto: Pixabay
Es ist wichtig, dass es harmoniert. Foto: Pixabay
Bereits vorhandene Tiere spielten natürlich eine wichtige Rolle. „Das neue Tier muss zu den vorhandenen Tieren passen und bei Hunden findet in einem solchen Fall immer eine Zusammenführung unter Aufsicht unserer Hundetrainerin statt. Wenn die Hunde nicht harmonieren und keine Besserung in Sicht ist, lehnen wir eine Vermittlung ab“, erklärt Busch.

Punkt 3: Beruf

Mehr als sechs Stunden sollten die Tiere nicht auf ihre Besitzer warten, wenn sie bei der Arbeit sind. Foto: Pixabay
Mehr als sechs Stunden sollten die Tiere nicht auf ihre Besitzer warten, wenn sie bei der Arbeit sind. Foto: Pixabay
„Die Berufstätigkeit ist dann relevant, wenn ein Tier deshalb mehr als sechs Stunden jeden Tag allein bleiben muss. Die Versorgung muss dann anderweitig gewährleistet sein oder wir empfehlen ein Tier, das mit diesen Umständen zurechtkommt“, so Busch. Zum Beispiel eine eigenständige Freigänger-Katze.

Punkt 4: Wohnung

Manche Katze muss ihren Freigang genießen. Foto: Pixabay
Manche Katze muss ihren Freigang genießen. Foto: Pixabay
Es muss gar nicht immer das alleinstehende Haus mit Garten sein: „Beim Wohnumfeld gibt es keine harten Ausschlusskriterien, aber sie müssen zum Tier passen“, sagt Busch. Eine Katze mit Freiheitsdrang vermittele man zum Beispiel nicht in Wohnungshaltung.

Punkt 5: Kenntnisse

Nicht jeder Hund ist mit Kindern so verträglich. Foto: Pixabay
Nicht jeder Hund ist mit Kindern so verträglich. Foto: Pixabay
Wer einen schwierigeren Kandidaten aufnehmen möchte, muss auch das Rüstzeug dafür haben: „Weitere Kriterien können Vorkenntnisse sein, wenn der Interessent sich für ein Tier mit Vorerkrankungen oder Verhaltensauffälligkeiten interessiert“, so Busch. Kleine Kinder könnten ein Ausschlusskriterium sein, wenn es um die Vermittlung sehr ängstlicher Tiere geht oder solcher, die bereits Aggressionen gezeigt haben.

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