Hamburg Freispruch für „Letzte Generation“ nach Klebeaktion in Hamburger Kunsthalle
Zwei Klimaaktivistinnen der „Letzten Generation“ hatten im März versucht, ein Gemälde von Caspar David Friedrich in der Hamburger Kunsthalle zu überkleben. Dafür mussten sie sich am Mittwoch vor Gericht verantworten – und wurden freigesprochen.
Die Klimaaktivistinnen Gertrudis C. (57) und Eika J. (41) zeigten sich am Mittwoch vor dem Hamburger Amtsgericht geständig: Ja, sie haben am 19. März in der Hamburger Kunsthalle versucht, das Gemälde „Wanderer über dem Nebelmeer“ von Caspar David Friedrich (1774-1840) zu überkleben, so die Mitglieder der Protestgruppe „Letzte Generation“.
Der versuchten Sachbeschädigung sowie der gefährlichen Körperverletzung, wie es in der Anklage gegen sie hieß, hätten sie sich jedoch nicht schuldig gemacht, versicherten die beiden Frauen. Dass die Richterin am Ende auf Freispruch entschied, lag nicht zuletzt an den sehr widersprüchlichen Aussagen des Wachmanns, der die Aktivistinnen damals von der Klebeaktion abgehalten hatte.
Klar ist: Die beiden Frauen waren vor rund fünf Monaten mit der Absicht in die Kunsthalle am Glockengießerwall gekommen, das Sicherheitsglas des Gemäldes „Der Wanderer über dem Nebelmeer“ mit einem mitgebrachten, abgewandelten Bild zu überkleben. Es zeigte den Wanderer vor einem apokalyptischen statt nebligen Hintergrund. „Caspar David Friedrich hat auf seinem Werk die Sächsische Schweiz gemalt, wie er sie kannte. Doch die Sächsische Schweiz ist letztes Jahr in einem Flammenmeer aufgegangen“, erklärte J. und meinte damit die verheerenden Waldbrände in der Böhmischen Schweiz, die im Sommer 2022 auch auf den sächsischen Nationalpark übergegriffen hatten. Die Ursache war mutmaßlich Brandstiftung.
Sie wollten den Museumsbesuchern mit der Aktion deutlich machen, „dass alle in der Verantwortung sind, etwas gegen die Klimakrise zu unternehmen – vor allem die Bildungsbürgerschaft“, so die Aktivistinnen. Nach Abwägung ihrer Mittel hatten sie entschieden, dass ziviler Ungehorsam der zielführendste Weg sei, um auf die Klimaproblematik aufmerksam zu machen.
Die Frauen versicherten, nie geplant zu haben, das Kunstwerk zu beschädigen. „Ich liebe Kunst und würde niemals ein Gemälde beschädigen“, sagte eine der beiden Angeklagten, eine vierfache Mutter. Die Frauen achteten daher darauf, dass das Klebeposter rückstandslos vom Gemälde entfernt werden könne und wussten, dass das Bild durch eine Glasscheibe geschützt war. Außerdem hatten sie die Kunsthalle kurz zuvor in einer E-Mail grob über die geplante Aktion informiert.
Doch zum Anbringen der Folie auf dem „Wanderer“ kam es gar nicht erst. Gerade als die Frauen im Ausstellungsraum ihre Warnwesten angezogen hatten und mit dem Plakat vor dem weltberühmten Werk standen, griff ein Wachmann ein und verhinderte die Aktion. Beim Versuch, sie wegzudrängen, drückte der Sicherheitsmitarbeiter mehrfach am Rahmen und brachte das Gemälde ins Wanken, so die Frauen. „Ich habe dann auch an den Rahmen gefasst, um zu verhindern, dass das Bild von der Aufhängung fällt“, erklärte J. der Richterin. Ob Fingerabdrücke zu Flecken beziehungsweise Schäden am Rahmen führten, ist noch nicht klar.
Daraufhin änderten die Frauen ihre Pläne, klebten das Plakat stattdessen auf den Fußboden vor dem Gemälde und bestreuten es mit Asche. Nach Angaben der „Letzten Generation“ stammte die Asche aus der Sächsischen Schweiz. Die herbeigerufene Polizei erteilte den beiden Frauen Platzverweise.
Drastischer schilderte hingegen der Wachmann, der als Zeuge vor Gericht aussagte, die Situation. Ihm zufolge hätten die Frauen zuvor versucht, das Bild von der Wand zu reißen, und ihn dabei gekratzt und am Oberkörper verletzt. Auf einem Video der Aktion ist von derartigen Attacken nichts zu sehen. Zudem unterschied sich seine Aussage vor Gericht deutlich von den Angaben, die er zuvor bei der Polizei gemacht hatte.
Die Richterin ließ den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung daraufhin fallen und bewertete den Vorfall als versuchte fahrlässige Sachbeschädigung – und damit als nicht strafbar. Auch die Staatsanwältin plädierte auf Freispruch. „Ich finde Ihre Motivation menschlich durchaus nachvollziehbar“, erklärte die Richterin. Sie gab den Aktivistinnen jedoch zu bedenken, dass ihre Aktionen auch Auswirkungen auf Dritte hätten. Außerdem hätte das Gemälde schwer beschädigt werden können.