Washington Warum die Anklage gegen Trump auf einem Anti-Mafia-Gesetz basiert
Rico-Gesetze wurden geschaffen, um das organisierte Verbrechen auszumerzen. Jetzt nutzt eine Staatsanwältin in Georgia diesen Regulierung gegen den ehemaligen Präsidenten und 18 Mitverschwörer. Das mächtige Instrument birgt indes Risiken.
Seit dem Sturm auf das Capitol am 6. Januar 2021 sind zweieinhalb Jahre vergangen. Nun holen die damaligen Ereignisse Trump gleich doppelt ein: Innerhalb weniger Wochen im August klagten der Sonderermittler Jack Smith in Washington und die Bezirksstaatsanwältin Fani Willis in Georgias Hauptstadt Atlanta den ehemaligen Präsidenten an. Beide wollen Trump wegen des Versuchs, seine Wahlniederlage gegen Joe Biden in einen Sieg zu verdrehen, zur Verantwortung ziehen. Dabei wenden sie jedoch unterschiedliche Strategien an.
Smith entschied sich für eine schlanke Anklage, die sich bis jetzt nur gegen Trump allein richtet, sich auf vier Punkte beschränkt und seine Rolle zur Anstiftung von Gewalt am 6. Januar ausklammert. Willis hingegen klagte neben dem ehemaligen Präsidenten gleich 18 seiner mutmaßlichen Mitverschwörer in 41 Punkten an. Dabei handelt es sich einerseits um enge Mitarbeiter im Weißen Haus wie den Stabschef Mark Meadows oder Trumps persönlichen Anwalt Rudy Giuliani. Anderseits befinden sich unter ihnen lokale Persönlichkeiten wie der ehemalige republikanische Parteiführer in Georgia, David Shafer.
Willis stützt ihre Anklage im Kern auf das lokale Rico-Gesetz (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations). Die Regulierung geht auf ein gleichnamiges Bundesgesetz von 1970 zurück, das der Bekämpfung des organisierten Verbrechens diente. Ironischerweise war es damals der junge Giuliani, der sich das Gesetz als Bundesstaatsanwalt in Manhattan in den achtziger Jahren erfolgreich zunutze machte und mehrere Mafia-Bosse hinter Gitter brachte.
Nach dem Bundesstaat erließen auch Gliedstaaten wie Georgia ihre eigenen Rico-Gesetze. Dies erlaubt es Willis nun, Trump und seine Mitangeklagten in einem einzigen Verfahren vor Gericht zu bringen. Sie muss dabei beweisen, dass die Beteiligten durch ein „Muster“ von kriminellen Handlungen ein gemeinsames Ziel verfolgten – in diesem Fall die Änderung des Wahlausgangs mit illegalen Mitteln.
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Den Angeklagten können dabei auch Taten zur Last gelegt werden, die sie in diesem Zusammenhang außerhalb von Georgia begangen haben. Belastend sind ebenfalls Handlungen, die selbst keine Straftaten darstellten, aber zum Ziel der Verschwörung beitrugen – wie beispielsweise Trumps einschüchternde und beleidigende Tweets gegen Georgias Gouverneur Brian Kemp.
Bei einer Verurteilung droht den Beschuldigten aufgrund des Rico-Gesetzes eine Gefängnisstrafe von fünf bis zwanzig Jahren. Wobei diese sich noch durch Schuldsprüche in anderen Anklagepunkten erhöhen kann. So sind Trump und sein Stabschef Meadows etwa auch dafür angeklagt, Georgias Staatssekretär Brat Raffensperger in einem Telefonanruf dazu gedrängt zu haben, seinen Amtseid zu brechen. In dem aufgezeichneten Gespräch forderte Trump den obersten Wahlleiter in dem Südstaat dazu auf, die ihm fehlenden Stimmen für einen Sieg zu „finden“.
Das Rico-Gesetz in Georgia gilt als wirkungsvolles Instrument für die Strafverfolgung. Es erlaube es, gegen den Kopf einer losen Organisation vorzugehen, ohne dessen direkte Beteiligung in der Verschwörung oder an Straftaten beweisen zu müssen, erklärte der Rechtsprofessor Michael Mears gegenüber der „New York Times“. Für Staatsanwälte sei das Instrument deshalb „eine Goldmine“, für Strafverteidiger jedoch „ein Albtraum“.
Längst wird das Gesetz deshalb nicht nur gegen die Mafia eingesetzt. Vor einigen Jahren ging Willis damit erfolgreich gegen Lehrpersonen vor, welche die Testresultate ihrer Schüler mit illegalen Mitteln verbesserten. Von den über 30 Angeklagten gestanden über die Hälfte ihre Schuld. Von den zwölf, die es auf einen Prozess ankommen ließen, wurden elf verurteilt. Aufgrund des beträchtlichen Strafmaßes, welches das Rico-Gesetz erlaubt, könnten sich auch viele von Trumps Mitangeklagten für ein Geständnis und eine Kooperation mit der Staatsanwaltschaft entscheiden.
Ein Rico-Verfahren gegen solch viele Angeklagte birgt indes auch beträchtliche Risiken. Zum einen dürfte sich ein Prozess dadurch verzögern und in die Länge ziehen. Die Erfahrung zeigt, dass es allein Monate dauern kann, bis sich geeignete Geschworene finden lassen, die über längere Zeit verfügbar sind. Je mehr Personen auf der Anklagebank sitzen, desto eher können aufwendige Verfahrensfragen auftauchen. Dies zeigt sich bereits jetzt: Meadows, Shafer und der frühere Justizbeamte Jeffrey Clark haben beantragt, dass ihr Fall an ein Bundesgericht überwiesen wird. Am Montag soll dazu eine Anhörung stattfinden.
Am Mittwoch bat ein anderer Angeklagter, Kenneth Chesebro, dagegen um einen möglichst baldigen Prozess. Gemäß dem Gesetz in Georgia müsste ein Gerichtsverfahren gegen ihn daher spätestens in vier Monaten beginnen. Dies könnte einerseits Willis’ Plan gefährden, alle Angeklagten gemeinsam vor Gericht zu bringen. Andrerseits widerspricht dies auch Trumps bisheriger Verzögerungstaktik, alle Verfahren bis nach dem Wahltermin im November 2024 aufzuschieben.
Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Willis die Geschworenen mit ihrer komplexen Anklageschrift überfordert. Während Smith seine Vorwürfe gegen Trump auf 45 Seiten präsentierte, brauchte Willis dazu 98. Sie beschreibt darin sehr unterschiedliche Handlungen einer großen Zahl von Personen. Willis wird aufpassen müssen, dass sie sich nicht im Detail verliert, wenn sie ihre weitverzweigte Geschichte vor Gericht präsentiert. „Es ist sehr schwierig, eine Schuldigsprechung zu erreichen, wenn die Geschworenen den Faden praktisch verloren haben“, sagte die Rechtsprofessorin und frühere Staatsanwältin Caren Myers Morrison gegenüber dem „New Yorker“.
Willis kündigte an, einen Prozessbeginn bis in einem halben Jahr anzustreben. Doch dies gilt aufgrund der Ausgangslage als unwahrscheinlich. Smith dürfte mit seiner Strategie wesentlich größere Chancen auf ein Urteil gegen Trump vor der Präsidentschaftswahl haben.
Dieser Artikel ist zuerst in der Neuen Zürcher Zeitung erschienen.