Hamburg Mehr als eine Million Ukrainer bald ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland?
Mehr als eine Million ukrainische Flüchtlinge haben seit Beginn des russischen Angriffskriegs 2022 Schutz in Deutschland gefunden. Sie könnten am 5. März 2024 das Recht verlieren, sich in Deutschland und der EU aufzuhalten. Wie es danach weitergeht, ist noch unklar.
Ende Februar 2022 bildeten sich an den ukrainischen Grenzübergängen lange Schlangen. Hunderttausende Menschen wollten sich vor dem russischen Angriff in Sicherheit bringen.
Die Europäische Union reagierte schnell. Zum ersten Mal in der Geschichte des Staatenbundes aktivierten die Mitglieder am 4. März 2022 die sogenannte „Richtlinie zum vorübergehenden Schutz.“
Diese Verordnung sorgt dafür, dass im Falle einer großen Fluchtbewegung Menschen jenseits eines Asylverfahrens schnell und unbürokratisch einen Aufenthaltstitel erhalten. Die Richtlinie setzt zudem Mindeststandards fest, die von den Mitgliedstaaten einzuhalten sind. Dazu gehören der Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen und medizinische Versorgung.
Nach Angaben der EU wurde etwa vier Millionen Ukrainern der Aufenthaltstitel für den vorübergehenden Schutz erteilt. Viele ukrainische Flüchtlinge fanden in den Nachbarländern Schutz, nach Deutschland flohen mehr als eine Million Ukrainer. Zweimal wurde die Richtlinie bereits automatisch um je sechs Monate verlängert. Eine dritte Verlängerung sieht die Richtlinie nicht vor.
Doch noch immer ist kein Ende des Krieges in Sicht. So könnten am 4. März 2024 Millionen ukrainische Flüchtlinge ihren Aufenthaltstitel verlieren, wenn die EU sich bis dahin nicht auf eine Anschlusslösung einigt. Zuständig sind dafür der Rat der EU – also die EU-Innenminister – und die EU-Kommission unter Chefin Ursula von der Leyen. Die Kommission schlägt in diesem Verfahren vor und die EU-Minister stimmen ab. Gut sieben Monate vor Auslaufen der Richtlinie ist aber noch völlig unklar, wie es weitergeht.
Vom Bundesinnenministerium heißt es, Deutschland setze sich für eine Verlängerung bis März 2025 bei der Kommission ein. Die EU-Kommission ihrerseits befindet sich noch in der Sommerpause und auch für die erste Sitzungswoche im September steht der Schutz der ukrainischen Flüchtlinge nicht auf der Agenda der EU-Kommissare. Auf Anfrage heißt es, man äußere sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren.
Dass die Zeit drängt, macht der Chef von Deutschlands größter Ausländerbehörde in Berlin, Engelhard Mazanke, deutlich: „Wir brauchen eine verbindliche Regelung, wie es zum 4. März weitergeht. Die hier lebenden Ukrainer wollen das jetzt wissen. Das ist auch nachvollziehbar, weil sie beispielsweise für einen Wohnberechtigungsschein eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr brauchen. Aktuell müssen wir sagen: Das wissen wir auch nicht.“ Dass auf EU-Ebene noch keine Entscheidung getroffen wurde, kann also bereits jetzt Auswirkungen auf den Alltag von Flüchtlingen haben.
Mazanke weist auch auf die politische Brisanz der anstehenden EU-Entscheidung hin: „Wenn die EU die Möglichkeit gibt, den Status um zwei Jahre zu verlängern, könnte man daraus ableiten: Die EU glaubt, dass der Krieg noch zwei Jahre dauert.“ Seine Behörde brauche so schnell wie möglich eine Lösung, denn man könne nicht am 5. März 2024 über 53.000 Verlängerungsanträge, für die Berlin zuständig sei, prüfen.
Auch die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl pocht auf eine schnelle Einigung der EU. „Alles andere als eine Verlängerung des temporären Schutzes für aus der Ukraine geflohene Menschen wäre angesichts der Entwicklung des Kriegs absurd.“ Die Mitgliedsstaaten müssten die Entscheidung schnell treffen, damit Menschen und Behörden sich vorbereiten könnten. „Aufenthaltsrechtliche Unsicherheit ist Gift für die Integration und muss vermieden werden.”
Pro Asyl setzt sich außerdem für eine langfristige Perspektive für ukrainische Flüchtlinge in der EU ein: „Es sollte deswegen schon jetzt konkret darüber nachgedacht werden, welche Aufenthaltsmöglichkeiten es für Menschen aus der Ukraine nach den drei Jahren des temporären Schutzes geben kann. Denn nach EU-Recht kann es nur diese eine weitere Verlängerung geben.“