Coronahilfen müssen zurückgezahlt werden Friseure in Ostfriesland bangen um ihre Zukunft
Erneut wurde die Frist für die Rückzahlung von Coronahilfen nach hinten verschoben. Bis zum 30. November sollen sie bezahlt werden. Nicht alle Betriebe können das stemmen.
Ostfriesland/Berlin - Heiner Heijen ist „sehr unglücklich“, wie er sagt. Bis zuletzt habe er nicht geglaubt, dass er die Coronahilfen, die er für seinen Friseurbetrieb in Weener beantragt und erhalten hatte, in voller Summe zurückzahlen müsse.
Heijen ist nicht der einzige, der sich Sorgen macht. Der Grund: Die Rückzahlungsfrist läuft am 30. November ab. Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hatte die Frist im Juni erneut verlängert. Bis dahin müssen die Hilfen zurückgezahlt werden. Nur klang das im März 2020 noch anders: Olaf Scholz, damaliger Bundesfinanzminister, sagte zu diesem Zeitpunkt, dass Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige besondere Unterstützung bräuchten, da sie von dieser Krise hart getroffen würden. „Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe.“ Dabei, so Scholz, handelt es sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit. „Es muss also nichts zurückgezahlt werden.“
Probleme beim Beantragen der Fördergelder
Der Bundesrat hatte Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige in Höhe von 50 Milliarden Euro gebilligt. In Niedersachsen zahlte die N-Bank eine Milliarde Euro an Betriebe aus, wie Bernd Pütz, Sprecher der Investitions- und Förderbank, auf Nachfrage sagt.
„Betriebe wissen seit langer Zeit, dass Hilfen zurückgezahlt werden müssen“, sagt Pütz. Das sei von Anfang an klar kommuniziert und im ersten Bescheid schriftlich festgehalten worden. Das Wirtschaftsministerium schreibt auf seiner Internetseite, dass im Zuge eines Rückmeldeverfahrens ab Oktober 2021 alle Begünstigten aufgefordert worden seien, ihre tatsächliche betriebliche Entwicklung im Förderzeitraum zu ermitteln. Sofern diese Berechnung ergeben habe, dass die seinerzeitige Förderung im betreffenden Zeitraum höher war als der coronabedingte finanzielle Schaden, müsse dieser überschießende Betrag, also eine Überkompensation, zurückgezahlt werden.
„Es ist nach wie vor eine schwere Zeit für uns Friseure“, sagt Heiner Heijen, Obermeister der Friseurinnung Leer-Wittmund. Er hatte für seinen Betrieb Fördergelder beantragt und beklagt, dass er aufgrund überlasteter Netze bei der zuständigen Stelle erst am dritten Tag nach Öffnung der Webseite seinen Antrag stellen konnte. Nun müsse er den vollen Betrag zurückzahlen. Andere, die vor ihm kamen, müssten nur Zweidrittel ihrer erhaltenen Fördersumme zahlen.
Rücklagen aufgebraucht
Er und andere Friseure stünden in Kontakt mit Politikern, sagt Heijen. Sie hofften auf Gerechtigkeit. Betriebe in Hessen sowie im Saarland müssten überhaupt keine Coronahilfen zurückzahlen. Das sei nicht gerecht. „Wir haben Rücklagen in der Coronazeit aufgebraucht; und jetzt ist es schwer, das Geld für die Rückzahlung aufzubringen.“ Leider drohe vielen ein unglückliches Ende, so der Obermeister.
Auf Landesinnungsebene seien die Rückzahlungen ein „großes, unruhiges Thema“, sagt Imke Hennig, Vizepräsidentin der Handwerkskammer für Ostfriesland. Manche hätten die Rückzahlungen bereits getätigt, andere bangten noch immer. „Keiner weiß genau, was passiert“, sagt die Friseurmeisterin. Die Fristen für die Rückzahlungen seien schon mehrmals verschoben worden. Generell seien die Zahlungen ein „Tritt in die Magengrube“. „In den Lockdowns mussten die Friseurläden 17 Wochen lang geschlossen bleiben. Selbst wenn wir die Hilfen nicht zurückzahlen müssten, kann man den Verlust nicht mehr aufholen“, sagt Hennig.
Die Situation sei schwierig. Auch sie hatte Hilfen für ihren Betrieb in Wiesmoor beantragt. „Ich hatte das Glück, meine Mitarbeiter behalten zu können. Es ist aber auch privat Gespartes draufgegangen.“ Zudem sei der bürokratische Aufwand enorm: Noch in diesem Jahr habe sie belegen müssen, dass der Erhalt des Kurzarbeitergeldes für ihre Mitarbeiter rechtens gewesen sei.