Brennender Autofrachter  Verkehrsministerium will kein Verbot von küstennaher Schiffsroute

| | 03.08.2023 18:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Am Donnerstag wurde die havarierte „Fremantle Highway“ nach Eemshaven geschleppt. Foto: Dejong/AP/DPA
Am Donnerstag wurde die havarierte „Fremantle Highway“ nach Eemshaven geschleppt. Foto: Dejong/AP/DPA
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Umweltschützer und politisch Verantwortliche aus Niedersachsen wollen keine Mega- und Gefahrgutfrachter in Küstennähe mehr. Doch das Bundesverkehrsministerium in Berlin zeigt ihnen die kalte Schulter.

Ostfriesland/Berlin - Das von Dr. Volker Wissing (FDP) geführte Bundesverkehrsministerium (BMDV) in Berlin verweigert sich offenbar einer Neuregelung für große Containerschiffe und Gefahrgutfrachter in der Deutschen Bucht. Das geht aus einer Antwort aus der Pressestelle des BMDV auf eine Anfrage unserer Redaktion hervor. Bereits seit der Havarie der „MSC Zoe“ vor mehr als vier Jahren fordern insbesondere niedersächsische Politiker, Funktionäre der Inseln und Umweltschützer, diesen Schiffen das Befahren einer küstennahen Route zu verbieten – ohne Erfolg. Mit dem Brand der „Fremantle Highway“ ist die Diskussion erneut in den Fokus gerückt.

Bislang dürfen sämtliche Schiffe – ganz unabhängig von ihrer Größe und/oder Ladung – zwei Seerouten, Verkehrstrennungsgebiete (VTG) genannt, in der Deutschen Bucht befahren: „German Bight Western Approach“ mit einem tieferen Fahrwasser und größerer Entfernung zu den Inseln und „Terschelling German Bight“ mit einer flacheren Fahrrinne und deutlich geringerer Entfernung zum Festland und den Inseln. Sowohl die „MSC Zoe“ im Januar 2019 als auch jetzt die „Fremantle Highway“ waren im VTG „Terschelling“ havariert – und damit in unmittelbarer Nähe zum Weltnaturerbe Wattenmeer.

„Wahrscheinlich gerade noch von Ölpest verschont geblieben“

„Wir fordern die Bundesregierung weiterhin auf, endlich die Konsequenzen aus den Schiffskatastrophen ‚Pallas‘, ‚MSC Zoe‘ und jetzt dem Brand auf der ‚Fremantle Highway‘ zu ziehen und für Gefahrguttransporte, zu denen auch große Autotransporter gehören, die küstenferne Route mit größerer Entfernung zum geschützten Nationalpark Wattenmeer vorzugeben“, ließ das niedersächsische Umweltministerium am Donnerstag per Pressemitteilung verlautbaren. Auch der Grünen-Bundestagsabgeordnete Julian Pahlke aus Leer hatte vor einigen Tagen Schritte aus dem BMDV gefordert.

Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (DPA) forderte zuletzt auch der Bürgermeister der niederländischen Insel Ameland, Leo Pieter Stoel, stellvertretend für die Wattenmeerinseln ein Umdenken beim Befahren der häufig genutzten, weil zeitsparenden, Route „Terschelling“. „Das ist die große Angst auf den Inseln, dass auf dieser Route etwas geschieht, was der Umwelt schweren Schaden zufügt“, zitierte die DPA Stoel. Das niedersächsische Umweltministerium schrieb in seiner jüngsten Mitteilung mit Blick auf die „Fremantle Highway“: „Wahrscheinlich ist das Wattenmeer gerade noch von einer verheerenden Ölpest verschont geblieben.“

Ministerium: Regelung sei nicht zulässig

Und was sagt das Bundesverkehrsministerium dazu? „In dem fraglichen Gebiet in der Deutschen Bucht besteht bereits ein völkerrechtlich durch die zuständige Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) festgelegtes Verkehrstrennungsgebiet (Terschelling German Bight), welches sich teils auf Abschnitte des deutschen Küstenmeeres und teils auf Bereiche der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (das heißt internationale Gewässer) erstreckt“, schreibt ein BMDV-Sprecher der Redaktion auf Nachfrage. „Abweichende einseitige nationale Regelungen“ seien nicht zulässig.

Projekt „Zukunft Nordsee“

Dieser Beitrag ist Teil des Projekts „Zukunft Nordsee“ von Ostfriesen-Zeitung, General-Anzeiger, Borkumer Zeitung, Nordsee-Zeitung, Kreiszeitung Wesermarsch und Deutscher Presse-Agentur (DPA). In dieser Serie beschäftigen wir uns mit Themen, die für die gesamte Küstenregion relevant sind – zum Beispiel mit dem Klimawandel, erneuerbaren Energien, der Entwicklung der Wirtschaft und dem Tourismus. Weitere Beiträge dazu finden Sie hier.

Dabei fordert niemand einen deutschen Alleingang, vielmehr werden aus Niedersachsen immer wieder Stimmen laut, die eine Lösung gemeinsam mit der IMO und den Nachbarstaaten Deutschlands fordern. Auch wir hatten in unserer Anfrage gefragt: „Gibt es (…) einen Austausch mit dem Land Niedersachsen/mit der IMO/innerhalb der Bundesregierung?“ Und: „Sieht das BMDV Handlungsbedarf, die küstennahe Route für entsprechende Schiffe zu verbieten?“ Im Übrigen hatten sich die Niederlande bereits für ein gemeinsames Verbot ausgesprochen, nachdem eine dortige Sicherheitskommission das empfohlen hatte.

Redaktion fordert Datensätze an

Gescheitert war das nach der „MSC-Zoe“-Havarie allerdings, weil Deutschland und Dänemark nicht mitziehen wollten – und die Niederländer so keine Chance sahen, ein Verbot bei der IMO durchzusetzen. Der damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) führte stattdessen Warnungen und Empfehlungen ein. „Aufgrund früherer Havarien senden die Verkehrszentralen bei schlechten Wetterverhältnissen seit Ende 2019 mit unseren Nachbarstaaten Warnmeldungen für große Schiffe, zusammen mit der Empfehlung in das weiter nördlich gelegene VTG ‚German Bight Western Approach‘ auszuweichen“, hieß es auch jetzt wieder aus Berlin.

Und der Pressesprecher ergänzte: „Auswertungen von Verkehrsdaten haben entsprechende Verkehrsverlagerungen gezeigt und damit die Wirksamkeit der Maßnahme bestätigt.“ Die entsprechenden Daten liegen uns noch nicht vor, wir haben sie aber beim Ministerium angefragt. Etwas zurückliegende Recherche unsererseits hatten allerdings ergeben, dass die Warnungen alles andere als effizient waren: Im ersten Halbjahr 2021 waren monatlich bis zu 398 Schiffe mit mehr als 200 Metern Länge im küstennäheren Gewässer unterwegs – und nur bis zu 172 im küstenferneren.

Aus Sicht der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) ist es indes nahezu unerheblich, an welcher Stelle auf See eine Havarie geschieht. Das schrieb die SDN am Donnerstag in einer Pressemitteilung – und stärke damit dem BMDV argumentativ den Rücken. Bei überwiegendem Nordwest-Wind und West-Ost-Meeresströmung trieben Schadstoffe nahezu immer in Richtung Inseln und Wattenmeer, schrieb die SDN. „Einziger ‚Vorteil‘ einer Küstenferne: das Wattenmeer nebst der Küstenregion hätte mehr Zeit zur Vorbereitung und würde wohl nicht mehr so ‚dick‘ verpestet. Aber dafür wohl noch weiträumiger und dauerhafter.“

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