Schwerin  Kindesmissbrauch: Schweriner Landgericht verhängt mehrjährige Haftstrafen

Andreas Frost
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Von Andreas Frost
| 21.07.2023 17:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Im Prozess um vielfachen sexuellen Missbrauch eines Mädchens hat das Landgericht Schwerin am Freitag sein Urteil gesprochen. Foto: Andreas Frost
Im Prozess um vielfachen sexuellen Missbrauch eines Mädchens hat das Landgericht Schwerin am Freitag sein Urteil gesprochen. Foto: Andreas Frost
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Ein Mädchen im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist vielfach von einem Ehepaar und ihrer eigenen Mutter missbraucht worden. Das Schweriner Landgericht hat nun lange Haftstrafen verhängt.

Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs an einem anfangs elfjährigen Mädchen, Vergewaltigung und der Herstellung von Kinderpornografie hat das Schweriner Landgericht die Mutter des Kindes und ein befreundetes Ehepaar zu langen Haftstrafen verurteilt. Gegen die 37 Jahre alte Mutter verhängte es eine Strafe von neun Jahren und drei Monaten. Ihr 39 Jahre alter Bekannter muss für zehn Jahre ins Gefängnis, seine Ehefrau wegen verminderter Schuldfähigkeit nur für sechs Jahre und drei Monate.

Noch nie habe ein Fall soviel Fassungslosigkeit bei den Richterinnen und Richtern ausgelöst, wie der des Trios aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, sagte der Vorsitzende Richter Armin Lessel. Die Richterinnen und Richter seien entsetzt gewesen „wegen des perfiden und erlogenen Systems”, das der Angeklagte aufgebaut und für seine sexuellen Begierden genutzt habe, und der „grenzenlosen Naivität” der beiden Frauen.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer darauf aufmerksam gemacht, dass im Prozess offenbar nur „die Spitze des Eisbergs” der tatsächlichen Taten verhandelt wurde. Abgeurteilt wurden 46 Taten zwischen Januar 2021 und Juli 2022. Wahrscheinlich sei das Kind aber zeitweise fast täglich missbraucht worden.

Das Trio kannte sich aus der Nachbarschaft. Die Mutter wohnte zeitweise mit ihren Kindern bei dem angeklagten Ehepaar. Der arbeitslose Mann tischte seit Januar 2021 den beiden Frauen und letztlich auch dem Mädchen eine Legende auf, laut der er von einer japanischen Mafia bedroht wurde. Falls er keine Kinderpornos schicke, würden er, Verwandte oder Freunde von ihm getötet. Obwohl der angeblich seit Jahren an verschiedenen Krankheiten leidet, gaukelte er ihnen auch vor, dass er nachts gegen diese „Gegner” kämpfen müsse. Während er unterwegs war, bekamen die Frauen Anweisungen von den angeblichen „Gegnern“, was mit dem Mädchen geschehen sollte. Sie stammten alle vom Handy des Angeklagten, dorthin schickten die Frauen auch die geforderten Video-Aufnahmen.

Die Frauen bereiteten das Mädchen auf den Missbrauch durch den Angeklagten vor, führten es dem Mann zu, gaben Anweisungen und missbrauchten es auch selbst. Zweimal musste das Mädchen in einen dunklen Keller gehen, wo der Angeklagte sich an ihr verging. In zwei Fällen wurde auch ein knapp zweijähriges weiteres Kind der Mutter in den Missbrauch einbezogen. Das betroffene Mädchen wurde als Nebenklägerin von einer Rechtsanwältin im Prozess vertreten. Sie zweifelte an der Leichtgläubigkeit der Mutter. Diese habe ihre Tochter geopfert, weil sie selbst ihre intime Beziehung mit dem Angeklagten nicht gefährden wollte, so die Anwältin. Das Mädchen wird inzwischen permanent psychiatrisch betreut. Die Anwältin befürchtet, die Leiden des Kindes könnten zunehmen, je mehr es sich der Taten bewusst werde.

Die Staatsanwaltschaft hatte in allen Fällen höhere Strafen gefordert. Allerdings war auch das Gericht an eine Absprache gebunden, die zu Beginn des Prozesses mit den Verteidigern des Angeklagten und der Mutter getroffen wurde. Demnach wurde die Strafe auf ein Höchstmaß begrenzt, wenn die Angeklagten gestehen und damit dem Mädchen es erspart bleibt, vor Gericht erneut aussagen zu müssen.

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