Radverkehr  Zahlt die Versicherung, wenn ich ohne Helm einen Unfall baue?

Ute Nobel
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Von Ute Nobel
| 15.07.2023 12:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Wer mit dem Rad unterwegs ist, kann stürzen oder einen Unfall haben. Wir wollten wissen, wann und welche Versicherung bei einem Schaden aufkommt. Foto: Jan Woitas/dpa
Wer mit dem Rad unterwegs ist, kann stürzen oder einen Unfall haben. Wir wollten wissen, wann und welche Versicherung bei einem Schaden aufkommt. Foto: Jan Woitas/dpa
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Ostfriesland ist Fahrradland. Ob dabei Helm getragen wird oder nicht, ist jedem selbst überlassen. Doch was, wenn ich ohne Helm einen Unfall baue? Welche Versicherung zahlt was? Wir haben Antworten.

Ostfriesland/Aurich - Ob durch ein Schlagloch, beim Zusammenstoß mit einem anderen Radfahrer oder, im schlimmsten Fall, beim Crash mit einem Auto: Wer auf dem Rad unterwegs ist, ist vor Unfällen nicht sicher. Deshalb empfehlen Vekehrswachten, Fahrradclubs und Polizei das Tragen eines Helms. Das ist in Deutschland aber nicht Pflicht - wer ohne Helm fahren möchte, kann dies tun. Doch wie sieht mein Versicherungsschutz aus, wenn ich ohne Helm fahre? Greift die abgeschlossene Police auch dann, wenn es zu einem Unfall ohne Helm kommt? Und welche Versicherung übernimmt überhaupt welche Kosten? Wir haben uns schlau gemacht.

„Aus Eigeninteresse würde ich jedem empfehlen, einen Helm zu tragen“, sagt Kathrin Jarosch, Sprecherin des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV), „aber es hat keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz“. Anders wäre das nach Angaben von Jarosch vermutlich, wenn es eine Helmpflicht gäbe. So erklärt es auch Signe Foetzki, Sprecherin der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse: „Es gibt keine Helmpflicht. Deshalb macht es für den Versicherunsgsschutz keinen Unterschied, ob ich mit oder ohne Helm unterwegs bin.“ Aber selbstverständlich mache es immer Sinn, einen Helm zu tragen, um sich zu schützen, sagt Foetzki. Sie hat uns anhand mehrerer Fälle geschildert, welche Versicherung wann zum Tragen kommt.

Welche Versicherung zahlt eigentlich was?

Welche Versicherung im Falle eines Unfalls welche Kosten übernimmt, komme immer darauf an, wer einen Unfall hat und wer der Unfallverursacher ist. Ob dabei ein Helm getragen wird oder nicht, lassen wir hier außen vor.

Fall 1: Ich fahre mit dem Rad, stürze und verletze mich - ohne Fremdeinwirkung.

Foetzki: „In dem Fall zeige ich meine Krankenkassenkarte vor, die Krankenversicherung zahlt die Kosten für die Behandlung. Eine private Unfallversicherung zahlt darüber hinaus - allerdings nur für lebenslange Schäden.“

Fall 2: Ich fahre mit dem Rad und habe einen Zusammenstoß mit einem Auto. Unfallverursacher bin ich.

Foetzki: „In diesem Fall kommt die private Haftpflichtversicherung für Schäden an dem Auto und, viel wichtiger, für Personenschäden, also Verletzungen des Autofahrers, auf. Wenn man denn eine hat. Da können gerne mal hohe Summen entstehen.“ Wer keine private Haftpflichtversicherung hat, müsse für die Kosten selbst aufkommen. „Deshalb mussten auch schon Leute Privatinsolvenz anmelden. Man zahlt im schlimmsten Fall ein Leben lang für anfallende Behandlungskosten des Gegenübers“, sagt Foetzki. Für die Behandlung von Verletzungen am eigenen Körper zahle hier wieder die Krankenversicherung.

Fall 3: Ich fahre mit dem Rad und habe einen Zusammenstoß mit einem Auto. Unfallverursacher ist der Autofahrer.

Foetzki: „Meine Schäden, sowohl am Rad als auch an der Person, werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers übernommen. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, hat also jeder Autofahrer.“

Fall 4: Es gibt einen Unfall zwischen zwei Radfahrern.

Foetzki: „Hier greift wieder die private Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers - soweit es sie gibt. Andernfalls muss der Unfallverursacher privat für den Schaden aufkommen.“

Fall 5: Es gibt einen Unfall und es ist strittig, wer der Unfallverursacher ist.

Foetzki: „In diesem Fall kann eine Rechtsschutzversicherung weiterhelfen. Dabei geht es immer um Ansprüche aus Streitigkeiten.“ Allerdings sollte man hier noch einmal in seinen Vertrag gucken, so Foetzki. „Es gibt nämlich die private Rechtsschutzversicherung und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Unter Umständen könnte der Verkehr in der privaten Rechtsschutzversicherung nicht mit abgedeckt sein.“

Ausnahmen:

„Es gibt auch Ausnhamen. Ein Fahrrad ist nämlich nicht gleich Fahrrad. So müssen zum Beispiel Pedelec-Fahrer mit Nummernschild auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen“, sagt Foetzki. Außerdem fällt ihr noch eine Ausnhame ein, in der ein Helm eventuell doch relevant sein könnte. „Wenn es um eine Berufsunfähigkeitsversicherung geht und jemand beruflich Fahrrad fährt, dann spielt es sicherlich eine Rolle, ob ein Helm getragen wird oder nicht.“

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