Leinenpflicht in Großefehn  Wo Hundehaltern demnächst ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro droht

Ole Cordsen
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Von Ole Cordsen
| 08.07.2023 06:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Gräser wogen im Wind, Brombeeren wuchern am Wegesrand, immer wieder ragen vereinzelt Bäume auf im Kompensationsgebiet. Fotos: Cordsen
Gräser wogen im Wind, Brombeeren wuchern am Wegesrand, immer wieder ragen vereinzelt Bäume auf im Kompensationsgebiet. Fotos: Cordsen
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Im Niemandsland zwischen Moorlage und Marcardsmoor gibt es ein Idyll mit Flächen für den Vogelschutz. Dort hat die Gemeinde nun ganzjährig Leinenzwang verhängt. Warum?

Moorlage - Menschen wohnen nur wenige in der abgeschiedenen Wieseneinsamkeit zwischen Moorlage und Marcardsmoor, am Rande des Naturschutzgebiets Klinge. Eben diese Einsamkeit wird indes von Spaziergängern und insbesondere auch Hunde-Gassi-Gehern bewusst gesucht. „Vielleicht gerade, weil die Ecke so abgelegen und so schön ist“, sagt Frank Cramer, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters der Gemeinde Großefehn. Eben dort hat die Kommune über die Jahre ein etwa 100 Hektar großes Flächendreieck aufgekauft zur Kompensation von Flächenversiegelung durch Bauprojekte. Und diese Flächen zwischen den Straßen Am Russenschloot und Nordsiet – verkürzt gesagt zwischen der Tunger Straße mit dem Gastro-Betrieb „Moorblick“ und der Zweiten Reihe gelegen – sind insbesondere dem Wiesenvogelschutz gewidmet. Gräser wogen dort hinter dicken Brombeerbüschen am Wegesrand sanft im Sommerwind, es zwitschert aus Baumkronen. Ein zart verwittertes Schild auf der Kreuzung von Nordsiet und Am Russenschloot stellt eine Frage: „Sind Sie auch ein Naturfreund?“ Eine Antwort gibt es auch: „Für uns ist es daher eine Selbstverständlichkeit, auf festen Wegen zu bleiben, den Hund an der Leine zu führen, vor Sonnenuntergang den Spaziergang zu beenden, den Wald und die Flur sauberzuhalten, das Wild nicht unnötig zu beunruhigen, in Not- und Brutzeiten besonders Rücksicht zu nehmen.“

Nicht jeder dort ist der Definition des Schildes nach offenbar ein Naturfreund. Eben weil es dort so schön, aber im Zweifel auch abgelegen ist, „haben Hundehalter es dort immer wieder Klick machen lassen und ihre Tiere von der Leine gelassen“, schildert Cramer. Was sie, wenn sie erwischt werden, künftig aber ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Euro kosten kann – wenn sie erwischt werden. Denn nachdem der Fach- und der Verwaltungsausschuss den Vorschlag befürwortet haben, hat der Großefehner Gemeinderat für dieses Gebiet jetzt eine ganzjährig geltende „Verordnung über den Leinenzwang zum Schutz wildlebender Tiere“ beschlossen. Normalerweise gilt die Leinenpflicht in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit zwischen Anfang April und Mitte Juli.

Dieses Schild stellt eine Frage – und beantwortet sie sogleich.
Dieses Schild stellt eine Frage – und beantwortet sie sogleich.

„Krasser Gegensatz zum Schutzzweck“

Mehrfach hatten zuletzt, wie Cramer es schildert, Jagdpächter, aber auch Mitarbeiter des Landkreises und der Gemeinde „leinenlos umhertollende Hunde“ von „Gassigehern“ im Gebiet beobachtet. In der Brut- und Setzzeit von Anfang April bis Mitte Juli, aber auch sonst. „Gerade an Wochenenden ist da viel los. Darauf mussten wir reagieren“, sagt Cramer. Denn, wie es in der Beschlussvorlage der Verwaltung heißt: „Dass die Flächen von freilaufenden Hunden abgesucht werden, (…) steht im krassen Gegensatz zum Schutzzweck. Um dem Wiesenvogelschutz gerecht zu werden und den Vorgaben des Landkreises zu entsprechen, ist eine ganzjährige Leinenpflicht für Hunde unumgänglich“.

Um den Wiesenvögeln mehr Ruhe zu ermöglichen, aber auch um dem Wild Rückzugsmöglichkeiten zu bieten, müssen Hunde dort nun also ganzjährig „an einer biss- und reißfesten Leine“ geführt werden – eine Schleppleine reicht nicht. Einzig ausgebildete Jagdhunde, Blindenhunde oder Rettungs- und Hütehunde der Behörden sind von der Regelung ausgenommen. Vorerst gilt diese Regel nur für den Kompensations-Flächenpool zwischen Nordsiet und Am Russenschloot. Das Ordnungsamt der Kommune, aber auch die Jagdpächter sollen gemeinsam die Einhaltung der ganzjährig verschärften Regeln kontrollieren. „Es ist schon schade, dass wir zu diesem Schritt greifen mussten“, sagt Cramer. Die Gemeinde sei aber auch gegenüber dem Landkreis Aurich verpflichtet, sich „an die Spielregeln zu halten und sicherzustellen, dass der Schutz der Tiere auch gegeben ist“. Sollte sich zeigen, dass woanders ähnliche Probleme auftauchen, könne man die ganzjährige Leinenpflicht auf der Basis der neuen Verordnung auch ausweiten. „Wir hoffen aber natürlich auf die Vernunft der Hundehalter und dass das nicht notwendig wird“, sagt Cramer.

"Achtung Wild!!!" Am Russenschloot wird auch um Rücksicht auf Tiere geworben.
"Achtung Wild!!!" Am Russenschloot wird auch um Rücksicht auf Tiere geworben.

Nabu-Vorsitzender ist „unentschieden“

Helmut Hanssen, Vorsitzender der Nabu-Ortsgruppe Wiesmoor/Großefehn, wundert sich über den Schritt – ohne in der Sache Partei ergreifen zu wollen. „Ich bin selbst oft in der Ecke, auch für Kartierungen. Und es ist fraglos ein Gebiet, in dem es viele seltene Vogel- und Tierarten gibt“, sagt er. „Eine Störung ist es natürlich immer, wenn Hunde da durchtoben. Insofern spricht schon einiges für diese Entscheidung. Zugleich habe ich – anders als offenbar die Vertreter der Behörden – nur ganz selten überhaupt jemanden mit Hunden laufen gesehen, auch weil es ja extrem weit vom Schuss ist. Und ich bin unsicher, in welchem Ausmaß die Wiesenvögel außerhalb der gesetzlichen Brut- und Setzzeit da wirklich von den wenigen Hunden gestört werden, die die Tragweite der Entscheidung rechtfertigt, die nicht nur ganzjährig gilt, sondern auch Schleppleinen nicht zulässt.“ Er sei an der Stelle hin und her gerissen. „Als Naturschützer steht der Schutz der Natur bei mir fraglos ganz oben. Aus eigenen Beobachtungen wundere ich mich aber schon auch darüber, dass an dieser Stelle ein offenbar so dringlicher Handlungsbedarf gesehen worden ist – zumal es für Hundehalter in vielen Gegenden ja schon schwieriger geworden ist, Strecken zu finden, wo sie ihre Tiere auch mal frei laufen lassen können und dürfen.“

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