Kastrationspflicht für Katzen Kann eine Verordnung das Katzenelend eindämmen?
In Hannover wurde jetzt eine landesweite Kastrationspflicht für Katzen beschlossen. In Weener gibt es solch eine Verordnung schon seit elf Jahren. Wie sind die Erfahrungen? Wir haben nachgefragt.
Rheiderland - Viele Kommunen haben sie bereits, künftig soll sie in ganz Niedersachsen gelten: die Kastrationspflicht für Katzen. Aber kann die Verordnung wirklich verhindern, dass freilaufende Tiere sich unkontrolliert vermehren? Wir haben uns im Rheiderland umgehört. Die Stadt Weener war im September 2012 die erste Kommune in Ostfriesland, die eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen beschlossen hat.
Was und warum
Darum geht es: Die Kontrolle der Kastrationspflicht für Katzen ist schwierig.
Vor allem interessant für: alle Tierfreunde
Deshalb berichten wir: Das Land Niedersachsen hat eine landesweite Kastrationspflicht beschlossenen. In der Stadt Weener gibt es die Verordnung schon seit elf Jahren. Die Autorin erreichen Sie unter: t.gettkowski@zgo.de
Im Katzenhaus des Tierheims in Stapelmoor tummeln sich kleine Kätzchen unterschiedlichen Alters. Was so niedlich anzusehen ist, hat einen traurigen Hintergrund. Die meisten wurden ausgesetzt oder mit ihren Müttern und Geschwistern herrenlos aufgefunden. „Wir laufen gerade wieder über vor Katzenwelpen“, beschreibt Iris Holzapfel, Leiterin des Tierheims Stapelmoor, die Situation. Weit über 70 Katzenbabys würden jährlich versorgt. Häufig sind es so viele auf einmal, dass gar nicht alle im Tierheim betreut werden könnten. Die Tierschützer arbeiten daher eng mit privaten Pflegestellen zusammen.
Rheiderländer Verein kastriert Streuner
Die Versorgung ganz kleiner Kätzchen ohne Mutter ist nämlich besonders aufwendig und kann im Tierheim gar nicht geleistet werden. Bis die Kleinen selbstständig festes Futter fressen können, müssen sie alle zwei bis drei Stunden mit Katzenersatzmilch über eine Pipette oder ein Fläschchen gefüttert werden. „Im vergangenen Jahr sind 60 Kitten mit der Flasche aufgezogen worden“, sagt die Tierheimleiterin. Und in dieser Zahl sind die, die einzeln gefunden oder mit ihren Müttern gebracht wurden, noch gar nicht drin.
Die Streunerkatzen Rheiderland machen eine ähnliche Beobachtung. Der Verein hat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, verwilderte Hauskatzen einzufangen und zu kastrieren oder verletzte Tiere medizinisch zu versorgen – die Aktionen werden vorwiegend über Spenden finanziert. „Wir kastrieren jährlich etwa 200 bis 300 Katzen“, sagt die Vereinsvorsitzende Andrea Pastoor und hat den Eindruck, dass diese Aktionen Früchte tragen. „Wir haben bislang 50 Babykatzen und zwei werdende Mütter. Die meisten kommen aber diesmal aus dem Emsland und nicht aus dem Rheiderland.“
Flut an Baby-Katzen hält an
Eine Kätzchen-Flut gebe es nach ihrer Einschätzung aber nach wie vor. Daran habe die Kastrationspflicht nichts geändert. Nach der vor elf Jahren eingeführten Verordnung, die inzwischen im gesamten Landkreis Leer gilt, sind Halter von freilaufenden Katzen verpflichtet, ihre Tiere zu kastrieren und durch einen Chip oder eine Tätowierung registrieren zu lassen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro rechnen – zumindest theoretisch. Das Problem: Die Einhaltung der Verordnung wird in der Praxis aber kaum kontrolliert.
Iris Holzapfel, die seit mehr als 30 Jahren im Tierschutz aktiv ist, findet: „Damit die Verordnung funktioniert, muss es auch eine Kontrolle geben. Ihre Idee: Die Kommunen könnten eine Katzensteuer erheben. „Es müsste ja nur ein kleiner Obolus von beispielsweise fünf Euro sein“, so Holzapfel. Mit der Meldepflicht hätte man zumindest eine Grundlage für eine Kontrolle.
Ordnungsamt wird aktiv
Doch es gibt offenbar auch Kommunen, die die Kastrationspflicht ernst nehmen und in denen Hinweisen aus der Bevölkerung auf unkastrierte Freigängerkatzen nachgegangen wird. Das hat Monika Wilshausen vom Pfötchennotdienst Ostfriesland/Emsland festgestellt und nennt die Gemeinde Rhauderfehn als positives Beispiel. „Wenn es Hinweise gibt, geht eine Mitarbeiterin denen sehr akribisch auf den Grund“, erzählt Monika Wilshausen, die in Westoverledingen aktuell gemeinsam mit Agnes Wiesenhütter zahlreiche Baby- und erwachsene Fundkatzen betreut.
Etwa einmal im Monat geht Mareike Boelsen, Mitarbeiterin im Ordnungsamt in Rhauderfehn, solchen Hinweisen nach und schreibt eine Kastrationsaufforderung an die Katzenhalter. „Meistens ist es aber schwierig, den Besitzern nachzuweisen, dass es wirklich ihr Tier ist“, sagt sie. Was viele nicht wissen: Wer regelmäßig eine Katze füttert, die ihm nicht gehört, macht sich damit für das Tier verantwortlich und das gilt auch für die Kastrationspflicht.
Verordnung ist für die Katz‘
Ein Kommentar von Tatjana Gettkowski
In vielen Kommunen gibt es sie schon seit vielen Jahren – jetzt macht die Landesregierung Nägel mit Köpfen und beschließt eine Kastrationspflicht für Katzen für ganz Niedersachsen. Die neue Verordnung soll helfen, die unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern. Grundsätzlich ist das ein wichtiges Signal, um noch mehr Menschen das Problem der Katzenschwemme ins Bewusstsein zu rücken. Aber: Schnelle Erfolge sind nicht zu erwarten. Das zeigen die Erfahrungen von Kommunen wie die Stadt Weener. Im Tierheim Stapelmoor und bei privaten Tierschutzvereinen gibt es jedes Jahr eine regelrechte Flut von ungewollten Kätzchen – trotz der schon seit elf Jahren geltenden Kastrationspflicht. Bislang hat sich die Verordnung leider als zahnloser Tiger erwiesen. Es ist für die Kommunen schwierig zu kontrollieren, ob die Tierhalter ihrer Pflicht nachkommen. Unkastrierte Katzen lassen sich schwer ihrem Besitzer zuordnen. Selbst wenn es konkrete Hinweise auf Verstöße gegen die Verordnung gibt, werden manche Ordnungsämter nur widerwillig tätig. Wenn die Landesregierung in diesem Punkt nicht aus den Fehlern der Kommunen lernt und nachjustiert, ist die ganze Verordnung für die Katz‘. Eine grundsätzliche Meldepflicht für Katzen könnte eine Lösung sein. Die Autorin erreichen Sie unter: t.gettkowski@zgo.de